Dies ist ein Beitrag zum Thema Obachloser Alkoholiker im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von michaela mohr
...das gibt es nicht mehr, den Ausschluss. Nach dem Gesetzt ist jeder verpflichtet sich kranken ...
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21.11.2015, 08:32 | #11 | |
Schwaadlappe
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
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Zitat:
Er hat nach dem Ausscheiden aus SGB II versäumt sich freiwillig weiterversichern zu lassen und nun sind die 3 Monate rum und ich grüble über einen sinnvollen Widerspruch nach... Der Betroffene erhält eine sehr kleine Rente uund SGB XII-Leistungen...
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Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären. |
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21.11.2015, 09:34 | #12 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 142
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Leider kann ich hier irgendwie nicht zitieren ,also leider so..
Die AOK gab mir bezüglich dieser 3 Monate MERHMALS von verschiedenen Sachbearbeitern diese Auskunft. Eine Möglichkeit sei noch eine sogenannte Bürgerversicherung ( dachte eigentlich, die gibt es noch nicht), aber auch da muss klar sein, wer die Kosten DAFÜR übernimmt. Anträge sind ja von mir gestellt, darauf kann ich dann reagieren. Zu der Frage des Sebsterscheinens beim Konsulat: Was, wenn er aus gesundheitlichen Gründen eben zur Zeit nicht kann? Das Darlehen auf unabweisbaren Bedarf erteilt man hier ohne Personalausweis eben nicht. Zur Unterbringung: Ich habe geredet, lange mehrmals und hier versucht alle Stellen ins Boot zu holen , leider vergebens. Der Rententräger hat ja hier nur die Versicherungszeiten gespeichert, die er in D gearbeitet hat. Die polnischen müssen aber auch mitberücksichtigt werden, daher ist es nicht sooo einfach. Zu dem letzten Statement der Haftung. Nein, mir geht es auch um meinen Hintern, ich möchte nicht vor Gericht landen, weil das Krankenhaus den Mann auf die Strasse entlassen hat und er an der nächsten Ecke erfroren ist. Man sich dann fragt " Ja wie und der hatte doch einen Betreuer". Ich versuche hier schon wirklich alles um dem Mann zu helfen, aber meine eigene Unbeschadenheit behalte ich dabei auch im Auge. LG |
21.11.2015, 09:36 | #13 | |
Forums-Geselle
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Zitat:
Da müsste eigentlich die Auffangversicherungspflicht greifen, oder? § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V |
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21.11.2015, 09:46 | #14 | |
Schwaadlappe
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Zitat:
Wenn noch jemand andere Argumente hat, bitte...danke...
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21.11.2015, 09:52 | #15 | |
Forums-Geselle
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Zitat:
Freiwillige Weiterversicherung: Anschlussversicherung in der GKV | Sozialwesen | Haufe |
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21.11.2015, 10:00 | #16 | |
Schwaadlappe
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Zitat:
§188.4 SGB V würde mir ganz gut helfen, da steht ja eigentlich drin das man die freiwillige Versicherung nicht beantragen muss sondern explizit ablehnen. Zumal ja $190.3 SGB V ersatzlos gestrichen wurde...
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Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären. Geändert von Kölsche Jung (21.11.2015 um 10:03 Uhr) |
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21.11.2015, 18:17 | #17 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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21.11.2015, 18:21 | #18 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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21.11.2015, 19:04 | #19 |
Forums-Geselle
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Werde auf jeden Fall bei Ablehnung auch mit dem §188 argumentieren. Allerdings war er ja nach Ausscheiden durch die Inhaftierung über die Staatskasse versichert. Bin sehr gespannt wie es da weitergeht.
Das Migrationsamt ist vielleicht auch noch mal ein guter Tip, wenn es um die fehlenden Rentenversicherungszeiten geht Die Psychiatrie wird ihn entlassen, der hat einenen Betreuer und wenn der( also ich) eben nicht in der Lage ist, den Betreffenden unterzubringen, ist es eben mein Versäumnis. Geht er in die Notschlafstelle wird er sicher auch für mich unauffindbar sein und ich weiß gar nicht, wie das dann mit einer adäquaten Betreuung weiter gehen soll. Mal so nebenbei, wie rechnet man so einen Betreuten eigentlich ab, gibt in meinem Programm nur Wohnung oder Heim. LG LG Geändert von Oliveira (21.11.2015 um 19:07 Uhr) |
21.11.2015, 20:12 | #20 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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