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Geldanlage

Dies ist ein Beitrag zum Thema Geldanlage im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Bei uns ist eine Gelanlage frei geworden.Der Betreute hat schriftlich darauf hingewiesen, das das Geld nicht zwischengeparkt werden soll.Die Betreuerin ...


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Alt 25.10.2009, 08:03   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
Standard Geldanlage

Bei uns ist eine Gelanlage frei geworden.Der Betreute hat schriftlich darauf hingewiesen, das das Geld nicht zwischengeparkt werden soll.Die Betreuerin hüllt sich in Schweigen und macht nichts transparent. Bis jetzt ist nichts passiert.
Herzliche Grüsse Robertaw
Robertaw ist offline  
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Alt 25.10.2009, 09:11   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen Robertaw,

wenn ich mich recht erinnere wollt Ihr die Betreuung aufgehoben haben, also würde ich mir von der Bank einen Vorschlag machen lassen was mit dem freiwerdenden Geld passuieren könnte und diesen an das Gericht schicken und um Genehmigung bitten.

Erstens macht das ein weiteres Mal klar, dass Ihr Eure Dinge im Griff habt und zweitens wird das für die Betreuerin ein Zeichen werden.

Viel Glück und fix ab zur Bank, Grüsse
Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 25.10.2009, 10:04   #3
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Guten Morgen,

@ Michaela:
Na, ob's dadurch besser wird...?
Außerdem: Benötigt der geschäftsfähige (oder gar der geschäftsunfähige) Betreute eine Genehmigung des Betreuungsgerichtes, wenn er sein Geld anlegen möchte.......?

@ Roberta:
Ich hab nicht alle Ihre Beiträge gelesen, aber mir ist durchaus aufgefallen, dass Sie manchmal ein paar relevante Details weglassen.
In diesem Falle:
- Wann ist die Anlage "frei geworden"?
- Wo liegt das Geld jetzt (Girokonto, noch auf dem Anlagekonto bei gesetzl. Zins, ...)?
- Was verstehen Sie unter "nicht zwischengeparkt werden soll"?
- Was sollte die Betreuerin "transparent" machen, wo doch angeblich noch nicht geschehen ist?

Das sind durchaus wichtige Ansatzpunkte, um eine Aussage über den Sachverhalt machen zu können.

Angesichts Ihrer zahlreichen Vorhaltungen gegen die Betreuerin wundert es mich nicht, dass die nicht gerne mit Ihnen kommuniziert - mal ganz unabhängig davon, ob Ihr Zorn berechtigt ist oder nicht.
Wie man in den Wald hinein ruft.......
Chesterfield ist offline  
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Alt 25.10.2009, 10:36   #4
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

hi roberta,
du hast doch eine generalvollmacht extra mit notar und schnick und schnack. da könnt ihr gemeinsam zur bank gehen, lasst euch beraten und legt das geld so an, wie es für euch gut ist. ihr wollt doch die betreuung sowieso nicht mehr haben, da is es doch sinnlos sich über die betreuerin aufzuregen. da könnt ihr es doch besser allein machen.

ihr braucht keine genehmigung vom gericht. das geld gehört dem betreuten und er benötigt keine genehmigung von irgendwem, was er mit seinem geld macht. und da du die generalvollmacht hast, brauchtst auch du keine genehmigung von einem gericht oder sonst wem.

viele grüße von eveline
zeiten ist offline  
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Alt 25.10.2009, 11:50   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
Standard Geldanlage

Hallo Michaela und Evelin,
dank für Eure Kommentare.
Wir haben nächste Woche zwei Termine
beim Amtsgericht, einmal zur Aufhebung der Betreuung,die Richterin ist sehr kommunikativ und aufgeschlossen.
Die Geldanlage wollen wir auch zumThema machen. Denn soweit ich weiss,gilt die gesetzliche Betreuung, wenn sie noch wirksam ist vor der Vollmacht.
Wir werden jetzt klugerweise einen Schritt nach dem anderen machen.
Der zweite Termin ist die Überprüfung der Ehefähigkeit für meinen Partner. Das ist im Prinzip ein wirklicher Skandal, den uns die Betreuerin da eingebrockt hat. Sie will aus für uns nicht nachvollziehbaren Motiven die Ehe verhindern. Sie beeinflusst das Standesamt. Wirklich unglaublich.
Auf diese Weise kann ich mich endlich mal wie ein Vollidiot, Krimineller oder Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung auf der Flucht fühlen.
Schon ein Skandal!
Aber es geht voran.
Grüsse Robertaw
Robertaw ist offline  
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Alt 25.10.2009, 12:09   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

[quote=Chesterfield;29024]Guten Morgen,

@ Michaela:
Na, ob's dadurch besser wird...?
Außerdem: Benötigt der geschäftsfähige (oder gar der geschäftsunfähige) Betreute eine Genehmigung des Betreuungsgerichtes, wenn er sein Geld anlegen möchte.......?

