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Rückforderung Betreuungskosten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rückforderung Betreuungskosten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, bin auf der Suche nach Rechtshilfe im Internet auf dieses Forum gestossen. Vielleicht kann mir jmd. einen Tipp geben. ...


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Alt 05.12.2008, 09:45   #1
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Registriert seit: 04.12.2008
Beiträge: 4
Frage Rückforderung Betreuungskosten

Hallo,

bin auf der Suche nach Rechtshilfe im Internet auf dieses Forum gestossen. Vielleicht kann mir jmd. einen Tipp geben.

Hatte vor einigen Jahren einen Betreuer, mit dem ich sehr unzufrieden war, und mich daher beim Vormundsgericht beschwert, wurde aber abgewiesen mit dem Hinweis ein weiteres Rechtsmittel/2. Instanz sei nicht möglich.
Die Rechnung fand ich viel zu hoch, habe nur eine Anzahlung gemacht und mich an eine Beratungsstelle gewandt, die das klären sollte. Was aber leider nicht geschah, so daß plötzlich mein Konto gesperrt und gepfändet war.
Ich möchte das Geld oder zumindest einen Teil wieder zurück, auch weil ich z. Zt. weder Einkommen noch staatl. Unterstützung bekomme. Jeder Handwerker, der pfuscht, muß doch auch dafür haften. Gibt es da noch irgendeine Chance?
Delfin ist offline  
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Alt 05.12.2008, 10:39   #2
Stracciatellamaus
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Beiträge: n/a
Standard

Hallo!
Aus welchem Zeitraum stammt denn die streitgegenständliche Rechnung?

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 06.12.2008, 09:02   #3
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Registriert seit: 04.12.2008
Beiträge: 4
Standard Rechnung 2007

... das zieht sich jetzt schon 3 Jahre hin. Die Betreuung war 2005, April bis Oktober, die Rechnung kam erst 2007 - als ich schon gehofft hatte, es käme keine mehr oder sei verjährt, war es aber leider nicht.
Delfin ist offline  
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Alt 06.12.2008, 10:14   #4
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Guten Morgen!
Mal aus der Distanz betrachtet gibt es zumindestens ab dem 01.07.2005 keine Möglichkeit gegen die Rechnung des Betreuers vorzugehen, da es seitdem eine Pauschale gibt und diese Pauschale ist durch das Bestehen der Betreuung entstanden, da kann man nix machen! Klärungsbedürftig kann aber die Rechnung für den Zeitraum vor dem 01.07.2005 sein. Damals wurde nämlich noch der tatsächliche Aufwand des Betreuers vergütet.

Wer hat denn das Konto gepfändet? Der ehemalige Betreuer selbst oder die Landeskasse?

Schönes Wochenende
Stracciatellamaus
 
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Alt 07.12.2008, 14:31   #5
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Registriert seit: 04.12.2008
Beiträge: 4
Standard ... der Betreuungsverein ...

über einen Pfändungsbeschluß/Amtsgericht.
Delfin ist offline  
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Alt 08.12.2008, 09:18   #6
Stracciatellamaus
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Beiträge: n/a
Standard

Aha! Na dann sind alle Eulen verflogen, wie man so schön sagt, denn bis es zur Kontopfändung kommt müssen verschiedene Voraussetzungen vorliegen, nämlich Titel, Klausel, Zustellung.
Heisst, Sie haben irgendwann einmal Post zwecks Anhörung und Stellungnahme bekommen und hatten damit Kenntnis von den Forderungen. In diesem Verfahrenszug hätten Sie sich gegen die Forderungen wehren können.

Ich sollten sich mit dem Betreuungsverein in Verbindung zu setzen und eine Ratenzahlung anbieten, damit die Kontopfändung aufgehoben wird.


Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 09.12.2008, 10:44   #7
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Registriert seit: 04.12.2008
Beiträge: 4
Standard

... damals habe ich mich auch gewehrt und sofortige Beschwerde eingelegt, leider ohne Erfolg, sie wurde zurückgewiesen. Mit dem Hinweis, ein weiteres Rechtsmittel gäbe es nicht.
Ein Anwalt meinte, es gäbe nur noch die Möglichkeit, Schadensersatz zu fordern, was nach der langen Zeit wohl schwierig sein dürfte, ebenso wie die Erfolgsaussichten.
Andererseits ärgert mich die Geschichte enorm, vor allem, weil ich der Ansicht bin, die Betreuung war überflüssig bzw. hat im Endeffekt mehr geschadet als genutzt. Ich hatte damals zugestimmt, weil mir Hilfe in Aussicht gestellt worden war, die Vereinbarungen wurden aber nicht eingehalten.
Delfin ist offline  
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Stichworte
kosten, kosten der betreuung


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