Dies ist ein Beitrag zum Thema SGB XII Leistungskürzung wg. Reha im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
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mein Klient, 29 J., bezieht GruSi / SGB XII (4. Kap.) und wohnt mietfrei bei den Eltern. Nun ist ...
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27.04.2023, 12:47 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.12.2017
Ort: Westl. Münsterland
Beiträge: 68
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SGB XII Leistungskürzung wg. Reha
Hallo,
mein Klient, 29 J., bezieht GruSi / SGB XII (4. Kap.) und wohnt mietfrei bei den Eltern. Nun ist er seit 01.10.2022 vollstationär in einer RPK-Maßnahme (Reha für psych. Kranke), die nach Bedarf immer wieder für 3 Monate verlängert werden kann. Wir rechnen da so mit 12-18 Monaten für ihn. Nun wurden seine SGB XII Leistungen von 502 EUR auf Barbetrag/Bekleidungsgeldniveau gekürzt, so dass er nur noch 168 EUR bekommt. Aussage des SHT: er wird da ja voll verpflegt usw., eine Rechtsgrundlage konnte man mir nicht nennen. Das wäre eine Grunsatzanweisung an die Sachbearbeitung der Stadt. Ich kann der Argumentation zwar folgen, aber ist das auch so zulässig? Im SGB II wird meines Wissens nicht mehr gekürzt, wie wäre es in diesem Fall? Ich hatte bisher auch nur immer Fälle mit einer Reha < 6 Monate. Mal wieder ein dickes "DANKE" an euch... Harry |
27.04.2023, 15:10 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,819
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Ja, das ist richtig, wenns über einen vollen Monat hinausgeht. Weil der entsprechende Bedarf fehlt. Siehe §§ 9, 27b, 27c SGB XII.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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kürzung, reha, sgb, xii |
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