Dies ist ein Beitrag zum Thema betreuer gibt unterlagen nicht heraus im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
hallo,
vielleicht interessiert euch mal ein akuter fall?
mein bekannter hat eine intelligenzminderung und kann sich nicht selbst helfen - ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
01.06.2011, 08:37 | #1 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 11.04.2011
Beiträge: 25
|
betreuer gibt unterlagen nicht heraus
hallo,
vielleicht interessiert euch mal ein akuter fall? mein bekannter hat eine intelligenzminderung und kann sich nicht selbst helfen - ich meine damit bürokratische dinge wie arbeitslosengeldformular ausfüllen oder lohnsteuerjahresausgleich machen. da er keine angehörige hat, die helfen könnten - mutter dement, brüder alkoholiker - habe ich aus nächstenliebe geholfen. irgendwann wurde mir geraten, einfach einen betreuer für die ganze arbeit zu beantragen. gesagt, getan. seit 27.01.2011 hat er einen betreuer, der in den 4 monaten 2x da war und alle unterlagen mitgenommen hat. er hat in den 4 monaten N I C H T S getan, d.h. kein arbeitslosengeld, keine lohnsteuerrückzahlung, nichts... mittlerweile hat mein bekannter 2x seine miete nicht zahlen können und 2 x seine kreditrate. der betreuer meldet sich nicht und läßt sich am telefon verleugnen. ich habe beschwerde gegen den betreuer eingelegt und gestern war das gespräch beim betreuungsamt. der betreuer war nicht anwesend. die dame wollte nicht wirklich wissen, was passiert ist. mein bekannter bekommt einen anderen betreuer und gut. keine diskussionen, nichts... auf meine bitte, daß mein bekannter wenigstens seine unterlagen zurückbekommt, damit er (bzw. ich) das vollkommene finanzielle desaster irgendwie noch abwenden kann, bekam er die antwort, daß die unterlagen dann (wann??? in 3 wochen, in 3 monaten?) dem neuen betreuer übergeben werden. mein persönliches fazit: mein bekannter hat keinen betreuer bekommen, sondern ist entmündigt worden. er kann sich nicht gegen die willkür der behörden wehren und kann nicht mehr über sein eigentum bestimmen. noch ein kleines bonmot aus dem gespräch mit der herzlosen dame vom betreuungsamt. ich: es gibt einen paragraphen, daß der betreuer sich regelmäßig melden muß. sie: alle 2 jahre ist auch regelmäßig. jetzt meine frage: kann mein bekannter die herausgabe seiner unterlagen verlangen? |
02.06.2011, 11:27 | #2 | ||
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
|
Zitat:
ja natürlich - wenn er die Unterlagen will, kann er das - es sind schließlich seine. Zitat:
Den geschilderten Fall kann ich - da keine genauen Kenntnisse - natürlich nicht beurteilen. Grundsätzlich gilt aber: Für ein evt. Fehlverhalten bzw. die Folgen hiervon steht der Betreuer in der Haftung. Was mich dazu interessieren würde: Handelt es sich bei dem Kollegen um einen Ehrenamtler oder ein Berufsbetreuer? Der Betreute hat das Recht, sich zu beschweren - möglichst schriftlich bem Gericht, wobei er auch einen Anwalt hinzuziehen kann. mfg |
||
03.06.2011, 05:34 | #3 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 11.04.2011
Beiträge: 25
|
hallo, der betreuer ist ein berufsbetreuer, ein rechtsanwalt.
