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Überzahltes Kindergeld

Dies ist ein Beitrag zum Thema Überzahltes Kindergeld im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Experten, mein Betreuter bezog ALG II. Das Jobcenter hat ihn aufgefordert Kindergeld zu beantragen. Tatsächlich hat die Familienkasse für ...


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Alt 27.09.2019, 07:45   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 24.11.2015
Beiträge: 28
Standard Überzahltes Kindergeld

Liebe Experten,


mein Betreuter bezog ALG II. Das Jobcenter hat ihn aufgefordert Kindergeld zu beantragen. Tatsächlich hat die Familienkasse für 5 Monate Kindergeld bewilligt, dieses aber nicht ans JC weitergeleitet, sondern direkt auf das Konto des Betreuten. Der hat nun 5 Monate den vollen Regelsatz erhalten + Kindergeld.


Familienkasse will nun das Geld wieder zurückhaben, was ja auch o.k. ist. Ratenzahlung wurde beantragt.

Monate später kommt das JC und will das Geld aber auch nochmal, obwohl die Familienkasse den Erstanspruch gegenüber dem JC im Nachhinein schon befriedigt hat.


D.h. Betreuter soll zuviel erhaltenes Kindergeld doppelt zurückzahlen.


Sachbearbeiterin im JC sagt: "Ja das ist verrückt, aber die Gesetze sind nun mal so."


Muss man das glauben?
Roberto ist offline  
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Alt 27.09.2019, 09:57   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,257
Standard

Aus welchem Grund hat die Familienkasse die Bewilligung rückwirkend wieder zurückgenommen?


Das geht nur, wenn bereits beim Leistungsantrag vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht wurden. Liegt das hier vor?
Pichilemu ist offline  
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Alt 27.09.2019, 13:16   #3
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

Mir war bisher nicht bekannt, das die Familienkasse Kindergelder an das Jobcenter auszahlt. Ich kenne es nur so, dass der Kindergeldberechtigte das Kindergeld erhält und dies als Einkommen bei der Berechnung des ALG II angerechnet wird. Oder alternativ erhält es das "Kind" selbst im Wege der Abzweigung.

Da es nicht so sein wird, dass die Familienkasse Kindergeld für ein- und dieselbe Person 2x ausgezahlt hat (oder vielleicht doch?), kann es auch nicht 2x zurückgefordert werden. Möglicherweise liegt hier ein Kommunikationsproblem vor, was bei den Familienkassen nicht unüblich ist. Kann nachvollzogen werden, wie der Ausgleich zwischen Familienkasse und Jobcenter erfolgt ist?
mimi91 ist offline  
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Alt 27.09.2019, 17:30   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,819
Standard

Hallo, offenbar lag ja ein Verwaltungsfehler der Fam.kasse zugrunde (welcher rückwirkend korrigiert wurde). Ich unterstelle, dass der Betreuer, sobald er von der Doppelzahlung gehört hat, unverzüglich beide Behörden verständigt hat. Damit hat der Betreute kein Verschulden in der Sache zu vertreten (siehe § 278 BGB).

Also gegen den Bescheid des JC Widerspruch einlegen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 27.09.2019, 18:08   #5
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,257
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Hallo, offenbar lag ja ein Verwaltungsfehler der Fam.kasse zugrunde (welcher rückwirkend korrigiert wurde).
Ein Verwaltungsfehler darf nicht rückwirkend korrigiert werden, sondern nur mit Wirkung für die Zukunft, § 70 Abs. 3 EStG.


Es gibt zwar keinen Vertrauensschutz im Steuerrecht, wozu auch das Kindergeldrecht zählt, aber im Ergebnis gilt auch hier, dass eine rückwirkende Aufhebung nur auf solche Tatsachen gestützt werden darf, die der Familienkasse beim Leistungsantrag noch nicht bekannt waren, also auf falsche Angaben des Antragstellers zurückgehen.


Die Frage ist also, wer hat hier gepatzt, der Betreuer, weil er leichtfertig die Ratenzahlung akzeptiert hat (von welchem Geld?) statt gegen den Aufhebungsbescheid vorzugehen, oder eine der anderen beteiligten Behörden. Die Frage lässt sich nur beantworten wenn der Grund für die Rücknahme der Kindergeldbewilligung bekannt ist.
Pichilemu ist offline  
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Alt 27.09.2019, 19:26   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,819
Standard

Ich vermute, dass es nicht um Kindergeld nach dem EStG geht, sondern nach dem BKGG, da der Berechtigte wohl nicht steuerpflichtig sein dürfte (§ 4 BKGG). Dann gilt über § 18 BKGG das SGB-X. Und das JC hatte einen Erstattungsanspruch nach § 102 SGB-X angemeldet, den die FamKasse zunächst irrtümlich nicht berücksichtigt hat.

Vielleicht sollte tatsächlich der Beginner des Threads mal ein paar Details nachliefern.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 28.09.2019, 19:23   #7
FFB
Stammgastanwärter
 
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Beiträge: 491
Standard

Zitat:
Zitat von Roberto Beitrag anzeigen
Tatsächlich hat die Familienkasse für 5 Monate Kindergeld bewilligt, dieses aber nicht ans JC weitergeleitet, sondern direkt auf das Konto des Betreuten. Der hat nun 5 Monate den vollen Regelsatz erhalten + Kindergeld.
Familienkasse will nun das Geld wieder zurückhaben, was ja auch o.k. ist. Ratenzahlung wurde beantragt.
Warum forderte die Familienkasse das Geld zurück? Nur weil der Betreute bereits den vollen ALG-II-Satz – ohne Anrechnung von Kindergeld – erhalten hatte? Oder haben sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert, sodass der Kindergeldanspruch entfallen ist?

Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
Mir war bisher nicht bekannt, das die Familienkasse Kindergelder an das Jobcenter auszahlt. Ich kenne es nur so, dass der Kindergeldberechtigte das Kindergeld erhält und dies als Einkommen bei der Berechnung des ALG II angerechnet wird.
Das Jobcenter kann sich das Kindergeld von der Familienkasse direkt erstatten lassen, wenn es bereits ALG II ohne Anrechnung von Kindergeld geleistet hat (§ 74 Abs. 2 EStG, § 104 SGB X).

Wenn das nicht geschieht, sondern das Kindergeld direkt an den Berechtigten gezahlt wird, dann ist es dort als Einkommen nach § 11 Abs. 3 SGB II anzurechnen.

Ein Problem könnte entstehen, wenn das Kindergeld später zurückgefordert wird, weil die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch nicht gegeben waren (§ 70 Abs. 2 EStG). Dann wurde es zwar beim ALG II als Einkommen angerechnet, muss aber eigentlich trotzdem (an die Familienkasse) zurückgezahlt werden. In diesem Fall kann die Rückzahlung aus Billigkeitsgründen erlassen werden (§ 227 AO, Details siehe V 26 DA-KG 2019, S. 107-109).

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Ich vermute, dass es nicht um Kindergeld nach dem EStG geht, sondern nach dem BKGG, da der Berechtigte wohl nicht steuerpflichtig sein dürfte (§ 4 BKGG).
Dafür sehe ich keinen Anhaltspunkt. Das EStG regelt das Kindergeld für alle Berechtigten, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder sonst unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (§ 62, § 1 EStG). Ob ein Berechtigter tatsächlich steuerpflichtige Einkünfte bezieht, ist dabei egal.

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Dann gilt über § 18 BKGG das SGB-X. Und das JC hatte einen Erstattungsanspruch nach § 102 SGB-X angemeldet, den die FamKasse zunächst irrtümlich nicht berücksichtigt hat.
Die §§ 102 ff. SGB X gelten entsprechend wegen § 74 Abs. 2 EStG. Dagegen scheint mir § 34b SGB II (der hier auch noch eine Rolle spielen könnte) nicht ohne Weiteres anwendbar.
FFB ist offline  
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Alt 28.09.2019, 22:30   #8
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
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Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Zitat:
Zitat von FFB Beitrag anzeigen

Das Jobcenter kann sich das Kindergeld von der Familienkasse direkt erstatten lassen, wenn es bereits ALG II ohne Anrechnung von Kindergeld geleistet hat (§ 74 Abs. 2 EStG, § 104 SGB X).

ja sicher, aber Roberto schrieb: "Das Jobcenter hat ihn aufgefordert Kindergeld zu beantragen. Tatsächlich hat die Familienkasse für 5 Monate Kindergeld bewilligt, dieses aber nicht ans JC weitergeleitet, sondern direkt auf das Konto des Betreuten. Der hat nun 5 Monate den vollen Regelsatz erhalten + Kindergeld."


Das hatte ich so verstanden, als hätte die Familienkasse von Bewilligungsbeginn an das Kindergeld an das Jobcenter zahlen sollen, nicht erst im Nachhinein im Erstattungsfall.
mimi91 ist offline  
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Alt 29.09.2019, 19:43   #9
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 24.11.2015
Beiträge: 28
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Neuer Versuch den Sachverhalt darzulegen:


Der Betreute (Eltern nicht auffindbar) bezog Kindergeld für sich selbst. Familienkasse überweist 5 Monate lang auf sein Konto. JC meldet Erstattungsanspruch an und bekommt das Geld für die fünf Monate von der Familienkasse. Familienkasse fordert per Bescheid das auf dem falschen Konto gelandete Kindergeld vom Betreuten zurück. JC berechnet das an den Betreuten gezahlte Kindergeld trotz Rückforderung durch die Familienkasse als Einkommen und fordert auch eine Rückzahlung.
Was nun?
Roberto ist offline  
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Alt 29.09.2019, 21:54   #10
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,611
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Moin moin

Als erstes das Geld (5 Monate KiGe) sicherstellen, dass es erstattet werden kann.
Klären, ob das JC tatsächlich von der Familienkasse das Geld erhalten hat und wenn ja:
Dem JC mitteilen, dass ihm das KiGe schon von der Familienkasse erstattet worden ist und ein Erstattungsanspruch der Familienkasse nun gegen den Betreuten vorliegt.
Und der Familienkasse das Geld erstatten und die Erstattung nachweisen (Kontoauszug).

Ferner darauf hinweisen, dass die Zahlung des Kindergeldes auf das Konto des Betreuten ein Versehen der Familienkasse war und das Versehen einer Behörde nicht dem Hilfeempfänger angelastet werden darf. Erst recht, wenn sich dadurch eine andere Behörde doppelt bereichert.

Das Ganze am besten über den Chef des JC, weil man von der Behördenleitung einen besseren Überblick erwarten kann, als von einfachen Mitarbeitern.

Falls das nicht ziehen sollte: Betatungs-/Verfahrenskostenhillfe beantragen und schöne Grüße an den Anwalt.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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