Dies ist ein Beitrag zum Thema Auflösung Barkasse im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Betreute verstirbt, in meiner Barkasse befinden sich noch Taler, da geplant war, Bekleidung zu organisieren.
Angehörige lehnen alle das Erbe ...
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05.07.2015, 13:11 | #1 |
Stammgast
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Auflösung Barkasse
Betreute verstirbt, in meiner Barkasse befinden sich noch Taler, da geplant war, Bekleidung zu organisieren.
Angehörige lehnen alle das Erbe ab, zahlen aber die Bestattung. Wohin zahle ich meine Rest-Taler? Meine Idee: an den Bestatter, weil ja das Restvermögen der Verstorbenen zur Begleichung der Beerdigungskosten gedacht waren? Dieser erstattet sie an die Angehörigen,die die Rechnung bezahlt haben. An die Angehörigen mit Beleg der bezahlten Bestattung? Gruß efb |
05.07.2015, 18:20 | #2 |
Stammgast
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Beiträge: 992
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Gibt es kein Konto der betreuten Person? Einfach darauf einzahlen und fertig ist die Geschichte.
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05.07.2015, 19:39 | #3 |
Stammgast
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nee, gibt es nicht mehr.
sonst hätte ich das "Problem" nicht... gruß efb |
06.07.2015, 12:22 | #4 |
Held der Arbeit
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Beiträge: 405
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Das Nachlassgericht am örtlich zuständig AG sammelt das Erbe und führt es an Erben oder an die Staatskasse zur Deckung der Bestattungskosten ab.
Einfach mal Justizia fragen.
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06.07.2015, 12:49 | #5 |
Stammgast
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@ wagner
1. es gibt keine Erben 2. die Bestattungskosten haben die Angehörigen bezahlt, nicht die Staatskasse.... gruß efb |
06.07.2015, 16:19 | #6 |
Held der Arbeit
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Berechtigter Einwand.
Ich präzisiere: Wenn Du die Groschen loswerden willst kannst Du (nach meinem Kenntnisstand) jegliches Erbe an das Nachlassgericht abgeben. Sollte dann irgendwann doch noch eine Erbe auftauchen, kann er sich dann an das Nachlassgericht wenden und nicht an dich. mfg
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06.07.2015, 22:13 | #7 |
Admin/Berufsbetreuer
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Um K.Wagner noch zu ergänzen:
Nicht jedes Nachlassgericht nimmt die Groschen an. Aber man wird Dir mit Sicherheit die zuständige Hinterlegungsstelle nennen können. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
07.07.2015, 09:14 | #8 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
das es zum Erbe gehört, darfst du nicht eigenständig entscheiden wohin das Geld fließt. Der Gedanke an das Bestattungsunternehmen zur überweisen ist löblich, aber schlichtweg nicht gestattet, auch wenn es nur 0,01 Euro wären. Du erstellst deinen Bericht mit der Rechnungslegung, sprichst mit der Rechtspfleger und danach sprichst du mit dem Nachlasspfleger, er soll entscheiden was mit dem 0,01 Euro passiert. Man denkt oft, mit dem Tod endet die Betreuung, das ja, aber der Verwaltungsaufwand bleibt noch etwas bestehen. |
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