Dies ist ein Beitrag zum Thema Pfändung Heimkonto im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen,
Betreuter lebt seit einigen Monaten im Pflegeheim. Die ungedeckten Heimkosten werden vom SA übernommen. Er erhält lediglich seinen ...
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15.01.2023, 11:41 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 23.09.2021
Ort: NRW
Beiträge: 38
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Pfändung Heimkonto
Guten Morgen,
Betreuter lebt seit einigen Monaten im Pflegeheim. Die ungedeckten Heimkosten werden vom SA übernommen. Er erhält lediglich seinen monatlichen Barbetrag auf das Heimkonto überwiesen. Aktueller Kontostand ca. 400 Euro. Zusätzlich hat er noch ein Konto bei der Postbank, welches er unbedingt behalten wollte. Aktueller Kontostand ca. 1000 Euro (P-Konto). Er hat ca. 15 Tsd, Euro Schulden bei seiner Krankenkasse. Die Krankenkasse ist über seine Zahlungsunfähigkeit informiert und hat schon länger Ruhe gegeben. Jetzt bekam ich allerdings die Info, dass die KK die Forderung an einen Vollstreckungsbeamten weitergeleitet hat um die Forderung einzuziehen. Was sollten meine nächsten Schritte sein? Kann die KK das Heimkonto pfänden, wenn ausschließlich der ihm zustehende Barbetrag auf das Konto eingegangen ist? Wie verhält es sich mit dem anderen Konto? Ich weiß ja, dass ausschließlich ein Konto vor Pfändungen geschützt werden kann. Hatte so einen Fall noch nicht und wäre für Tipps echt dankbar. Viele Grüße |
15.01.2023, 11:58 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,813
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Ja, Guthaben auf Eigengeldkonten sind pfändbar. Wobei die KK erstmal darauf kommen muss. Ich würde denen schreiben, dass ergänzende Sozialhilfe gezahlt wird und das sich voraussichtlich nie mehr ändern wird - und die Forderung unbefristet niedergeschlagen werden sollte. Auf das Sparguthaben müssen Sie ja nicht hinweisen. Und gibt es nicht etwas Sinnvolles, was man damit anschaffen oder finanzieren kann?
Falls nein, wäre das ja auch eine Verhandlungsmasse für die KK: Einmalzahlung gegen Verzicht auf den restlichen Rückstand.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
15.01.2023, 12:11 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 23.09.2021
Ort: NRW
Beiträge: 38
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Vielen Dank. Von den 400 Euro könnte er sich noch Bekleidung kaufen. Dann wäre schon mal ein Teil weg. Wenn sein Heimkonto leer ist, kann ihm in den Folgemonaten der Barbetrag von 135 Euro trotzdem noch gepfändet werden?
Ich habe die Krankenkasse informiert, dass er ergänzende Sozialhilfe erhält, die lassen trotzdem keine Ruhe. |
15.01.2023, 13:57 | #4 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,813
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Das ist doch alles eine Frage des Verhandlungsgeschicks. Die Taschengeldzahlung selbst ist unpfändbar (§ 17 Abs. 1 SGB XII). Aber sobald es im Monat selbst nicht verbraucht, sondern angespart wird, wird es zu pfändbarem Vermögen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
15.01.2023, 14:35 | #5 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
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Es kann nur ein P-Konto geben. Alle Einnahmen, die auf ein Konto gehen das kein P-Konto ist, sind uneingeschränkt pfändbar, auch Sozialleistungen können dann auf Null gepfändet werden.
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01.02.2023, 13:59 | #6 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 23.09.2021
Ort: NRW
Beiträge: 38
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Kurzes Update: Hab den Vorschlag von Horst Deinert angenommen und die Niederschlagung beantragt. Heute bekam ich den Bescheid, dass auf eine Weiterverfolgung der Forderung verzichtet wird. Vielen Dank an dieser Stelle
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21.11.2023, 21:36 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 182
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Moin,
kann eine zahlungsunfähige Person dauerhaft in den Notlagentarif "rutschen", wenn eine (alte) Schuld nicht beglichen werden kann? Hab in einer Betreuung die gleiche Situation, jedoch "lediglich" 3500 Euro Schulden.
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Viele Grüße Fridel |
21.11.2023, 22:56 | #8 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,284
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Ja, solange keine Sozialhilfebedürftigkeit vorliegt.
Aber es ist denkbar ungünstig, sich damit an ein Thema zu hängen, indem es um die Vollstreckung einer GKV geht. |
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