Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer zahlt gesetzliche Betreuung? im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo ihr Lieben,
ich möchte für meinen Vater eine gesetzliche Betreuung beantragen.
Er war vor 3 Jahren in der Psychiatrie ...
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25.12.2009, 15:17 | #1 |
Gesperrt
Registriert seit: 24.12.2009
Beiträge: 3
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Wer zahlt gesetzliche Betreuung?
Hallo ihr Lieben,
ich möchte für meinen Vater eine gesetzliche Betreuung beantragen. Er war vor 3 Jahren in der Psychiatrie und es wurden "Wahnhafte Störungen" diagnostiziert. Da er sich für völlig gesund hält u. seine Krankheit nicht erkennt, hat er leider die Klinik nach 6 Wochen wieder verlassen. Seine Ärztin hatte damals eine gesetzl. Betreuung beantragt, doch ein Gutachter vom Amtsgericht lehnte dies ab. Er hat zwar erkannt, das mein Vater krank ist, doch weil mein Vater absolut gegen eine Betreuung war, hat der Gutachter vom Amtsgericht keiner getzl. Betreuung zugestimmt. Weil die Situation meines Vaters aber immer schlimmer wird u. bald sein gespartes Geld alle ist (er lebt seit 8 Jahren von seinem Gesparten), will ich es noch mals versuchen u. Betreuung beantragen. Wahrscheinlich werde ich mir auch einen Anwalt nehmen. Mein Vater denkt nämlich seit Jahren, das irgendwann schon wieder irgendwelche Zahlungen eingehen u. erkennt nicht, das er bald auf der Straße landen können. Nun meine Frage, wenn das Amtsgericht diesmal zustimmt, wer zahlt dann diese gesetzliche Betreuung??? Sie würde dann gegen denn Willen meines Vaters eingerichtet. Mein Vater hat keine Arbeit, bekommt aber kein Arbeitslosengeld und Hartz4 WILL ER NICHT beantragen...Er hat noch ca. 19.000 € Gespartes...aber durch Miete, Lebenshaltungskosten wird dies ja bestimmt in einem Jahr verbraucht sein! Für Hilfe wäre ich dankbar |
25.12.2009, 17:14 | #2 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
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Hallo,
solange ihr Vater Vermögen hat, muss er die Betreuungskosten selbsttragen. Bei Mittellosigkeit, trägt die Kosten die Justizkasse. Siehe auch : Mittellosigkeit ? Betreuungsrecht-Lexikon Gruß Heiner |
26.12.2009, 11:27 | #3 |
Gesperrt
Registriert seit: 24.12.2009
Beiträge: 3
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danke...
für die antwort und den seitenlink!
kann man so ungefähr sagen, wie viel mein vater dafür im monat zahlen müsste? er hat ja null einkommen! wäre es auch möglich, das ich evtl. zahlen müsste? ich würde mich über eine antwort sehr freuen! viele grüße, die niki |
26.12.2009, 11:46 | #4 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,809
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Hallo Niki,
die Höhe der Vergütung ist davon abhängig ob ein ehrenamtlicher Betreuer oder ein Berufsbetreuer bestellt wird. Bei einem Berufsbetreuer kommt es dann noch auf seinen Stundensatz aufgrund seiner verwertbaren Kenntnisse an. Aber die abrechenbaren Stunden der berufsmäßigen Betreuer findest du hier: Betreuervergütung ? Betreuungsrecht-Lexikon Ob die Angehörigen zu den Kosten herangezogen werden ist wohl regional sehr unterschiedlich. Aus Hessen kenne ich es nicht aber einige Betreuer aus NRW hatten schon geschrieben das ihre Gerichte auch Vermögensangaben der Angehörigen haben wollte. Gruß, Andreas |
27.12.2009, 00:15 | #5 | |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Zitat:
dabei zahlen aber die Angehörigen nicht den Berufsbetreuer, sondern der Betreute soll Unterhalt gegenüber den Angehörigen geltend machen, aus dem dann wiederum die Betreuervergütung gezahlt wird. Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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27.12.2009, 12:30 | #6 |
Gesperrt
Registriert seit: 24.12.2009
Beiträge: 3
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Danke für eure hilfreichen Antworten!
