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Heimunterbringung gegen den Willen der Betreuten und Wohnungsauflösung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Heimunterbringung gegen den Willen der Betreuten und Wohnungsauflösung im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe einen neuen Fall, AK Vermögen, Gesundheit und Aufenthaltsbestimmung und hätte mal wieder gern ein paar Empfehlungen aus ...


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Alt 14.01.2012, 12:09   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 77
Standard Heimunterbringung gegen den Willen der Betreuten und Wohnungsauflösung

Hallo,
ich habe einen neuen Fall, AK Vermögen, Gesundheit und Aufenthaltsbestimmung und hätte mal wieder gern ein paar Empfehlungen aus euren Erfahrungen. Dabei handelt es sich um eine 90jährige Betreute, die verwahrlost in ihrer Wohnung aufgefunden wurde, ist jetzt in der Geriatrie, hat Gehprobleme, benutzt seit kurzem einen Rollstuhl, ist extrem sturzgefährdet und beginnende Demenz. Aus ärztlicher sowie meiner Sicht ist eine Heimunterbringung unabwendbar, da die Dame eine Eigentumswohnung in der 6. Etage hat und der Fahrstuhl nur bis zur 5. Etage fährt. Die Unterbringung einer Dauerpflegekraft ist in der 2 Raumwohnung auch nicht möglich, Nun meine Fragen: Ich kann die Heimunterbringung gegen ihren Wilen veranlassen. Brauche ich dazu ein ärztl. Gutachten oder reicht die ärztl. Anordnung einer Heimunterbringung? 2. Kann ich die Wohnung dann einfach auflösen und alles entsorgen lassen (es gibt keine Verwandten oder gute Bekannte) und die Sachen fürs Heim muss ich dann wahrscheinlich selbst ausräumen?
3. Wird für den Verkauf der Eigentumswohnung eine gerichtliche Genehmigung benötigt? Ist es ratsam einen Makler damit zu beauftragen?
Vorab vielen Dank!!!
jero155 ist offline  
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Alt 14.01.2012, 17:16   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo und guten Tag,

Zitat:
Ich kann die Heimunterbringung gegen ihren Wilen veranlassen.
Nein, das kannst Du nicht.
Du brauchst ein ärztliches Attest über die Notwendigkeit der Heimaufnahme, einen Antrag und dann die Genehmigung des Gerichts zur Heimunterbringung gegen den Willen der Betreuten. Und dann eine geschlossenen Einrichtung falls das Gericht deinem Antrag statt gibt.

Zitat:
Kann ich die Wohnung dann einfach auflösen und alles entsorgen lassen (es gibt keine Verwandten oder gute Bekannte) und die Sachen fürs Heim muss ich dann wahrscheinlich selbst ausräumen?
Auch dazu bedarf es der Genehmigung des Getreuungsgerichts. Am besten gleich all Anträge zusammen stellen.
Betreuer räumen nichts selbst aus.
Entweder ist bißchen geld da für einen kleinen Transport oder es geht halt nicht. Was aber nicht heisst, wenn man gerade in der Wohnung wäre etwas beim eh geplanten Heimbesuch dann mitzunehmen.

Zitat:
Wird für den Verkauf der Eigentumswohnung eine gerichtliche Genehmigung benötigt?
Ja.

Zitat:
Ist es ratsam einen Makler damit zu beauftragen?
Kommt auf die näheren Umstände an, wieviel Zeit ist, wie sieht der Wohnungsmarkt in der Gegend aus usw.

Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 14.01.2012, 17:21   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 77
Standard

Danke für deine Antwort Michaela,
aber warum muss ich sie denn gleich "geschlossen" unterbringen?
jero155 ist offline  
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Alt 14.01.2012, 17:31   #4
mungo
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Nein, das muß nicht zwangsläufig sein.

Allerdings sieht es halt oft so aus, daß Grenz-Demente schlicht gern weglaufen, schon gar, wenn sie eigentlich gar nicht einsehen, daß sie von zuhause weg sollen.
Dann stehen sie im Sterntaler-Hemdchen nachts um eins irgendwo an einer Kreuzung und wissen nicht mehr, wie sie da hingekommen sind.

Wenn es kein aktuelles Gutachten gibt, wird das Gericht auf deinen Antrag hin fix eins erstellen lassen, und da wird dann eben auch diese Frage geklärt - wenn Du sie im Antrag aufwirfst, umso eher.
 
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Alt 14.01.2012, 19:14   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 438
Standard

Hallo Jero,

unter 8. Freiheitsentziehende Maßnahmen: Spezielles findest du eine sehr gute Verfahrensweise.
Vor allem wird hierin auf den Unterschied zwischen temporär notwendigen freiheitsentziehenden Unterbringungsmassnahmen und dauerhaften Unterbringungsmassnahmen eingegangen.
Was der offensichtlich freie Wille der Betreuten hinsichtlich Heimunterbringung und Wohnungsauflösung angeht - ein ganz schwieriges Thema - dabei geht es oft um Menschenwürde gegenüber der Betreuten.

Geändert von stephan1 (14.01.2012 um 19:18 Uhr)
stephan1 ist offline  
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Alt 14.01.2012, 20:20   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo jero,

Zitat:
aber warum muss ich sie denn gleich "geschlossen" unterbringen?
wen jemand krankheitsbedingt nicht einsehen kann dass ein weiterer Verbleib in der eigenen Wohnung zu gefährlich für ihn wäre und einfach nicht in ein Heim einziehen will- wie willst Du ihn dann dahin kriegen?

