Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohn- und Betreuungsvertrag in der Jugendhilfe im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin,
mal eine Frage an die Rechtskundigen:
ich betreue einen jungen Volljährigen, der in der Jugendhilfe "vollstationär" untergebracht ist. Ein ...
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21.11.2023, 18:49 | #1 |
Stammgast
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Wohn- und Betreuungsvertrag in der Jugendhilfe
Moin,
mal eine Frage an die Rechtskundigen: ich betreue einen jungen Volljährigen, der in der Jugendhilfe "vollstationär" untergebracht ist. Ein Wohn- und Betreuungsvertrag besteht nicht. Man beruft sich seites des Leistungserbringers auf § 2 WBVG, da die Hilfen nach § 41 SGB VIII erbracht werden: Dieses Gesetz (WBVG) ist nicht anzuwenden auf Verträge über 3. Leistungen im Sinne des § 41 des Achten Buches Sozialgesetzbuch, Nun habe ich folgendes gefunden: https://sozialrecht-rosenow.de/meldu...3%A4ltnis.html (hier letzter Absatz) Kann ich auf ein (Wohn- und betreuungs)Vertrag zwischen Hilfesuchenden und Leistungserbringer bestehen? Danke Der Leuchtturm |
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