Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung beantragen ausserhalb des Wohnortes im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Abend,
ich weiss nicht ob das hier schonmal gefragt wurde,aber ich habe ein Problem.
Ich bin Angehörige von einem ...
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#1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 05.01.2017
Beiträge: 2
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Guten Abend,
ich weiss nicht ob das hier schonmal gefragt wurde,aber ich habe ein Problem. Ich bin Angehörige von einem schwerst abhängigen Alkoholiker.Er trinkt schon seit Jahren,aber in den letzetn zwei jahren exzessiv. Mein Bruder lebt eigentlich in Freiburg,ist dort auch gemeldet,hat aber eine richterliche Verfügung,bis März sich von Haus und Familie fern zu halten.Er war dann zwischenzeitlich hier bei mir in Hessen,hatte ihn auch kurzfristig für 10 Tage in eine Klinik gebracht zum körperlichen entgiften.Dort fand er einen Gleichgesinnten und zog zu ihm.Ist aber nicht bei mir oder bei dem Bekannten gemeldet.Mein Bruder wurde sofort wieder rückfällig,und jeder Versuch ihn dort weg zu bekommen,schlug fehl.Seit ca.8 Wochen konsumieren beide nur noch Alkohol,so das ich heute,als ich ihn wieder besuchte,feststellte,in welch schlechtem körperlichen Zustand er war.Als er mir drohte er würde sich suizidieren holte ich die Polizei dazu,da er nicht bereit war sich helfen zu lassen.Die Polizei konnte nichts machen,da er diese Äusserungen nicht wiederholte,aber sie rieten mir ich sollte eine Betreuung einrichten lassen.Da er auf jeden Fall Hilfe braucht,und selbst nicht mehr Herr seiner Sinne sei.Nur wie funktioniert das,wenn er aber hier nicht gemeldet ist.Kann mann mir da weiter helfen. Vielen Dank für jede Antwort |
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#2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,917
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Wende dich an die Betreuungsbehörde des Ortes wo er sich derzeit aufhält. Diese ist meist an die Kreisverwaltung angegliedert.
Dort kannst du dir Unterstützung holen.
__________________
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#3 | |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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#4 |
Neuer Gast
Registriert seit: 05.01.2017
Beiträge: 2
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Vielen Dank!
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