Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringung in die forensische Psychiatrie im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, zusammen
es geht um einen nahen Verwandten von mir, er ist schwerer Alkoholiker, hat gar keine Krankheitseinsicht und bei ...
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#1 |
Einsteiger
Registriert seit: 23.07.2016
Beiträge: 19
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Hallo, zusammen
es geht um einen nahen Verwandten von mir, er ist schwerer Alkoholiker, hat gar keine Krankheitseinsicht und bei ihn wurden durch den jahrelangen Alkoholmissbrauch schon leichte Hirnschäden sowie Persönlichkeitsveränderungen festgestellt. Zum Glück noch keine gravierenden Schäden wie z.B das Korsakow Syndrom usw. Der Bekannter hat seit einigen Jahren einen Berufsbetreuer vom Amtsgericht bestellt bekommen. In der für ihn zuständigen psychiatrische Klinik ist mein Verwandter auch als Drehtürpatient bekannt. Im Jahr hat er dort schon über 70 Entgiftungen hinter sich. Jede angebotene Hilfe lehnt er strikt ab. Wurde der Verwandter von der Entgiftung entlassen, dauerte es keine zwei Tage und der nächste schwerere Alkoholabsturz trat ein. Auch diese oben benannten Entgiftungen machte er nicht freiwillig mit, sondern wurde immer wieder mit dem Rettungsdienst und Polizei dort zwangseingewiesen, weil er während der Alkoholexessen auch die häusliche Gewalt gegen seine Angehörigen anwendete. Beim letzten Aufenthalt in der selben Klinik, wurde von den Ärzten und den Berufsbetreuer eine längerfristige geschlossene Heimunterbringung, beim zuständigen Amtsgericht angeregt. Bei der richterlichen Anhörung lehnte mein Verwandter diese Unterbringung strikt ab. Anschließend folgte das Gericht der Wünsche meines Verwandten und hob diese Unterbringung komplett auf. Am Ende des Gespräches wurde mein Verwandter vom seinen behandelten Stationsarzt und vom Richter bedroht. Wenn er noch einmal mit dem Blaulicht alkoholisiert in der selben Klinik eingeliefert wird, droht ihn die (notfalls auch die lebenslange) Unterbringung in die forensische Psychiatrie. So wie ich verstehe ist ja die forensische Psychiatrie (Maßregelvollzug) eigentlich nur für psychisch kranke Straftätern ja gedacht. Oder ist es möglich auch uneinsichtige Drehtürpatienten die keine Straftaten begangen haben ebenfalls in die forensische Psychiatrie zwangsunterzubringen. Ist dies im deutschen Recht möglich? Denn während mein Verwandter die häusliche Gewalt anwendete, wurde von seiner Frau (üblich bei Co Abhängigkeit) auch keine Strafanzeige erstattet. LG gast |
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#2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,974
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Moin moin
Du siehst das schon richtig: In die Forensik geht es nur mit einem Gerichtsurteil nach den §§ 63f StGB, also einem Strafurteil. Dafür müßte der Verwandte schon mal wg. einer Straftat vor dem Kadi gestanden haben und für "nicht schuldfähig" befunden worden sein. sonst gäbe es ein Urteil nach anderen §§ und damit Haft im Knast. Wenn der Arzt dem Verwandten das Märchen von der Forensik aufgetischt hat, dann mag das sein. Dass ein Richter das sagt, halte ich für unwahrscheinlich. Es wäre ein unrühmliches Herumgeeiere, wenn der Richter einerseits eine Unterbringung (z.B. in einem Heim oder in einem Krankenhaus) ablehnt und gleich hinterher so eine Keule androht. Allerdings sollte der Verwandte es durchaus als Warnung verstehen, wenn er in gewohntem Tempo wieder in das Krankenhaus einfliegen sollte: Mögliocherweise wird dort die Behandlung verweigert, oder der Betreuer stellt erneut einen Antrag auf Unterbringung - und zwar langfristig. Das wird dann zwar nicht die Forensik werden, aber ein geschlossenes Heim ist dann angesagt. Und natürlich ist der Antrag gegen den Willen des Betreuten, sonst wäre es ja auch gar nicht nötig. Vielleicht hat der Richter dann auch ein Einsehen und stimmt dem Antrag zu. Dann geht es ab in ein Heim und die Tür bleibt dann erst mal zu. Es wird allerdings nicht auf lebenslänglich beschlossen, sondern auf ein oder zwei Jahre. Dann muss die Unterbringung spätestens geprüft werden. Verlängerungen sind allerdings durchaus möglich. Ansonsten kann der Verwandte von Glück reden, wenn er seine Ehefrau geschlagen und diese ihn dafür nicht angezeigt hat. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
Einsteiger
Registriert seit: 19.09.2016
Beiträge: 14
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Als Mitarbeiter in einer besonders gesicherten Forensik möchte ich nur folgendes anmerken. Nicht jeder der in einer Forensik untergebracht ist ein Mörder oder Sexualstraftäter, aber viele.
Wir haben auch Patienten die "nur" weil sie im Alkoholisiertem oder Drogeninduzierten Rausch sehr aggressiv wurden und sich dementsprechend Verhalten haben. Bei zu viel Wiederholungen stinkt es irgendwann einem Richter und er ordnet ein Psychiatrisches Gutachten an. Es kann also auch ausreichen wenn man immer auffällt. Ich habe Betreute die sind viel schlimmer !!als manche Patienten bei mir auf Station. Aber so ist es nun mal. Da kann man nicht so pauschal Auskunft geben ob er was für die Forensik ist oder nicht. Gruß
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Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen. |
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#4 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin moin
Von mir auch noch mal was zur Forensik: In der Forensik untergebracht zu sein gilt üblicherweise als das Schlimmste, was einem so passieren kann. Es ist dort mit Sicherheit auch kein Zuckerschlecken. Aber: Ich kenne auch Menschen, die in der Forensik endlich die Ärzte und das Personal gefunden haben, um die notwendigen und intensiven Hilfen zu bekommen, für die in "normalen" Psychiatrien einfach nicht genug Zeit vorhanden ist. Auch diese Medaille hat zwei Seiten. Von der Zweiten hört und liest man nicht so viel. Wie bei rechtlichen Betreuungen... MfG Imre
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