Ich finds komisch, das die Ärztin aus der Klinik nicht darauf hingewiesen hat, das Kosten auf meinen Vater wg. der gesetzl. Betreuung zukommen können??? Müsste mein Vater den Ansprüche gegen mich geltend machen (ich habe mir in den letzten Jahren einiges angespart)... Ehrenamtl. Betreuer arbeiten umsonst? |
27.12.2009, 13:26 | #7 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,809
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Zitat:
also entweder wußte sie es nicht oder sie fand es einen nachrangigen Aspekt. Es komt ja in erster Linie darauf an ob dein Vater einen Betreuer braucht und nicht wie er bezahlt wird. Ehrenamtliche Betreuer haben die Möglichkeit eine Aufwandspauschale für ihre Bemühungen geltend zu machen. Du solltest dir das Betreuungsrechtslexikon noch mal anschauen, da findest du auch viele Erklärungen zu grundlegenden Fragen zur Betreuung. Den auch wenn dein Vater einen Unterstützungsbedarf hat könnte es durchaus schwierig werden eine Betreuung gegen seinen Willen einzurichten. Gruß, Andreas |
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10.12.2016, 18:29 | #8 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.08.2014
Beiträge: 62
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Muss eine Betreute immer den Betreuer bezahlen...?
Hallo,
eine mir bekannte Dame hatte einen Krankenhausaufenthalt. Während dieser Zeit muss ein rechtlicher Betreuer bestellt worden sein, was die Dame wohl gründlich verdrängt hat. Da sie in gesicherten Umständen lebt, brauchte sie anscheind den Betreuer auch nach dem KH nicht mehr. Vieles haben Bekannte mit ihr zusammen geregelt. Nun hat sie offensichtlich eine Rechnung vom AG erhalten und soll den rechtlichen Betreuer bezahlen. Sie kennt ihn nach ihren Angaben nicht und hat offensichtlich auch keine Hilfe von ihm bekommen. Nun fragt sie, ob sie trotzdem den geforderten Betrag ohne Wenn und Aber leisten muss. Ich habe sie selbstverständlich daraufhin gewiesen, dass in ihrem Fall eine Vollmacht vollkommen ausreicht/ausgereicht hätte und ich ihr ggf. helfe, aus der Betreuung wieder herauszukommen. Wenn es ein Berufsbetreuer ist, bekommt er im 1. Jahr recht viel Geld... (soweit dies die "Betreute" überhaupt leisten könnte. Ich möchte Tipps, damit ich ihr vernünftig weiterraten kann... |
10.12.2016, 19:02 | #9 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Was genau hat sie bekommen? Die Rechnung des Gerichts über die Gerichtskosten oder den Vergütungsantrag des Betreuers? Wenn es ersteres ist dann wurde zu Zeiten des KH Aufenthaltes evtl. ein Verfahren eröffnt. Wenn es das zweite ist, dass war evtl. der Betreuer nur kurzzeitig tätig. Kurzum zur Zentralfrage: zahlen wird sie für die Vergangenheit müssen. Man kann zwar in die Beschwerde gehen aber das wird nichts bringen. Zitat:
Zitat:
Aber das Rätselraten bringt letztendlich nichts.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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10.12.2016, 19:39 | #10 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,611
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Moin moin
Wenn die Dame während des Krankenhausaufenthaltes ihre Angelegenheiten nicht mehr selber regeln konnte, dann war die Bestellung eines Betreuers schon in Ordnung. Ausnahme: Sie hätte sich vorher um eine Vertretung (Vorsorgevollmacht) gekümmert. Wenn sie jetzt ihre Angelegenheiten wieder selber regen kann, dann kann die Betreuung aufgehoben werden. Das hätte das Gericht erst mal wieder zu prüfen und es würde dazu wieder einen neuen Gerichtsbeschluss geben. Wg. der Kosten: Der Betreuer hatte die Aufgabe, die Sachen zu erledigen, zu denen die Dame nicht mehr in der Lage war. Das dürften wahrscheinlich Dinge aus dem Gesundheitsbereich sein, aber auch die Organisation der Rückkehr aus dem Krankenhaus und die Versorgung zu Hause. Also die Organisation einer künftigen Lebensperspektive. Das hat eine ganze Menge mit Arbeit zu tun, von der Betreuer - sofern sie diesen Job beruflich machen - leben müssen. Wer da meint, das wäre aber teuer, der sagt gleichzeitig wieviel ihm oder ihr das eigene Leben wert ist. Das sollte nie vergessen werden. Und: Ein Berufsbetreuer, der eine vier- oder fünfköpfige Familie zu ernähren hat, wird so opulent bezahlt, dass er immer haarscharf an Hartz 4 vorbeischrammt - oder er arbeitet so viel, dass er seine Familie kaum noch sieht. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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angehörige, betreuungskosten, kosten, kosten der betreuung, kostenbeitrag, mittellosigkeit, unterhalt, unterhaltspflicht, vermögen |
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