Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungshilfe und -kosten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Sehr geehrte Mitglieder des Forums,
meine Schwester und ich streben eine gesetzliche Betreuung für unsere Mutter an. Meine Mutter hat ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
![]() |
#1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 12.06.2013
Beiträge: 2
|
![]()
Sehr geehrte Mitglieder des Forums,
meine Schwester und ich streben eine gesetzliche Betreuung für unsere Mutter an. Meine Mutter hat seit vielen Jahren eine starke psychische Erkrankung. Wir denken, dass das der richtige weg ist auch gegen Ihren willen. Jedoch wissen wir nicht worauf wir uns Finanziell einstellen müssen. Wisst Ihr wie hoch die Kosten eines "Gesetzlichen Vormundes" (Betreuers) sind und wer diese Kosten aufbringen muss? Meine Mutter ist Mittellos und auch Ihr neuer Ehemann verdient nicht sehr viel. Darüber hinaus wie ist es mit Folge kosten wenn meine Mutter in eine Psychatrie oder in ein Betreuuteswohnen programm kommt!? Ich hätte auch noch eine zweite Frage, und zwar hat meine Mutter durch Ihre "Krankheit" ausstehende Strafen nicht bezahlt woraufhin Sie nun eine Haftstrafe an treten muss. Ist es möglich diese Strafe auch in einen Psychiatrieaufenthalt um zu wandeln, wenn klar wird, dass meine Mutter durch Ihre Krankheit Ihre Strafen nicht gezahlt hat? Mit der bitte um Antwort verbleibe ich, mit freundlichen Grüßen Rosa. |
![]() |
![]() |
![]() |
#2 | |||||
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,997
|
![]()
Moin moin
Zitat:
wenn Deine Mutter jedoch keine Betreuung haben will, dann kommt es auf ihren freien Willen an, ob das Gericht die Betreuung ablehnt oder doch einrichtet. Jedenfalls wird Muttern auf Dich/Euch reichlich sauer sein. Ebenso it es unklar, ob Du Betreuerin wirst oder jemand anders. Bei psychischen Erkrankungen werden Angehörige nicht so gerne genommen, weil sie Teil des Wahnsystems sind. Zitat:
Eine Betreuung ist was ganz anderes! Ansonsten: Wenn Deine Mutter nicht mehr als Sozialhilfe oder ALG 2 und mehr als 2600,00 € auf der hohen Kante hat, zahlt die Landeskasse Zitat:
Zitat:
Zitat:
Sollte Psychiatrie als Strafe angezeigt wein, dann nur nach §§63 ff StGB und das hieße Forensik. Das willst Du Deiner Mutter bestimmt nicht antun. Ein freiwilliger Aufenthalt in der Psychiatrie ist nicht zum Strafen abbummeln gedacht bzw. möglich. Da sollte Deine Mutter bestenfalls zur Behandlung einer akuten Krise oder Vorbereitung einer Therapie einkehren. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|||||
![]() |
![]() |
![]() |
#3 |
Neuer Gast
Registriert seit: 12.06.2013
Beiträge: 2
|
![]()
Vielen Dank für deine Antworten,
leider ist das so, dass meine Mutter an einer schweren Schizophrenie leidet und diese selbst nicht anerkennt. Darum würde sie selbst nie eine Betreuung anstreben. In der Vergangenheit hatte eine Schwester meiner Mutter die gesetzliche Betreuung und das war ein Fiasko. Da sich meine Tante nicht so um meine Mutter kümmern konnte wie das eine/ein Betreuer könnte. Darum würden wir eine Außenstehende Betreuung anstreben. Meine Mutter bezieht gar kein Geld da sie es einfach nicht geschafft hat Harz4 zu beantragen und niemanden helfen lassen will. Auch wissen wir nicht ob meine Mutter Krankenversichert ist, normalerweise müsste sie über Ihren Ehemann Familien versichert sein aber ich weiß das nicht mit Bestimmtheit. Kann den das Landesamt, die Krankenkasse oder das Sozialamt nicht her gehen und die Kosten für die jeweiligen Leistungen von den nahen Familien angehörigen einfordern!? Ich hab so was im Zusammenhang mit einer Alters Betreuung schon einmal gehört. Und was könnte da auf uns zu kommen weist Du das !???? In eine Forensische Einrichtung wollen wir Sie wirklich nicht haben :-(! Wir werden mal versuchen mit dem Staatsanwalt Kontakt auf zu nehmen. Vielen Dank im Voraus MfG Rosa. Geändert von Rosalina (13.06.2013 um 23:40 Uhr) |
![]() |
![]() |
![]() |
#4 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 06.03.2013
Beiträge: 39
|
![]()
Also großartig "kümmern" um die Mutter kann sich keine gesetzliche Betreuung dafür gibt es soziale Betreuungen.
Ein geswetzlicher Betreuer ist aber schon das richtige da er/sie sich um den "Papierkram" kümmern kann (Hartz 4 beantragen (in diesem Fall wohl eher Grundsicherung) Krankenversicherung abschließen (wenn keine Vorhanden) Die Betreuung kann auch prüfen ob eine Einweisung nötig ist (Bis die Einweisung passiert müssen aber noch andere angehört werden. Da ich mal davon ausgehe das die Betreute sich nicht freiwillig ehandeln lassen wird.) Das Landesamt zieht niemanden zum Unterhalt ran (soweit ich weiß) selbst eventuell gemeinsame Konten mit dem Ehemann können getrennt werden. Das Sozialamt kann Unterhaltsansprüche geltend machen. (Aber vorwiegend an den Ehemann) Unterhaltszahlungen der Kinder an die Eltern kann das Sozialamt verlangen, meist geben sie sich mit einer geringen Pauschale zufrieden, da man schon eingroßes Einkommen haben muss um überhaupt herangezogen werden zu können. (Man wird durch Unterhaltszahlungen kein Sozialhilfeempfänger ![]() Am besten man beantragt eine Eilbestellung (Dazu bedarf es aber auch eines ärztlichen Gutachtens.) Der "normale" Weg braucht gerne mal ein paar Monate. Am besten die Situation mit der zuständigen Betreuungsbehörde durchsprechen (Oder einem Sozialarbeiter wenn sie im Krankenhaus liegt.) |
![]() |
![]() |
![]() |
Lesezeichen |
Stichworte |
betreuung, gefängnissstrafe, hilfe, kosten |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|