die beschwerde bei gericht hat ja zu diesem gespräch beim betreuungsverein geführt. dort wurde aber nur abgeblockt, die herausgabe seiner unterlagen verweigert und auf den neuen betreuer verwiesen. da er durch den alten betreuer in einer verzweifelten finanziellen situation ist, kann er sich keinen anwalt leisten. bis der neue betreuer eingesetzt ist, kann mein bekannter privatinsolvenz anmelden. ich habe die faxen jetzt so satt, ich habe die BILD eingeschaltet, vielleicht können die ihm helfen. |
03.06.2011, 11:31 | #4 | |
Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
|
Zitat:
ergänzend dazu würde ich Dir empfehlen zu einem Anwalt zu gehen, die Kosten werden über PKH getragen, wenn er berechtigt ist. https://services.nordrheinwestfalend...ostenhilfe.pdf Viele Grüße! |
|
03.06.2011, 17:39 | #5 |
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
|
hallo,
mit dem Weg zum Anwalt wegen einer Klage gegen den Betreuer würde ich erstmal warten. Das Verhältnis zwischen Betreuer und Betreutem ist während des Bestehens der Betreuung eine spezielle Rechtsbeziehung zwischen den beiden Beteiligten. Der Betreuer ist als gesetzlicher Vertreter zuerst nur mal berechtigt , für den Betreuten Rechtshandlungen vorzunehmen. Als gesetzlicher Vertreter ist er auch nicht an Weisungen gebunden. Auf der anderen Seite hat der Betreuer (außer bei der geschlossenen Unterbringung ) auch keine Zwangsmittel gegen den Betreuer. Der Betreute kann also keine Klage erheben, den Betreuer zu verurteilen, einen Hartz 4 Antrag zu stellen. Auf der anderen Seite kann der Betreuer auch nicht den Betreuten verurteilen zu lassen, zu den Terminen im Jobcenter zu erscheinen. Der Betreute kann lediglich beim betreuungsgericht den Antrag stellen , den Betreuer zu entlassen . Möglicherweise hat der Betreute für dieses Verfahren auf Entlassung des Betreuers einen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe für das Verfahren vor dem Betreuungsgericht. (habe ich kürzlich erst gesehen) Eine "richtige" Klage auf Schadensersatz ist dem Betreuten oder dem neuen Betreuer , erst nach Entlassung der "Schlafmütze" möglich. Da gibt es dann wohl auch erstmals gute Aussichten auf die Gewährung von Prozeßkostenhilfe, da das Streitgericht die Akten des Betreuungsgerichts schon mal beiziehen kann. schöne Grüße fwu |
09.06.2011, 06:02 | #6 |
Gesperrt
Registriert seit: 19.07.2010
Ort: 81671 München
Beiträge: 8
|
Betreuer gibt Unterlagen nicht heraus
Zu diesem Thema gebe ich meinen folgenden Kommentar ab: Ineinem Rechtsstreit hatte ich einen Betreuer, der davon ausging, dass ein Einwilligungsvorbhalt zu glauben scheinte und hatte in diesem Zusammenhang auch die Geschäftsfähigkeit in Frage gestellt. Er übersah jedoch - wohlollend - dass hier ein Gutachten vorliegt, dass Gegenteilige bewies und sowohl eine schriftliche Stellungnahme.
Daraufhin stellte ich einen Überleitantrag beim Amtsgericht - Vormundschaftsgericht - und beschwerte mich darüber, was der Betreuer in diesem Zusammenhang gegen mich unternimmt. Der Rechtsstreit musste aus diesem Grunde über ein halbes Jahr ruhen, da ich daraufhin das Amtsgericht München mittels eines Erzwingungsantrag woraufhin dann die Landeshauptstadt München sich dazu veranlasst sah, einen Bericht mit dem Hinweis an das Gericht zu verfassen, der Betreuer "möge an diesem Verfahren davon Abstand nehmen, da im Gegensatz zu dem vorliegenden Gutachten die Geschäftsfähigkeit in Frage stellte und die streitgegenständliche Unterlagen in meiner Gegenwart nicht offenbarte die er im Hinblick auf dem Rechtstsreit nötig gewesen wären und enthielt sie vor, sodass es mit dem Gericht und mir als Betreueter zu erheblichen Konflikten kam. In einen erzwungenen Anhörungstermin machte der Richter dem Betreuer sehr deutlichm, ob dieser von der Geschäftsfähigkeit wüsste und die darausresultierende Begutachtung, die allen Pareien vorliegt und rügte in diesem Zusammenhang diese Vorgehensweise und empfahkl in meiner Gegenwart