Dies ist ein Beitrag zum Thema Notrufmissbrauch im Unterforum Strafsachen und Bußgelder , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von SteffiHH
Wohnt der Betreute alleine? Vielleicht wäre eine betreute Wohnform eine Alternative? Und dann eine Info an ...
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26.03.2023, 10:11 | #11 | |
Einsteiger
Registriert seit: 04.02.2023
Ort: Sachsen
Beiträge: 15
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Zitat:
Der Betroffene wohnt schon in einer sozialtherapeutischen Wohnstätte, ist aber viel unterwegs, auch nachts und gibt dann Notfälle vor. Für eine geschlossene Unterbringung sieht der Gutachter zu wenig Eigengefährdung. Da könne die Richterin auch nichts machen, sagt sie zu meinem Antrag. Vermögen ist da, aber die Transporte werden ja immer über die Krankenkasse bezahlt, so dass ihn das nicht tangiert. Danke für alle Anregungen. Alexandra |
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26.03.2023, 10:15 | #12 | |
Einsteiger
Registriert seit: 04.02.2023
Ort: Sachsen
Beiträge: 15
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Zitat:
Medikation erfolgt, regelmäßige Einweisung in Psychiatrie auch zur Medikamentenoptimierung, scheinbar mit wenig Erfolg... |
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26.03.2023, 14:00 | #13 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,284
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26.03.2023, 14:26 | #14 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 135
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26.03.2023, 14:41 | #15 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
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Moin moin
Die Grundsituation ist vielleicht nicht gerade schön und sie mag auch am Gewissen der Threadstarterin nagen, aber eigentlich gibt es nicht so viel zu tun. Ausser vielleicht abzuwarten. Bei dem Krankheitsbild ist die Perspektive nicht gerade berauschen und das Problem legt sich entweder von allein, oder es besteht noch eine Weile fort. Nogah kann sich vielleicht schon mal etwas für den Fall überlegen, wenn eine Anzeige wg. Notrufmissbrauch reinkommt. Das gibt eine Knolle oder ggf. ein Gerichtsverfahren, bei dem der Betroffene eine Strafe abbekommt oder wg. seiner Hebephrenie als schuldunfähig eingestuft wird. Das war's im Prinzip auch schon. Sein Verhalten ist nicht so gemeingefährlich, dass er deshalb in der Forensik versenkt werden könnte. Oder kurz: Auch die Allgemeinheit muss bzw. darf mit gewissen Risiken leben. Als Betreuerin, die zuerst einmal an der Seite der Betreuten zu stehen hat, besteht deshalb keine Veranlassung, Aktionen zu starten, die den Betreuten oder sein Vermögen schädigen. So unangenehm es sich liest: Das Ganze ist eher etwas, um dem betreuerlichen Gewissen ein bißchen Training in Bezug auf Sensibilität und Übersensibiliät zu verpassen. Was macht der Job mit uns? ...ist eine Frage, die auch bedenkenswert ist. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
19.04.2023, 19:09 | #16 | |||
Forums-Azubi
Registriert seit: 24.02.2018
Ort: Hessen
Beiträge: 51
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Zitat:
Aus eigener Erfahrung kann ich die Worte vom Imre bestätigen, Du kannst gar nichts tun, selbst wenn ein Behinderter mehrmals wöchentlich (!!!) den Notarzt kommen lässt und dabei teilweise mehrtägige Klinikaufenthalte provoziert. Der Grund dafür ist eigentlich ganz einfach: Denn falls es doch ein Notfall ist und derjenige wird wieder weggeschickt, dann ist der Arzt in Teufels Küche. Zitat:
Richtig, dazu muß schon erhebliche Eigen- und Fremdgefährung vorliegen. Zitat:
Man bekommt die Chance, die Grenzen des eigenen Handelns zu erkennen.
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29.04.2023, 00:31 | #17 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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Man kann das Ganze nur noch toppen.
Ich habe einen Fall, (Vermögenssorge mit EiWi), der fährt das ganze Jahr über grundsätzlich schwarz und wenn er eine Übernachtungsmöglichkeit braucht, gibt er vor, an Oberbauchschmerzen zu leiden und lässt sich in die verschiedensten Kliniken einweisen. Üblicherweise hat er auch nie die Versichertenkarte dabei. Was das an Schreibarbeit bedeutet, dürfte jedem klar sein. Aufgrund des EiWi und einem Urteil des AG Wuppertal stellt die Bahn und jede Inkassobudo alle Beitrebungen sofort ein. Öfter müssen auch Privatrechnungen moniert und die Klinik gebeten werden, mit der Kasse abzurechnen. Es gab auch mal ein Klageverfahren mit einem Transportunternehmen sowie eine Nichtigkeitsklage wegen eines Vollstreckungsbescheids aufgrund einer Schwarzfahrt. Sogar die Vollstreckungsbescheide bekam ich aus der Welt. Wir stehen an der Seite des Betreuten, wir sind nicht dazu da, ihn zu bestrafen. Ob das nun der Gesellschaft passt oder nicht. Oder andersrum gesagt: Wir müssen nicht die Gesellschaft vor unseren Betreuten schützen, eher unsere Betreuten vor der Gesellschaft. |
29.04.2023, 08:40 | #18 | |
Forums-Azubi-Anwärter
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Beiträge: 26
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Zitat:
Das funktioniert so nicht, da die Leistelle bei jedem lapidaren Notruf ein RTW rausschicken muss. Machen es die Kollegen in der Leitstelle nicht, begehen diese eine Straftat wegen unterlassener Hilfeleistung, oder gar begehen durch Unterlassen. |
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29.04.2023, 08:46 | #19 | |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 01.02.2023
Ort: Essen
Beiträge: 26
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Zitat:
Mit welcher Begründung? Er macht dies ja nicht aus langeweile. Das Verhalten ist krankhaftbedingt und somit gibt es keine Grundlage für eine privat Rechnung. |
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29.04.2023, 08:48 | #20 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 01.02.2023
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Beiträge: 26
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