Dies ist ein Beitrag zum Thema Konto nach Tod der Betreuten im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Die Betreute ist verstorben. Ich bin auch Betreuerin des Ehemannes. Dessen Rente geht auf das Konto der Verstorbenen. Sie war ...
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25.01.2018, 16:44 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.03.2016
Ort: Würzburg
Beiträge: 104
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Konto nach Tod der Betreuten
Die Betreute ist verstorben. Ich bin auch Betreuerin des Ehemannes. Dessen Rente geht auf das Konto der Verstorbenen. Sie war alleinige Kontoinhaberin. Darf ich notwendige Zahlungen, die ihn betreffen, trotzdem noch vornehmen?
Die Bank hat das Konto offen gelassen. |
25.01.2018, 17:51 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,809
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Wenn der Ehemann alleiniger Erbe ist wäre er auch alleinig verfügungsberechtigt über das Konto der Ehefrau.
Vorsicht jedoch bei Verfügungen des Erbes wenn eine Erbausschlagung geplant ist. Sinnvoll wäre natürlich ein Eingang seiner Gelder auf einem Konto welches auf seinen Namen läuft.
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26.01.2018, 09:21 | #3 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Das wäre nicht nur sinnvoll. Das wird hier sogar verlangt.
Ansonsten wie agw.
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