Dies ist ein Beitrag zum Thema Eilverfahren im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Leider finde ich derzeit nichts im Internet, bezüglich einer eilbetreuung. Wie und wann kann man das beantragen ?
Eine normale ...
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04.04.2017, 17:33 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.10.2009
Ort: Hannover
Beiträge: 120
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Eilverfahren
Leider finde ich derzeit nichts im Internet, bezüglich einer eilbetreuung. Wie und wann kann man das beantragen ?
Eine normale Betreuung zu beantragen , bedeutet Stress, und dauert viel zu lange, wenn bereits Probleme da sind. danke |
04.04.2017, 17:43 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,611
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Moin moin
Ein Eilverfahren für die Einrichtung einer Betreuung wird üblicherweise von einem Krankenhaus aus beantragt/angeregt, weil für die betreffende Person dringend Entscheidungen gefällt werden müssen, die nicht das nackte Überleben JETZT betreffen (da entscheiden die Ärzte auch ohne Betreuung). Die Sachen, die zur Entscheidung anstehen, betreffen z.B. notwendige med. Maßnahmen, um bleibende Schäden zu vermeiden. D.h. die Zeit drängt, es geht aber nicht mehr um Leben oder Tod. Unterhalb dieses Wichtigkeitsgrades sieht ein Gericht keinen Grund zur Eile. Der Umstand, dass Probleme da sind, ist für ein Gericht kein Grund zur Eile, sondern eher nur eine der Voraussetzungen für eine Betreuung. Du kannst eine Betreuung anregen und auch darauf hinweisen dass die Burg brennt - und warum sie brennt. Wie schnell das Gericht mit der Bearbeitung ist, bleibt ihm überlassen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
06.04.2017, 20:41 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.10.2009
Ort: Hannover
Beiträge: 120
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eilbetreuung , sieht schlecht aus
Danke
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07.04.2017, 08:13 | #4 |
Stammgast
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Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Ich kann Imre nur zustimmen. Alles was außerhalb von Gefahr für Leib und Leben ist, hat genug Zeit für ein "ordentlichen" Verfahrensgang.
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09.04.2017, 16:55 | #5 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Ort: im Norden
Beiträge: 1,693
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Hallo,
es gibt Eilverfahren, das ist in den §§ 300 und 301 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit geregelt. Ich habe da wirklich gute Erfahrungen gemacht. Man muss halt nur einen formlosen schrlftlichen Antrag stellen und diesen entsprechend begründen. Viele Grüße Andreas |
04.12.2022, 12:00 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.10.2009
Ort: Hannover
Beiträge: 120
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Guter Beitrag Andreas
kenne das auch so,
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