Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontakt zu Jugendamt Aufgabenkreis/ Hilfe vom Betreuer? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Noch ein Gedanke: Habt ihr auch nen Draht zu den verschiedenen Institutionen? Wenn ihr Eltern bei ihrer Elterneigenschaft helft?
Weil ...
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16.08.2015, 16:16 | #11 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.10.2012
Beiträge: 70
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Noch ein Gedanke: Habt ihr auch nen Draht zu den verschiedenen Institutionen? Wenn ihr Eltern bei ihrer Elterneigenschaft helft?
Weil ich denke, wenn sich ein Betreuer meldet, es schneller geht mit einem Termin. Wir haben bei den freien Trägern, die in der Beratung mit psychischen Erkrankungen top sind, eine Wartezeit von mehreren Wochen/Monaten. Macht ihr da schon mal den Weg frei, oder geht ihr ausschließlich zum Jugendamt? |
20.11.2015, 16:56 | #12 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.10.2012
Beiträge: 70
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Update
Jetzt war nun endlich Termin.
Der Vater verweigert teilweise den direkten Kontakt. Er sagt von sich aus, er kann sich nicht adäquat um Kind kümmern, da er nichts mit ihm anfangen könne. Er bräuchte da Hilfe. Beim Jugendamt kann nur begleiteten Umgang für ein paar Stunden gewähren. Jetzt ist die Frage, wie kann eine dauerhafte Hilfe installiert werden. Hier kommt in meiner Hoffnung auf den Betreuer. Gibt es denn überhaupt eine Hilfe? Habt ihr Ideen? |
20.11.2015, 17:31 | #13 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Ich wüsste im Moment nicht, welche Hilfe der Betreuer hier leisten könnte. Was würdest du dir denn vorstellen? Welche Regelung würde dir und vor allem auch dem Vater vorschweben?
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20.11.2015, 17:39 | #14 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.10.2012
Beiträge: 70
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Irgendwas mit einer Familienhilfe- vom Jugendamt gibt es keine Möglichkeiten. Es wird hilflos zugeschaut und hofft dass es sich verlaufen wird mit Umgang. Nur die Leute vom betreuten Wohnen drängen weiterhin auf Kontakt. Hilfe, da wird auf den Betreuer indirekt verwiesen.
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20.11.2015, 20:10 | #15 |
Stammgast
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Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Elterliche Sorge kann aber nicht unter Betreuung gestellt werden. Da sind die Eltern in die Verantwortung genommen. Einzige Hilfe besteht darin, dass der Betreuer einen Teil der Verwaltung und Antragstellung übernimmt.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source! |
20.11.2015, 20:42 | #16 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.10.2012
Beiträge: 70
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Es geht doch nicht ums Sorgerecht (hat der Vater eh nicht ), sondern um Hilfe beim Umgang. Der Vater kommt mit dem Kind nicht klar und das Jugendamt bietet lediglich ein paar Stunden begleiteten Umgang an. Danach bleiben wir im Regen stehen, Kind und Vater (der total überfordert ist) und ich am Ende, wenn nichts klappt. Daher meine Hoffnung, ob da nicht der Betreuer bei irgendwelchen Sozialstellen eine pädagogische Fachbetreuung beantragen kann (die nicht über das Jugendamt bezahlt wird, die haben kein Geld ü.ä. für ).
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20.11.2015, 22:22 | #17 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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1. Mir wäre zumindest bei uns kein Dienst bekannt, der hier einspringen könnte. Und vor allem auch
2. Thema Geld. Wer könnte eine solche Dienstleistung bezahlen? Wenn ihr euch das leisten könnt, dann könntet ihr z.b. stundenweise eine Erzieherin oder sonstige pädagogische Fachkraft engagieren die dem Vater beim Umgang mit dem Kind begleitet. Aber auch dies müsste vorher mit dem Jugendamt abgesprochen werden. Wenn kein Geld vorhanden ist .... tja staatliche Hilfen kenne ich dazu nicht. |
21.11.2015, 06:58 | #18 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
Das Sorgerecht ist nur ein Teil der elterlichen Sorge. Zitat:
Es gibt keine Möglichkeit, auch ausserhalb von Betreuungen, einen Vater zu zwingen sich um sein Kind zu kümmern, vor allem sich auf die richtige Art um sein Kind zu kümmern. Der begleitet Umgang durch das Jugendamt wäre doch immerhin ein Anfang durch den sich vielleicht auch die Einstellung des Vetras gegenüber dem Kind ändern könnte.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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21.11.2015, 09:51 | #19 | |
Forums-Geselle
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Beiträge: 70
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Zitat:
Eine weitere Begleitung durch eine Erziehungsberatung wird aufgrund ihres konfessionellen Hintergrundes und der bereits aus weiteren Gründen gescheiterten Beratung abgelehnt. Für den Vater wäre eigentlich eine Familienhilfe nötig, aus meiner Sicht. |
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21.11.2015, 11:14 | #20 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Aber das Kind lebt nicht beim Vater, oder? Eine Familienhilfe wird nur in dem Haushalt installiert, in dem das Kind lebt.
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