Dies ist ein Beitrag zum Thema Darf Betreuerin Betreute beerben? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich betreue meine Cousine, die im Heim lebt. Nachdem Ich ihre Haupansprechpartnerin bin (meine Cousinen und Cousins kümmern sich ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
08.05.2010, 18:14 | #1 |
Gesperrt
Registriert seit: 23.04.2010
Beiträge: 6
|
Darf Betreuerin Betreute beerben?
Hallo,
ich betreue meine Cousine, die im Heim lebt. Nachdem Ich ihre Haupansprechpartnerin bin (meine Cousinen und Cousins kümmern sich überhaupt nicht um sie)spricht sie öfter davon, mir alles vererben zu wollen. Meine Frage: Geht das überhaupt, und wenn ja, was muss ich dann tun? Danke für Eure Antworten |
08.05.2010, 18:30 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,611
|
Moin Weasley
Das mit dem ERben ist immer so eine Sache. Für Berufsbetreuer sollte es völlig klar sein, dass man als Erbe nicht in Frage kommt. Andere Erbprätendenten wetzen sonst die Messer und ein fieses Geschmäckle ist auch dran. Bei Dir als Verwandter ist das schon was anderes. Z.B. Kinder als Betreuer sind natürliche Erben, also macht es nix. Du bist aber ein Cousin und damit nicht gerade in direkter Linie als ERbe anzusehen. Nach der natürlichen Ebfolge müßten schon einige ERben ausfallen, bevor Du an der Reihe bist. Andererseits: Deine Cousine kann zum Erben einsetzen, wen sie will. Die Voraussetzung ist allerdings, dass sie noch genau weiß was sie mit dem Vererben tut und warum sie jemanden begünstigt und einen anderen nicht. Wenn Sie den Wunsch äussert ein Testament aufzusetzen, dann kannst Du sie dabei unterstützen und einen Notar für die Aufnahme des Testamentes sowie einen Arzt (wg. der Zurechnungsfähigkeit und als zweiten Zeugen) einladen. Du selber solltest aber besser nicht bei dem Termin zugegen sein. (wg. zu vermutende Einflußnahme) Es ist vielleicht aber auch gut, dem zuständigen Rechtspfleger zu berichten, dass die Cousine ein Testament aufsetzen will und möglicherweise Dich begünstigen möchte, weil sich sonst kein Verwandter um sie kümmert. Du befürchtest das Geschäckle und bittest den Rechtspfleger um Tipps, wie Du Dich verhalten solltest. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
08.05.2010, 18:43 | #3 |
Gesperrt
Registriert seit: 23.04.2010
Beiträge: 6
|
Vielen Dank für die Antwort, Imre.
Wenn meine Mutter und meine (unser beider Tante), also die beiden Tanten meiner Cousine (beide Mitte 70) mal nicht mehr leben, dann wäre ich zusammen mit meinem Bruder und 6 Cousins in direkter Erbfolge... Wenn meine Cousine jetzt ein Testament machen würde, aber einer oder mehrere von denen seinen Pflichtteil einklagen würde, dann wäre nichts zu machen, oder? weasley |
08.05.2010, 19:01 | #4 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,611
|
Moin Weasley
Hab ich mal geschrieben: "Dasmit dem Erben ist so eine Sache..."? OK, das mit dem Erbrecht erst recht. Zitat:
Stell Dir die Erbreihenfolge wie einen Umgedrehten Baum mit Ästen vor. Dann kannst Du die Erblinien am besten verfolgen. Nach unten in die feineren Äste geht es immer ganz einfach, wenn da aber keine weitere Verzweigungen gibt, geht es erst mal nur einen Ast nach oben und dann von dort aus wieder nach unten. Also: Hat Deine Cousine Kinder, dann sind diese als allerersten die Erben und alle anderen gehen leer aus. Keine Kinder? OK. Leben die Eltern? Wenn ja, erben die Eltern. Wenn nein: Hat sie Geschwister? Wenn ja erben diese (oder deren Kinder). Wenn nein, dann wieder die Generation nach oben: Die Großeltern: Leben noch? Wenn ja, erben diese. Wenn nein: Dann erben deren weitere Kinder - also Deine Mutter bzw. der Vater sowie die Onkels und Tanten, die Geschwisterchen Deines erbberechtigten Elternteiles sind. Damit sind wir im Prinzip in Deiner Generation: Wenn Dein Erbberechtigtes Elternteil schon verstorben ist, dann erbst Du den Teil zusammen mit deinem Bruder. Das gleiche gilt für Deine Cousinen und Cousins falls deren erbberechtigter Elternteil auch schon nicht mehr leben sollte. Die Verteilung der Erbanteile hängt wiederum davon ab, wer wieviel Geschwister hat. Dazu müßten genauere Informationen da sein, das gehört aber ehrlich gesagt nicht hier her. Ansonsten ist es tatsächlich so, dass jeder Erbberechtigte seinen Pflichtteil einklagen darf, wenn er das möchte. Der Pflichtteil ist üblicherweise die Hälfte dessen, was sonst zustehen würde. Unangenehme Nachricht: Beim Erben lernt man seine Verwandtschaft ganz schnell und ganz neu kennen. Angenehmer Anteil: Hinterher ist man schlauer und weiß die Mischpoke präziser einzuschätzen. Ein schönes Wochenende wünscht Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
08.05.2010, 20:31 | #5 |
Gesperrt
Registriert seit: 23.04.2010
Beiträge: 6
|
Ja, da hast Du recht - wenns ums Geld geht zeigt so mancher keine Moral mehr!
Das Thema ist ja auch noch lang nicht aktuell, hoffe ich! Vielen Dank nochmal an Dich und auch noch ein schönes WE Weasley |
Lesezeichen |
Stichworte |
betreuerpflichten, erbe, testament |
|
|