Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerwechsel im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
Für mich steht die Übernahme einer neuen ehrenamtlichen Betreuung an. Nun ist der vorherige Betreuer nicht auffindbar. Was geschieht ...
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04.07.2005, 21:46 | #1 |
Gast
Beiträge: n/a
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Betreuerwechsel
Hallo,
Für mich steht die Übernahme einer neuen ehrenamtlichen Betreuung an. Nun ist der vorherige Betreuer nicht auffindbar. Was geschieht in so einem Fall, man bekommt ja weder Informationen noch irgendwelche Unterlagen vom Vorbetreuer. Da der Betreute gerade erst die Einrichtung gewechselt hat und selbst kaum sprechen kann, befürchte ich, nicht genügend über sein Leben zu erfahren. Auch wenn man nur die rechtliche Betreuung übernimmt, möchte man doch über Hintergründe, den Lebensweg, Interessen, Vorlieben etc Bescheid wissen, um ihm die richtigen Hilfen zukommen zu lassen. Kann mir jemand etwas dazu sagen? Danke schon jetzt! Annmarie |
05.07.2005, 10:18 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Betreuerwechsel
Hallo Annemarie,
da schon die Betreuung bestand, bevor sie dir übertragen wurde, gibt es bei dem zuständigen Gericht auch eine Akte. In diese darfst du Einblick nehmen und dir wichtige Angaben herausschreiben oder kopieren, wie z.B. das Gutachten, das angefertigt wurde, damit überhaupt die Betreuung eingerichtet wurde. Diesem Gutachten kannst du in der Regel viel aus dem Leben des Betreuten entnehmen. Oft wird nicht nur seine Krankheitsgeschichte beschrieben, sondern enthält auch wichtige Angaben aus seiner Lebensgestaltung, seinem Umfeld und auch seiner Familiengeschichte. Weitere Angaben erfährst du vielleicht von Angehörigen oder von der vorherigen Einrichtung (Bezugstherapeuten). Dort wirst du auch Vorlieben und Neigungen erfahren, die nicht aktenkundig wurden und auch nicht im Gutachten vermerkt sind. Als gerichtlich bestellte Betreuerin hast du das Recht, in die Dokumentationen der Einrichtung oder der Pflege oder der Therapie Einblick zu nehmen zumindest, dass dir Auskunft gegeben wird. Viel Erfolg wünscht dir Heinz |
05.07.2005, 10:24 | #3 |
Technischer Administrator
Registriert seit: 20.01.2004
Beiträge: 343
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Hallo Annmarie,
da war Heinz schneller :wink: Ich denke auch, das in deinem Falle der Kontakt zur vorherigen Einrichtung das furchtbarste sein wird. Die werden in der Regel aber nur Informationen herausgeben, wenn du auch schon zur Betreuerin bestimmt wurdest. Erfahrungsgemäß ist der direkt Kontakt aber unproblematisch. Viel Erfolg Achim |
05.07.2005, 19:43 | #4 |
Gast
Beiträge: n/a
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Betreuerwechsel
Lieber Heinz, lieber Achim,
Danke für die schnelle Beantwortung meiner Frage. Durch eure posts ist es für mich klarer, wie ich vorgehen muß, um die für meine Arbeit wichtigen Einsichten zu erhalten. Aber, lieber Achim, ich hoffe nicht, daß der Kontakt zur vorherigen Einrichtung das "furchtbarste" sein wird! :wink: Herzlichst! Annmarie |
05.07.2005, 20:11 | #5 |
"Betreuerschreck"
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
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Hi achim
Tschuldige aber dein "vertipper" hat mich sehr zum lachen gebracht.Das war so treffend.Und was zu lachem brauche ich momentan echr dringend. Lg MOMO
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06.07.2005, 08:39 | #6 |
Technischer Administrator
Registriert seit: 20.01.2004
Beiträge: 343
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Peinlich, peinlich
DAs kommt davon, wenn man zu schnell tipps, sorry, sollte natürlich fruchtbar heißen :wink: Gruß Achim |
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Stichworte |
akteneinsicht, betreuerwechsel |
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