Dies ist ein Beitrag zum Thema Überzahlung Jobcenter VS Ungedeckte Heimkosten im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen zusammen,
B hat in einem Monat Jobcenter Leistngen erhalten, diese waren jedoch nicht berechtigt da er bereits im ...
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11.11.2019, 06:46 | #1 |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
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Überzahlung Jobcenter VS Ungedeckte Heimkosten
Guten Morgen zusammen,
B hat in einem Monat Jobcenter Leistngen erhalten, diese waren jedoch nicht berechtigt da er bereits im Heim stationär war. Nun hat er einen gewissen Betrag oberhalb des Schonvermögens. Muss ich diesen nun aufwenden um die Heimkosten zu decken, oder erst mal die Verbindlichkeiten des Jobcenters begleichen ? |
11.11.2019, 14:07 | #2 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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Ich fände es logisch, die Überzahlung des Jobcenters zurückzuzahlen.
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11.11.2019, 14:17 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,257
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Wenn man wegen überstehenden Vermögens nicht bedürftig ist muss man über sein Ausgabeverhalten keine Rechenschaft ablegen (außer für den Sonderfall, dass man sein Geld zum Fenster rausschmeißt aber das liegt hier wirklich nicht vor). Man kann mit dem Vermögen machen was man will, theoretisch also die Schulden beim JC begleichen und dann unmittelbar wieder bedürftig werden, sofern man dadurch unter die Grenze rutscht.
Wie kommt es eigentlich, dass das JC das Geld vom Betreuten zurückfordert? Gab es eine Doppelzahlung JC/Sozialamt im Monat des Einzugs in das Heim? |
11.11.2019, 15:13 | #4 |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
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An sich eine komplizierte Geschichte.... B war im KH, dann wurde ich bestellt. ( Korsakow )
Er lebte in der Vergangenheit vom Erbe seiner Eltern ( Hausverkauf ) KV freiwilligenvers. keine Steuerklärung abgegeben, Höchstbeitrag usw.... Dann Pleite Nix mehr da. Bei Bestellung habe ich sofort Anträge beim JC gestellt, wurden auch bewilligt für 6 Monate. Nach dem KH gin es in die Kurzzeiitpflege... Es war schnell kklar das es zu Hause nicht mehr geht.... in der Kurzzeitpflege erzählte er irgendwas von einem Auto farbe Marke... steht bei nem Kumpel... Ich habe Autoscout bemüht, Wagen gefunden, Kumpelkontaktiert... Zum glück hat Kumpel zugegeben das es B sein Autowagen ist. Kumpel hat B das Auto für 10 K abgekauft. So viel zu der Geschichte in Kurz. Ende August habe ich dem JC den Autofund mitgeteilt, die haben aber zu lange gebraucht und den Monat 9 noch die Miete an den Vermieter gezahlt. Auch wurde im Monat 8 Mitgeteilt das B stationär bleibt. Antrag beim KReis gestellt auf Kostenübername der ungedeckten Heimkosten. Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt usw. JC möchte jetzt das Geld zurück..... Ich dachte mir schon das es am besten ist die 5 K an die Pflegeeinrichtung zu zahlen und dem JC mitzuteilen das sie unter Aktenzeichen XY kontakt zum Kreis aufnehmen sollen und die Kosten verrechnen.... |
13.11.2019, 11:19 | #5 | |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 491
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Zitat:
Bisher hat der Betreute im Prinzip aber keinen Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII), weil er mit 10.000 Euro Vermögen gar nicht hilfebedürftig ist. Sein Geld hättest du eigentlich schon im September für die Heimkosten einsetzen müssen. (Idealerweise hättest du da auch alle Schulden beglichen und absehbare Anschaffungen bezahlt, damit sie nicht später zu Lasten des Schonvermögens gehen.) Ist das Vermögen dem Sozialhilfeträger bekannt, und hat er trotzdem Leistungen bewilligt? Wie hoch sind denn die bisher aufgelaufenen Heimkosten? Würden die 5.000 Euro überhaupt dafür und für die Rückforderung des Jobcenters reichen? |
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