Dies ist ein Beitrag zum Thema Sachverständigengutachten im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin Bernd
Was Du tun kannst? Das ist alles schon weiter oben beschrieben worden:
Teile dem Gericht mit, was Du ...
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05.02.2015, 19:29 | #21 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin Bernd
Was Du tun kannst? Das ist alles schon weiter oben beschrieben worden: Teile dem Gericht mit, was Du oben scon beschrieben hast. Nämlich, dass Du Deine Sachen größtenteils selber erledigst, dass Dein Vater Deiner Verselbständigung im Wege steht und dass Du einen anderen Betreuer wünschst, weil es Dir nicht möglich ist, Dich ganz zu verselbständigen, weil Dein Vater Dich immer wieder ausbremst. Du wünschst Dir einen Betreuer, der Dich in diesem Prozess unterstützt und begleitet, bis Du keinen Betreuer mehr benötigst. Und Du wünschst Dir keinen Betreuer, der Dich am liebsten nur als unmündiges Kind behalten möchte. Zum Erwachsenwerden gehört auch dazu, dass man sich von seinen Eltern (hier insbesodere dem Vater) verselbständigt. Das geht nicht, wenn über die Betreuung das Verhältnis Vater-Sohn ein Abhängigkeitsverhältnis bleibt. Du würdest gerne einfach nur Sohn sein und nicht ewiges Kind. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
16.03.2015, 21:08 | #22 |
Einsteiger
Registriert seit: 04.01.2015
Ort: Neu-Ulm
Beiträge: 11
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Hallo zusammen,
hat eine Weile gedauert jetzt habe ich es doch geschafft einen anderen Gutachter zu bekommen Jetzt gibt es zum ersten Mal eine reale Chance meine Betreuung loszuwerden.... An die Fachleute: Wie soll man sich bei einem neuen, neutralen Gutachter verhalten? Gibt es da überhaupt pauschale Tipps? Bernd |
16.03.2015, 21:22 | #23 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin Bernd
Der Gutachter wird Fragen haben und damit Dich und sich selber durch das Gespräch führen. Wenn Du ihm diese Fragen ruhig beantworten kannst spricht das für Dich. Du kannst ihm auch erzählen, warum Du ihn und nicht den alten Gutachter haben wolltest. Aber bleibe dabei ruhig. Überlege Dir vorher folgende Situation: Du unterhältst Dich mit jemand, der Dir klar machen will, dass er eigentlich gut alleine klar kommt, und keinen Vater mehr braucht, der alles bestimmen will. Und derjenige will das Gängelband des Vaters loswerden, auch wenn er erst einmal vielleicht ein wenig Unterstützung einer neutralen Person benötigt und auch haben will. Was muss der sagen, damit Du ihn für glaubwürdig und fit genug befindest? Kommt Dir bekannt vor? Also spiele mal mit Dir selber Theater, tausche deinen Platz auf den beiden Stühlen mehrfach hin und her - und sei mal Du selber und dann mal der Gutachter. Wenn Du Dir selber glaubst, dass Du das schaffst, dann schaffst Du das auch. MfG Imre
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16.03.2015, 21:34 | #24 |
Routinier
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Beiträge: 1,393
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Hallo bernd,
geh mal davon aus, daß der Gutachter die Akten vom Gericht bekommen und gelesen hat. Was nicht in den Akten steht, was Du zB persönlich alleine auf die Reihe bekommen hast , mußt Du ihm sagen . Beim Gutachten gehts um die Frage, ob und wenn ja welche Erkrankung , Behinderung bei Dir vorliegt und ob Du deswegen Deine Angelegenheiten nicht regeln kannst , das ist die Frage nach der Erforderlichkeit der Betreuung. Es geht also nicht darum, was Dein Vater, das Gericht, der frühere Gutachter oder sonst wer falsch gemacht hat. Wenn der Gutachter Psychiater ist, hat er den ganzen Tag mit Leuten zu tun, die psychische Probleme haben. Da reichen oft ein paar Minuten für ne erste Diagnose . Falls der Gutachter mit Fragen nach Geburtstag, Jahreszeit und Datum , Rechenaufgaben wie von 100 jeweils 7 abziehen , etc anfängt, dann beantworte seine Fragen , ohne seine Dignostik in Frage zu stellen. Im real life hast Du auch mit Dummheiten zu tun . Bei weiteren Fragen dürfte es sinnvoll sein, bei den Tatsachen zu bleiben, da sonst nur Widersprüche auftauchen. fwu |
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