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Wie kann man eine Betreuung beenden bzw Wechsel des Betreuers

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Hallo, kurze Frage. Aufgrund der aktuellen Situation habe ich den Entschluss gefasst diesen Mann der bei mir gerade einen Strafbefehl ...


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Alt 22.03.2015, 12:08   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.02.2013
Beiträge: 79
Standard Wie kann man eine Betreuung beenden bzw Wechsel des Betreuers

Hallo, kurze Frage.

Aufgrund der aktuellen Situation habe ich den Entschluss gefasst diesen Mann der bei mir gerade einen Strafbefehl einfach aktzeptieren möchte ohne den versuch zu machen, dass es eingestellt wird nichtmehr als rechtlichen Vertretr zu dulden.

Eine Freundin von mir steht ebenfalls unter Betreuung, da ist es aber ein komplettes Büro oder Verein die Schlug mir vor Wechsel einfach den Betreuer.

Jetzt ist die Frage:
Kann ich einfach so den Betreuer wechseln bzw die von meiner Freundin vorgeschlagene Betreuerin als Nachfolgeperson vorschlagen?

Das andere Szenario wäre, was muss ich tun bzw wie kann ich die Betreuung aufheben lassen?

Muss ich da einen Termin beim Psychologen machen? Oder die Probleme mit dem Betreuer auch schildern?
Executrix ist offline  
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Alt 22.03.2015, 14:27   #2
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Hallo.

Betreuerwechsel: wende dich ans Gericht mit dieser Bitte und begründe diese. Dabei bitte sachlich und möglichst emotionsfrei und ruhig bleiben. Grundsätzlich ist es so, dass das Gericht dem Wunsch des Betreuten bei der Auswahl des Betreuers entspricht, wenn keine triftigen Gründe dagegen sprechen. Es wird eine Anhörung geben und dann wird entschieden.

Aufhebung der Betreuung: diese kannst du ebenfalls bei Gericht beantragen. Dazu wird dann allerdings i.d.R. ein Sachverständigengutachten eingeholt. Dieses wird von Gericht in Auftrag gegeben.
Boomer ist offline  
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Alt 22.03.2015, 15:20   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.02.2013
Beiträge: 79
Standard

Zitat:
Zitat von Boomer Beitrag anzeigen
Hallo.

Betreuerwechsel: wende dich ans Gericht mit dieser Bitte und begründe diese. Dabei bitte sachlich und möglichst emotionsfrei und ruhig bleiben. Grundsätzlich ist es so, dass das Gericht dem Wunsch des Betreuten bei der Auswahl des Betreuers entspricht, wenn keine triftigen Gründe dagegen sprechen. Es wird eine Anhörung geben und dann wird entschieden.

Aufhebung der Betreuung: diese kannst du ebenfalls bei Gericht beantragen. Dazu wird dann allerdings i.d.R. ein Sachverständigengutachten eingeholt. Dieses wird von Gericht in Auftrag gegeben.

Danke für die Beiträge, entschuldigung an der Stelle, dass ich so emotionsgeladen bin. Es sind jetzt einfach auf einen Schlag alle Ängste wieder da, die ich eigentlich ad acta gelegt hatte.
Executrix ist offline  
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Alt 22.03.2015, 15:31   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,611
Standard

Moin Executrix

Falls Du die Betreuerin Deiner Freundin vorschlagen willst, kann es sein, dass sie als 'nicht geeignet' abgelehnt wird. Sie ist die Betreuerin Deiner Freundin und wenn ihr beide Euch mal nicht mehr riechen könnt, kommt sie in einen Konflikt: Sie kann dann nicht Euch beide vertreten, ohne eine/n zu benachteiligen.
Schlage also besser wen anders vor.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 22.03.2015, 16:26   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.02.2013
Beiträge: 79
Standard

War ein Vorschlag der Freundin von mir, hm müsste man nochmal überdenken.
Executrix ist offline  
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