Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Rechnungslegung Depot + Versicherungen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnungslegung Depot + Versicherungen im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Teilnehmenden, ich habe nach elfjähriger Tätigkeit nun zum ersten Mal mit folgender Forderung eines Betreuungsrichters bzgl. meiner Rechnungslegung zu ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 07.04.2022, 16:50   #1
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
Standard Rechnungslegung Depot + Versicherungen

Liebe Teilnehmenden,


ich habe nach elfjähriger Tätigkeit nun zum ersten Mal mit folgender Forderung eines Betreuungsrichters bzgl. meiner Rechnungslegung zu tun: ich solle für alle Depots und Versicherungen des Betreueten eine Einnahmen- und Ausgabenaufstellung einreichen. Da dieser Betreute über 42 Depots verfügt und ich diese nicht per Onlinebanking erfasst habe, stellt mich dies nun vor ein Problem.
Ich erkenne auch keinen Sinn in dieser Aufstellung. Es gab keine Entnahmen. Es kann dabei wohl nur um die Wertentwicklung gehen.



Ich reiche ansonsten eben die Depotauszüge ein. Selbst für ein Girokonto eines Betreuten genügt die Einreichung von Kontoauszügen, wenn ich keine Verfügungen über das Konto tätige.


Meine beiden Fragen:

1. muss ich mich der Forderung beugen?
2. geht es dann um die Wertentwicklung, wenn keine Verfügungen getroffen wurden?


Schöne Grüße


Klima
Klima ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2022, 17:35   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,611
Standard

Moin moin


Was ausgerechnet der Richter (und nicht der Rechtspfleger) damit will, weiß der Henker...


Beglücke ihn doch und schicke ihm (per FAX) sämtliche letzte Depotauszüge und ein Begleitschreiben. Darin weist Du darauf hin,er entnehmen, dass keinerlei Werte entnommen wurden und die Saldenveränderungen auf den Kursen und Dividendeneingängen der Papiere beruhen.



Für den eigenen Überblick solltest Du schon eine Tabelle aufstellen, die Dividenden und Kurskorrekturen berücksichtigt und der Rechnungslegung beigefügt wird. Excel läßt grüßen.


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2022, 18:16   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
mit folgender Forderung eines Betreuungsrichters bzgl. meiner Rechnungslegung zu tun
Ich bin irritiert, Rechnungslegungsprüfung ist Rechtspflegersache.


Ging dieser Anforderung noch etwas anderes voraus?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2022, 18:24   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,819
Standard

Hallo Michaela, der Richter darf es aber auch: § 8 Abs. 1 RpflG.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2022, 18:31   #5
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,288
Standard

Umgekehrt (ein Rechtspfleger entschied anstelle des Richters) wäre es fatal...

Vielleicht hat hier auch der Richter zu prüfen, ob der Betreuer geeignet ist, bei 42 Depots braucht es ja entsprechendes Fachwissen oder?
Mächschen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2022, 19:56   #6
Club 300
 
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
Standard

Gut, 42 ist in gewissen Kreisen eine magische Zahl, aber wer braucht 42 Depots? Wenn die Anlagen alle so gehalten werden sollen, würde ich die Bestände auf ein, zwei oder im Extremfall auch drei Depots zusammenziehen. Da wird doch bestimmt auch eine Steuererklärung fällig... Da lobe ich mir meine Betreuten mit harmlosen fünf Kindern.
Einwilligungsvorbehalt ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2022, 08:35   #7
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
Standard

Habe ich als Betreuer, wenn ich versichere keine Verfügungen über das Konto/Depot getroffen zu haben, nicht das Recht, von meiner Rechnungslegungspflicht im Sinne der Einnahmen- und Ausgabenaufstellung befreit zu werden?
Oder akzeptiert dies der Rechtspfleger, wenn er es eben akzeptieren möchte.


Es handelt sich um ein Stuttgarter Betreuungsgericht. Im württembergischen Raum (zumindest gilt dies für LB + S) werden aufgrund der noch nicht allzu lange zurückliegenden Notariatsreform die Rechnungslegungen zumeist noch von den Betreuungsrichtern (Notaren) geprüft. Nach und nach kommen erst Rechtspfleger zum Einsatz.


Die 42 Depots habe ich natürlich nicht angelegt. Das war eben die Lieblingsbeschäftigung meines Betreuten.


Ich muss es ja auch nicht verstehen, aber welche Erkenntnis zieht ein Beteuungsrichter aus einer Aufstellung, aus der die Entwicklung eines Saldenwertes hervorgeht? Was gibt es da zu prüfen?
Klima ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2022, 09:49   #8
Club 300
 
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
Standard

Zitat:
Zitat von Klima Beitrag anzeigen
Ich muss es ja auch nicht verstehen, aber welche Erkenntnis zieht ein Beteuungsrichter aus einer Aufstellung, aus der die Entwicklung eines Saldenwertes hervorgeht? Was gibt es da zu prüfen?
Vielleicht ist nicht nur der Betreute sehr ambitioniert, sondern auch der Prüfer? Du könntest ja verfügt und Bestände ausgebucht haben. Auch eine inhaltliche Prüfung der Anlagen ist nicht völlig abwegig. Zwar hat der Betreute alles selbst für sich so eingerichtet, aber es kann ja sein, dass sich Dinge bei Betreutem oder Anlagen gravierend geändert haben. So mag vielleicht ein Small Caps Eastern Europe Fonds als Basisinvestment für jemand, der aufgrund von ... das Geld in ... Jahren brauchen wird, nicht mehr so geeignet sein wie bei der Anlageentscheidung.

Besteht die Möglichkeit, bei Deinem prüfenden Notar die Motivation zu erfragen?
Einwilligungsvorbehalt ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2022, 11:05   #9
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,819
Standard

Frage zum Verständnis: 42 Depoteinträge (also 42 verschiedene Wertpapiere) oder tatsächlich 42 Depots (also bei 42 Banken)? Im letzterem Fall fielen ja 42x Grundgebühren an. Das ist ja völlig uneirtschaftlich.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2022, 14:37   #10
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,611
Standard

Moin moin


falls Du auf die vielleicht sinnvolle Idee kommen solltest, an den Depots (42 Banken oder 42 Konteneinträge) ändern zu wollen:


- Bei 42 verschiedenen Depots bei 42 verschiedenen Banken ist es schon angezeigt, die Gebühren durch Zusammenlegung zu reduzieren.

- Bei einem Depot mit vielen Konteneinträgen kann es durchaus sinnvoll sein, diese auf mehrere Depots bei unterschiedlichen Banken zu verteilen, wenn bisher der gesamtwert der Wertpapiere die 100.000,00 €-Grenze überschreitet. Dann würde die Bank im Falle eines Falles nicht mehr für den Verlußt haften.


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:44 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39