Dies ist ein Beitrag zum Thema Einwilligungsvorbehalt Vermögenssorge im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine Betreute leidet an Hirnleistungsstörungen. Sie lebt alleine in einer Mietwohnung und verfügt über ...
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07.10.2020, 11:14 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.05.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 122
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Einwilligungsvorbehalt Vermögenssorge
Guten Tag liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine Betreute leidet an Hirnleistungsstörungen. Sie lebt alleine in einer Mietwohnung und verfügt über eine Rente von ca. 1300,- EUR. Sie ist vermögenslos. Die Miete beträgt 600,- EUR. Ich habe die Vermögenssorge. Sie ist körperlich noch ziemlich fit, lehnt einen ambulanten Pflegedienst und Haushaltshilfe vehement ab. Seit Corona geht die Dame nicht mehr einkaufen, da sie dort oft ausgeschimpft wurde, wohl weil sie die Gesichtsmaske vergessen hatte. Ich habe die Lebensmitteleinkäufe durch einen Pflegedienst organisiert, damit war sie einverstanden. Sie tätigt regelmäßig Bestellungen im Versandhandel. Die Rechnungen hierfür überweist sie selbst. Es besteht allerdings schon aufgrund eines unbezahlten Versandhandelskaufes eine Inkassoforderung, die in monatlichen Raten abbezahlt wird. Am 2. diesen Monats hat meine Betreute mehrere Versandhandelsrechnungen überwiesen, die ihr Budget sprengen. Ihr stehen nur noch ca. 20,- EUR für diesen Monat zur Verfügung. Miete, Strom und sonstige Fixkosten wurden zum 01. des Monats beglichen. Kann/muss ich unter diesen Umständen einen Einwilligungsvorbehalt beantragen? Viele Grüße Ruby |
07.10.2020, 12:49 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.03.2020
Ort: BERLiN <3
Beiträge: 86
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auch ein kollege wird die frage nicht pauschal beantworten können, solange informationen zum inhalt von kühlschrank und küchenschränken, etwaigen notreserven in strümpfen, sparferkeln, bettbezügen etc. fehlen. du wirst doch sicher deswegen kontakt zu ihr aufgenommen haben...
im worst case szenario, also wenn sie sich in die sch**ße geritten haben sollte: in rücksprache mit ihr krisenintervention betreiben, dann gemeinsam hinsetzen, auf einer augenhöhe bleiben und mit viel empathie erläutern, dass es deine pflicht ist (je nach einsicht dieses oder erst beim nächsten mal) das gericht zu informieren und entsprechende schritte einzuleiten. |
07.10.2020, 18:11 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,611
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Moin Ruby
Zuerst mal mußt Du dich mit Deiner Betreuten zusammensetzen und die Probleme besprechen. Vielleicht kann sie sich ja darauf einlassen die Bestellungen vorher mit Dir abzusprechen. Erst wenn es trotz Absprachen nicht mehr geht, weil sie einfach weiterbestellt, kommt ein EiWki in Frage. Du kannst das Gericht aber auch schon vorher über die Problematik und anstehenden Lösungsversuche informieren. Dann ist die Nachfrage geringer, wenn dann ein Antrag auf einen EiWi kommt. Ein Gutachten ist sowieso fällig. Aber gehe mal davon aus, dass der Gutachter die Akte liest, auch wenn er keinen Kontakt zu Dir aufnehmen sollte. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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