Und wer nicht ins Heim will wird natürlich das machen was er will, also raus aus dem Heim. Daran darfst Du ihn dann auch nicht hindern.
Wenn Du ihn hindern wollen könntest ginge das nur mit einem Unterbringungsbeschluss. Und der wieder kann in offenen Einrichtungen nicht umgesetzt werden bzw. nicht zum tragen kommen.

Wie mungo ganz richtig sagt, zu der Frage wird ein Gutachten gemacht werden und dann weisst Du evtl. mehr.

Das Verfahren als solches ist wirklich nicht schön und vorher sollten wirklich auch alle Möglichkeiten gut abgeprüft sein ob?s nicht doch noch in der eigenen Wohnung geht. Und wenn es nur ein paar Monate wären. Aber letztendlich steckt auch hier der Schutzgedanke dahinter.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 19.01.2012, 21:52   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 77
Standard Betreute soll jetzt nächste Woche schon entlassen werden

Einen Eilantrag zur Heimunterbringung habe ich beim AG gestellt. Aber was mache ich, wenn der nicht umgehend bearbeitet wird. Die Sozialarbeiterin erwähnte die Möglichkeit einer Kurzzeitpflege. Eine Pflegestufe ist aber noch nicht beantragt.
Ich denke, dass ich jetzt schnellstmöglich ein Heim für eine Kurzzeitpflege mit der Option auf dauerhafte Unterbringung suche und parallel die Pflegestufe beantrage. Die Heimunterbringung ist übrigens nach Rücksprache mit einigen behandelnden Ärzten unabwendbar, da völlige Imobiliät besteht und meine Betreute noch nicht einmal in der Lage ist mit dem Rollator zu laufen. zu dem sürzt sie ständig.
Wenn ich das Pflegeheim gefunden habe, wird die Dame dann mit dem Krankentransport dorthin gebracht oder muss das der Betreuer irgendwie organisieren? Hatte leider noch keinen vergleichbaren Fall! Danke für Eure Ratschläge! Muss ich sonst noch etwas beachten???????????
jero155 ist offline  
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Alt 21.01.2012, 11:43   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,611
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Moin Jero

Egal ob Heim sowieso oder nur Kurzzeitpflege:
Fordere das Krankenhaus auf einen Eilantrag auf Pflegeeinstufung zu stellen. Dann reagiert der MDK schneller als bei Anträgen ausserhalb des Krankenhauses.
Und nicht beeindrucken lassen: Für sowas ist der Sozialdienst den Krankenhauses zuständig und nicht der Betreuer!
Gäbe es keinen Betreuer, müßte sich der Sozialdienst des Krankenhauses auch um die Wohnung (sprich den Entlassungsort) des Patienten kümmern und ihn so lange drin behalten, bis er/sie in der Lage ist auch wieder dort zu wohnen. Wenn Betreuer da sind kommen die Leute im Krankenhaus gerne auf den Gedanken die ganze Arbeit bleiben zu lassen und eben auf den Betreuer zu verweisen, der dann der Doofe sein darf und den Mist des Krankenhauses bis gestern abarbeiten muss.

MfG

Imre

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 22.01.2012, 09:03   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 77
Standard

Aber es ist doch richtig, dass die Betreute erst einmal in Kurzzeitpflege untergebracht werden muss, so lange das Gericht dem Antrag auf Unterbringung im Heim noch nicht zugestimmt hat???
Außerdem weigert sie sich strikt mir den Wohnungsschlüssel zu geben, damit ich ihr mal ein paar Sachen besorgen könnt oder auch nach der Post zu schauen. Habt ihr Erfahrungen wie man den Betreuten zur Herausgabe bewegen kann???
VG und merci
jero155 ist offline  
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Alt 22.01.2012, 10:04   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Aber es ist doch richtig, dass die Betreute erst einmal in Kurzzeitpflege untergebracht werden muss, so lange das Gericht dem Antrag auf Unterbringung im Heim noch nicht zugestimmt hat???
ne, wie kommst Du denn da drauf?
Solange eine Eigengefährdung besteht wenn die Dame nach Hause entlassen wird bleibt sie da wo sie ist.
Wenn das KH sie unbedingt entlassen möchte soll der dortige Sozialdienst einen Platz suchen wo sie freiweillig hingeht und vor allem bleibt.
Das allerdings könnte dann im Zusammenhang mit dem Antrag auf Unterbringung wieder schwierig werden.
Unterbringungen greifen nur dann wenn nichts anderes möglich ist.

Wenn jemand sich allerdings verlegen lässt und die neue Einrichtung "annimmt" dann steht zu vermuten dass das mit einem ganz normalen Heimplatz ebenso sein könnte - und dann brauchts keine Unterrbingung mehr.

Und schau sicherheitshalber mal nach obs für den Eigenanteil bei Kurzzeitunterbringung finanziell auch reicht

Dabei nicht vergessen: vom KH den Antrag bei der KH auf die Eileisntufung verlangen bzw. stellen lassen.

Deiner Aufzählung nah hast Du den AK Wohnung nicht, ich würde eine Erweiterung beantragen. Die Wohnung sollte ja doch irgendwie gesichert werden. Im Moment hast Du kein Recht den Schlüssel zu verlangen.
Sachen besorgen ist auch nicht unbedingt Dein Job, um Kleider usw. muss sich der Sozialdienst kümmern. Notfalls über den Fundus im KH.

Gruss Michaela
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