Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Zahlungspflicht für verlorene Rollstuhlteile

Dies ist ein Beitrag zum Thema Zahlungspflicht für verlorene Rollstuhlteile im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, demente Betreute, Heimbewohnerin, wurde wegen Corona ein paarmal auf verschiedene Stationen verlegt. Der nicht mehr passende Rollstuhl wurde vom ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > sonstige Rechtsfragen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 12.02.2021, 11:19   #1
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von gabyhp
 
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
Standard Zahlungspflicht für verlorene Rollstuhlteile

Hallo,


demente Betreute, Heimbewohnerin, wurde wegen Corona ein paarmal auf verschiedene Stationen verlegt.


Der nicht mehr passende Rollstuhl wurde vom Heimpersonal an das Sanitätshaus zurück gegeben.


Jetzt ging eine Rechnung des Sanitätshauses ein. Die Betreute soll für den Verlust von 2 Fußstützen und einer Kippstütze zahlen.


Meines Erachtens wäre hier aber das Heim in der Pflicht, oder seht ihr das anders ?



Gruß


Gaby
__________________

Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen.


Erich Kästner


gabyhp ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2021, 18:46   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 677
Standard

Guten Abend Gaby,

sehe ich auch erstmal so. Wie ich Dich verstehe, handelt es sich ja um drei fehlende Teile, die durch das Heimpersonal verschludert wurden.


Viele Grüße von Florian
Florian ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2021, 19:22   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,813
Standard

Die Betreute ist ja am Rollstuhl Leihnehmerin (§§ 598 ff BGB) gewesen. Eigentlich gibt es eine Rückgabepflicht nach Leihende (§ 604 BGB).

Bei Leistungsstörungen (das Teil ist weg) gilt §
276 BGB, das setzt Verschulden des Vertragspartners voraus. Es wird ausdrücklich auf § 828 BGB (Deliktunfähigkeit) verwiesen. Wenn die Betreute so dement ist, dass sie gar nicht mehr mitschneidet, dass der Rollstuhl eine Leihgabe war und dass da Teile fehlen, ist sie eindeutig deliktunfähig. Also keine Rückgabepflicht.

Ob das Sanitätshaus sich bei jemand anderen schadlos halten kann, muss nicht weiter interessieren. Wahrscheinlich wird das Teil eh einfach aus dem Warenbestand ausgebucht. Aber die versuchen es halt einfach immer wieder. Nicht aufs Glatteis führen lassen. Das Gesetz beantwortet alle Fragen - und diesmal auch im Sinne des gesunden Menschenverstandes.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.02.2021, 14:13   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 677
Standard

Hallo nochmal,

ja, § 827 BGB könnte dem Verschulden der Betreuten entgegenstehen. An das Vorliegen einer Deliktsunfähigkeit sind jedoch hohe Anforderungen zu stellen, um die Rechtssicherheit für alle sicherzustellen (auch für das Sanitätshaus). Käme hier also auf den Einzelfall, die Ausprägung der Erkrankung pp. an.

Allein aus der Tatsache, wie HorstD schrieb, dass sie nicht mehr mitbekommt, wenn über die Zeit hier mal was fehlt und da mal was wegkommt, lässt sich ein Ausschluss der Verantwortlichkeit nicht begründen. Aber vermutlich, wie auch HorstD annahm, denke ich, werden weitere wegweisende "Ausfälle" bei der Betreuten vorliegen... Ist aber auch eher dogmatisch, theoretisch; nur für den Hinterkopf, wenn es sich nicht einfach lösen lassen sollte und man auf stur stellt - meist (bei resolutem Auftritt) ja nicht.

Also: Ich würde hier ebenfalls auf fehlende Verantwortlichkeit setzen und dem Versuch des Sanitätshauses, Schadensersatz zu ergattern, so entgegentreten.


Gruß von Florian

Geändert von Florian (15.02.2021 um 14:34 Uhr)
Florian ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:17 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39