Dies ist ein Beitrag zum Thema Ladung über die Einrichtung einer Betreuung im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
mein Vater ist begutachtet worden und soll zur Unterstützung eine
Betreuung bekommen. Er hat bei der Begutachtung den ...
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07.04.2015, 11:51 | #1 |
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Registriert seit: 10.03.2015
Beiträge: 8
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Ladung über die Einrichtung einer Betreuung
Hallo zusammen,
mein Vater ist begutachtet worden und soll zur Unterstützung eine Betreuung bekommen. Er hat bei der Begutachtung den Wunsch geäußert das ich seine Betreuung übernehmen soll. Jetzt habe ich eine Ladung erhalten indem über die Ein richtung einer Betreuung gesprochen wird. Was genau muss ich mir darunter vorstellen, da mein Vater ja bereits begutachtet wurde, ich mit vor Ort war und schon alle Fragen beantwortet habe??? Hat jemand Erfahrungen??? |
07.04.2015, 11:59 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Hallo,
das wird vermutlich die Ladung zu deiner Verpflichtung als Betreuer sein. der zuständige Rechtspfleger wird dir in diesem Termin den Betreuerausweis aushändigen und er sollte dich dann auch über deine Pflichten belehren. Dazu gehören z.B. Berichtspflichten, evtl. Genehmigungserfordernisse, etc. Gruß, Andreas
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07.04.2015, 18:20 | #3 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Es fehlt ja noch der richterliche Beschluss
Hallo,
die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens und eine Stellungnahme der Betreuungsstelle zur Notwendigkeit der Betreuung und einen Vorschlag über den zu bestellen Betreuer/in, sind noch keine Einrichtung der Betreuung. Hierzu ist eine Anhörung durch den zuständigen Richter erforderlich, der dann einen Beschluss über die Einrichtung der Betreuung und den Aufgabenbreich des Betreuers macht. Zu diesem Termin bist du geladen worden - es geht ja auch darum, dass du deine Bereitschaft zur Übernahme der Betreuung gegenüber dem Richter/in erklärst. |
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