rechtl. Schritte einzuleiten. Der erkennende Richter gab in meiner Gegenwart zu verstehen, dass er vor seiner Zeit als Vormundschaftsrichter am Zivilgericht tätig war und diesbezüglich zur einer Unterlassungsklage zu genügend kenne und in diesem Zusammmenhang auch in diese Presseveröffentlichung auf meiner Seite steht und die Klage abgewiesen wird, was in meiner Gegenwart auch geschah und fragte bei mir an, ob ich in diesem Zusammenhang einen Anwalt genommen hätte, dies jedoch verneinte da es von einer Seite "zu schaffen wäre und dadurch wieder Kosten gespart werden". In diesem Zusammenhang gebe ich nur den Rat und zwar dringend, dass man durchaus mithilfe einer Stellungnahme - oder gar ein schriftlichen Gutachten - der Einwilligungsvorbehalt oder der freien Willensentscheidung - dem Betreuer nicht übertragen wird - auch nicht eingeschränkt und sollte man von verschiedenen Aspekten sehenkönnen. Alle Sellungnahmen sollte unabhängig sein |
09.06.2011, 06:48 | #7 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
hallo Buschtrommel,
wen ich Deinen Beitrag richtig verstanden habe- was wirklich nicht einfach ist- dann hatte Dein Betreuer zu Unrecht angenommen bei Dir bestehe ein Einwilligungsvorbehalt. So etwas sollte im Grunde nicht passieren können denn in den gerichtlichen Beschlüssen steht dieser entweder mit drin oder eben nicht. Das Ganze ist dann wohl (mir unverständlich aber sei`s drum) zu einem Gerichtsverfahren ausgeartet in dem Du Recht bekamst. Was da jetzt noch die Presse soll ist mir unklar, aber das muss ich auch nicht zwingend erfahren. Zitat:
Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|
09.06.2011, 13:04 | #8 | |
Gesperrt
Registriert seit: 19.07.2010
Ort: 81671 München
Beiträge: 8
|
"Betreuer gibt Unterlagen nicht heraus" Michaela Mohr auch Admin
Zitat:
Mit dem Einwilligungsvorbehalt ist es so eine Sache, da der Betreuzer es geschickt ausnutzte um ja nicht zu meinen Recht zu kommen, jedoch das Gutachten - wie schön beschrieben - sagte, dass in diesem Sinne kein Einwilligungsvorbehalt notwendig sei. In diesem Zusammenhang wollte er jedoch nicht, weil die gegenerische Sedite über den Betreuer zu versuchen glaubte das Verfahren beeinflussen" der war Bewohner in der Einrichtung und ist ein Depp" der einen Betreuer mit Einwilligungsvorbehalt hat. Jedoch rückte das Amtsgericht es wieder gerade und hob auch wegen den Rechtstreit die Betreuung auf trotz vielerlei Bedenken, aber das dürfte in diesem Zusammenhang nicht von Bedeutung sein. |
|
10.06.2011, 08:01 | #9 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 11.04.2011
Beiträge: 25
|
hallo zusammen,
das hilft mit jetzt nicht wirklich weiter. ich wollte nur wissen, ob man seine unterlagen vom alten betreuer zurückverlangen kann oder ob die wirklich an den neuen betreuer gehen müssen. wir haben die unterlagen mehrmals verlangt, aber der alte betreuer reagiert auf nichts mehr und der neue betreuer ist noch nicht eingesetzt. |
10.06.2011, 08:53 | #10 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Hallo joon,
stimmt wir waren etwas von deinem Thema abgekommen, sorry. Zu Deiner Frage: es gibt kein Gesetz welches bestimmt wer im Zweifelsfall die Unterlagen bekommt und somit keine grundsätzliche Antwort auf Deine Frage. Natürlich benötigt der neue Betreuer Unterlagen um arbeiten zu können, ohne was in der Hand kann er nichts tun. Andererseits hat jeder ein Recht auf seine persönlichen Papiere, im Zweifelsfall müssen Kopien angefertigt werden. So wie Du den Fall deines Bekannten geschildert hast kann er doch aber mit den Unterlagen gar nichts anfangen? Und Deine Tätigkeiten werden nicht akzeptiert werden. Ich denke das sinnvollste wird sein zu warten bis der Betreuerwechsel von statten ging und der Neue muss dann halt die Fehler des Alten ausbügeln, ihn evtl. auch in die Haftung nehmen. Warten fällt immer schwer aber manchmal muss es eben sein. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
Lesezeichen |
|
|