Hallo Chesterfield,

solange die Vermögensorge besteht benötigt man die gerichtliche Genehmigung zur Geldanlage. Die Geschäftsfähigkeit ist ein anderes Themenfeld. Im Falle von Robertaw ist der Fall insgesamt anders gelagert- daher mein Tip.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 25.10.2009, 12:16   #7
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
solange die Vermögensorge besteht benötigt man die gerichtliche Genehmigung zur Geldanlage.
hallo michaela,
ich gaube, du verwechselst was. die betreuerin benötigt die genehmigung des gerichts bezüglich der geldanlage. das ist natürlich richtig. die betreute benötigt allerdings keine genehmigung dafür.
gruß, zeiten
zeiten ist offline  
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Alt 25.10.2009, 12:43   #8
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
hallo michaela,
ich gaube, du verwechselst was. die betreuerin benötigt die genehmigung des gerichts bezüglich der geldanlage. das ist natürlich richtig. die betreute benötigt allerdings keine genehmigung dafür.
gruß, zeiten
Genau das meinte ich.
Allerdings kenne ich evtl. gewisse ausnehmende Details im konkreten Fall ja tatsächlich nicht.
Chesterfield ist offline  
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Alt 25.10.2009, 12:45   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo zeiten,

eine Betreuung in welcher trotz Aufgabenkreis Vermögenssorge Geld vom Betreuten alleine angelegt würde, gehörte zuerst einmal aufgehoben. Ich rede hier nicht von einem Sparbuch mit 5 Euro.

Solange die Betreuung mit diesem Aufgabenkreis besteht ist die Betreuerin verantwortlich und in der Haftung und wird sich hoffentlich entsprechend verhalten und absichern.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 25.10.2009, 13:37   #10
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

hallo michaela,
eine betreute oder ein betreuter verlieren keinerlei rechte durch eine gestzliche betreuung. dazu wären andere (zusätzliche) massnahmen notwendig.


und es ist auch nicht erheblich, ob es um 5 oder 5000 euro geht. das geld gehört der betreuten und sie kann (wenn sie kann und will) darüber natürlich so verfügen, wie sie es für richtig hält. und wenn sie das ohne betreuerin tun möchte, so ist zwar sicher der sinn der betreuung fraglich, dennoch ist sie dazu berechtigt.

mir ist es wichtig darauf hinzuweisen, sonst entsteht doch sehr leicht der eindruck, dass betreute kein recht auf selbstbestimmung mehr hätten. was aber nicht so ist.

in der praxis kommt das natürlich selten vor. denn jemand, die ihre geschäfte selbst regeln kann und möchte, wird ja normalerweise nicht betreut. das ändert aber nichts am recht der betreuten, über ihr geld zu verfügen und es anzulegen oder auszugeben oder sonst was.

in wie weit die betreuerin das sinnvoll findet, steht auf einem anderen blatt. und natürlich kann die betreuerin darauf reagieren, sei es mit niederlegen der betreuung oder mit einem antrag auf einwilligungsvorbehalt - je nach dem. aber das thema hier ist doch, ob eine betreute oder ein betreuter generell das recht hat, ihr geld anzulegen oder nicht.

eine betreuung ist eine hilfestellung, rechte werden dadurch nicht beschnitten!

Zitat:
Solange die Betreuung mit diesem Aufgabenkreis besteht ist die Betreuerin verantwortlich und in der Haftung und wird sich hoffentlich entsprechend verhalten und absichern.
nein, das ist nicht so. die betreuerin ist natürlich nicht in der haftung für geldanlagen, die die betreute selber tätigt! dafür ist die betreute verantwortlich.

gruß, zeiten

Geändert von zeiten (25.10.2009 um 13:40 Uhr)
zeiten ist offline  
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Stichworte
bank, bankgeschäfte, bankprobleme, geldanlage, vermögensangelegenheiten, vermögenssorge


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