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Krankenfahrt mit dem Taxi

Dies ist ein Beitrag zum Thema Krankenfahrt mit dem Taxi im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Gibt es einen Paragraf der besagt das ich mich als Kann Beteiligter gemäß § 274 Abs.4 Z.1 FamFG gegen das ...


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Alt 27.02.2023, 13:33   #21
Forums-Geselle
 
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Gibt es einen Paragraf der besagt das ich mich als Kann Beteiligter gemäß §274 Abs.4 Z.1 FamFG gegen das Verhalten eines gesetzlichen Betreuers beschweren kann, Oder gibt es eine andere Möglichkeit im obengenannten Sachverhalt gegen den Betreuer beschweren? Die Betreute traut sich nicht.
Joni24 ist offline  
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Alt 27.02.2023, 15:28   #22
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
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Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Sorry Mimi, das aus deinem letzten Absatz steht in § 8 Absatz 4 und betrifft gerade nicht die Personen nach Absatz 3. Das ist eine Art zusätzliche Regelung für Leute, die die Kriterien des Absatzes 3 eben nicht erfüllen, aber durch dauernde Taxifahrten sonst überlastet wären.

Und die dauerhafte Mobilitätseinschränkung ist nach der Darstellung ja da. Wenn der Betreuer sich um eine etwaige nötige ärztliche Bestätigung nicht gekümmert hat, wäre das ein weiteres Versäumnis.

Das ist das, was ich mit richtig lesen meinte. Es wird dir nicht gelingen, mich aufs Glatteis zu führen, sorry.

Ich will überhaupt niemanden aufs Glatteis führen. Die Darstellung ist für mich so, dass die Betroffene "schlecht laufen kann" und ein Bekannter einen Arzttermin für sie vereinbart hat. Für die Erfüllung des Absatz 3 gilt zusätzlich zu PG 3 zwingend eine vom Arzt bescheinigte dauerhafte erhebliche Einschränkung der Mobilität und eine zwingend erforderliche medizinische Behandlung. Beides kann ich hier so nicht rauslesen, also fällt es für mich unter Absatz 4.
mimi91 ist offline  
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Alt 27.02.2023, 17:27   #23
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
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Beiträge: 5,819
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Zitat:
Zitat von Joni24 Beitrag anzeigen
Gibt es einen Paragraf der besagt das ich mich als Kann Beteiligter gemäß §274 Abs.4 Z.1 FamFG gegen das Verhalten eines gesetzlichen Betreuers beschweren kann, Oder gibt es eine andere Möglichkeit im obengenannten Sachverhalt gegen den Betreuer beschweren? Die Betreute traut sich nicht.
Ein Kann-Beteiligter kann - wie jeder andere Dritte auch - beim Gericht einen Betreuerwechsel anregen. Der Unterschied: der Beteiligte könnte gegen eine Ablehnung Beschwerde einlegen, sonstige Dritte nicht. Auch die Betreuungsbehörde darf beides.
__________________
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Horst Deinert

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Alt 27.02.2023, 19:34   #24
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
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Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Man muss die Gesetze auch richtig lesen.

Menno, ich fühle mich ignoriert


Ist ja nicht so, als hätte ich deine Ausführungen schon zuvor gepostet, siehe #8 ....
https://www.forum-betreuung.de/sozia...tml#post146893


P.S. Auch Altfälle Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz wurden in Pflegegrad 3 einsortiert
MurphysLaw ist offline  
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Alt 11.03.2023, 16:29   #25
Forums-Geselle
 
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Beiträge: 127
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Wenn die betreute Person einen Anspruch gegen Dritte hat (hier also einen Sozialleistungsträger (wenn wir das hier mal annehmen), dann ist die fehlende Beantragung und stattdessen Entnahme aus dem Vermögen eine Pflichtwidrigkeit nach § 1826 BGB. Das Einfachste ist, der Rechtspfleger beschließt nach § 1862 Abs. 3 BGB, dass er den Betrag aus seiner Tasche an den Betreuten zurück zu zahlen hat.

Da es eine relativ geringfügige Summe ist - und der Schaden vermutlich nicht vorsätzlich, sondern aus Dummheit/Faulheit heraus passiert ist, dürfte das Strafe genug sein. Eine Strafanzeige wegen Untreue würde ich für überzogen halten. Im Wiederholungsfall wäre eine Entlassung wegen Ungeeignetheit zu prüfen. Ab 2 solcher Strikes hat übrigens die Betreuungsbehörde den Widerruf der Registrierung zu prüfen, § 27 BtOG. Deshalb sollte man sich solche Nachlässigkeiten eigentlich nicht mehr erlauben.
Greift der 1826 BGB und Anregung Taxi aus eigener Tasche zahlen und bei Wiederholung Austragung aus dem Register nun gegen Betreuerin(A) vom ambulantes wohnen die bei einer Institution arbeitet welche durch Kostenzusage vom Landeswohlfahrtsverband bezahlt wird, oder gegen gesetzlichen Betreuer(B) der vom Gericht bestellt wurde und Vermögensvorsorge hat, oder gegen beiden.


A hat die Fahrt mit dem Taxi zum Augenarzt organisiert und vorgelegt und die Betreute begleitet. B hat das Geld welches A vorgelegt hatte auf an sein Privatkonto überwiesen.

Könnten die Betreuer mit dem Argument kommen das 3 Werktage Tage zu wenig zeit waren um die Krankfahrt so abzuwickeln das es die Krankenkasse bezahlt, bzw. kein Taxi welches mit dieser Krankenkasse arbeitet bekommen hätten?

Geändert von Joni24 (11.03.2023 um 16:47 Uhr)
Joni24 ist offline  
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Alt 12.03.2023, 09:14   #26
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Natürlich kann das kommen.
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Alt 12.03.2023, 17:55   #27
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Natürlich kann das kommen.
Denkst Du das für das Argument nur 3 Werktage Zeit gehabt Aussicht auf Erfolg vorliegt und eine Anregung nach § 1826 BGB stellen eher weniger Sinn macht?

Also hier im Ballungsbegiet gibt es genug Taxi Dienste die mit der entsprechen Krankenkasse einen Vertrag haben und der Pflegedienst hat eigentlich immer Kapazitäten frei. Und die haben ein Taxi beauftragt welches kein Vertrag mit der Krankenkasse hat. Und eine psychisch Kranke Frau etwa einen Monat so im ungewissen lassen das sie sich Sorgen macht ob das mit der Krankenfahrt übernommen wird oder nicht finde ich auch nicht gut für die Frau.

Geändert von Joni24 (12.03.2023 um 19:15 Uhr)
Joni24 ist offline  
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Alt 12.03.2023, 19:46   #28
Moderator
 
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Noch bin ich kein Hellseher.
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Alt 12.03.2023, 20:02   #29
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Noch bin ich kein Hellseher.
Würdest Du 1826 BGB und Anregung Taxi aus eigener Tasche zahlen anregen obwohl nur 3 Tage Zeit waren?
Joni24 ist offline  
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Alt 13.03.2023, 08:09   #30
Forums-Geselle
 
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Zitat:
Zitat von Joni24 Beitrag anzeigen

Also hier im Ballungsbegiet gibt es genug Taxi Dienste die mit der entsprechen Krankenkasse einen Vertrag haben und der Pflegedienst hat eigentlich immer Kapazitäten frei.

Wow, das hab ich ja noch nie gehört
aprilapril ist offline  
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