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Auflösung Barkasse

Dies ist ein Beitrag zum Thema Auflösung Barkasse im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Betreute verstirbt, in meiner Barkasse befinden sich noch Taler, da geplant war, Bekleidung zu organisieren. Angehörige lehnen alle das Erbe ...


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Alt 05.07.2015, 13:11   #1
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
Standard Auflösung Barkasse

Betreute verstirbt, in meiner Barkasse befinden sich noch Taler, da geplant war, Bekleidung zu organisieren.

Angehörige lehnen alle das Erbe ab, zahlen aber die Bestattung. Wohin zahle ich meine Rest-Taler?

Meine Idee: an den Bestatter, weil ja das Restvermögen der Verstorbenen zur Begleichung der Beerdigungskosten gedacht waren? Dieser erstattet sie an die Angehörigen,die die Rechnung bezahlt haben.

An die Angehörigen mit Beleg der bezahlten Bestattung?

Gruß
efb
EFB ist offline  
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Alt 05.07.2015, 18:20   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Gibt es kein Konto der betreuten Person? Einfach darauf einzahlen und fertig ist die Geschichte.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
Betreuerwichtel ist offline  
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Alt 05.07.2015, 19:39   #3
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
Standard

nee, gibt es nicht mehr.

sonst hätte ich das "Problem" nicht...

gruß
efb
EFB ist offline  
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Alt 06.07.2015, 12:22   #4
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 405
Standard

Das Nachlassgericht am örtlich zuständig AG sammelt das Erbe und führt es an Erben oder an die Staatskasse zur Deckung der Bestattungskosten ab.
Einfach mal Justizia fragen.
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
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Alt 06.07.2015, 12:49   #5
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
Standard

@ wagner

1. es gibt keine Erben
2. die Bestattungskosten haben die Angehörigen bezahlt, nicht die Staatskasse....
gruß
efb
EFB ist offline  
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Alt 06.07.2015, 16:19   #6
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 405
Standard

Berechtigter Einwand.

Ich präzisiere:
Wenn Du die Groschen loswerden willst kannst Du (nach meinem Kenntnisstand) jegliches Erbe an das Nachlassgericht abgeben.
Sollte dann irgendwann doch noch eine Erbe auftauchen, kann er sich dann an das Nachlassgericht wenden und nicht an dich.

mfg
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
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Alt 06.07.2015, 22:13   #7
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,611
Standard

Um K.Wagner noch zu ergänzen:

Nicht jedes Nachlassgericht nimmt die Groschen an.
Aber man wird Dir mit Sicherheit die zuständige Hinterlegungsstelle nennen können.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 07.07.2015, 09:14   #8
sonnenschein2015
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo,

das es zum Erbe gehört, darfst du nicht eigenständig entscheiden wohin das Geld fließt. Der Gedanke an das Bestattungsunternehmen zur überweisen ist löblich, aber schlichtweg nicht gestattet, auch wenn es nur 0,01 Euro wären.

Du erstellst deinen Bericht mit der Rechnungslegung, sprichst mit der Rechtspfleger und danach sprichst du mit dem Nachlasspfleger, er soll entscheiden was mit dem 0,01 Euro passiert.

Man denkt oft, mit dem Tod endet die Betreuung, das ja, aber der Verwaltungsaufwand bleibt noch etwas bestehen.
 
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