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Kontakt zu Jugendamt Aufgabenkreis/ Hilfe vom Betreuer?

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Noch ein Gedanke: Habt ihr auch nen Draht zu den verschiedenen Institutionen? Wenn ihr Eltern bei ihrer Elterneigenschaft helft? Weil ...


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Alt 16.08.2015, 16:16   #11
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 02.10.2012
Beiträge: 70
Standard

Noch ein Gedanke: Habt ihr auch nen Draht zu den verschiedenen Institutionen? Wenn ihr Eltern bei ihrer Elterneigenschaft helft?
Weil ich denke, wenn sich ein Betreuer meldet, es schneller geht mit einem Termin. Wir haben bei den freien Trägern, die in der Beratung mit psychischen Erkrankungen top sind, eine Wartezeit von mehreren Wochen/Monaten.
Macht ihr da schon mal den Weg frei, oder geht ihr ausschließlich zum Jugendamt?
Noel ist offline  
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Alt 20.11.2015, 16:56   #12
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 02.10.2012
Beiträge: 70
Standard Update

Jetzt war nun endlich Termin.
Der Vater verweigert teilweise den direkten Kontakt.
Er sagt von sich aus, er kann sich nicht adäquat um Kind kümmern, da er nichts mit ihm anfangen könne. Er bräuchte da Hilfe. Beim Jugendamt kann nur begleiteten Umgang für ein paar Stunden gewähren.
Jetzt ist die Frage, wie kann eine dauerhafte Hilfe installiert werden. Hier kommt in meiner Hoffnung auf den Betreuer. Gibt es denn überhaupt eine Hilfe?
Habt ihr Ideen?
Noel ist offline  
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Alt 20.11.2015, 17:31   #13
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Ich wüsste im Moment nicht, welche Hilfe der Betreuer hier leisten könnte. Was würdest du dir denn vorstellen? Welche Regelung würde dir und vor allem auch dem Vater vorschweben?
Boomer ist offline  
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Alt 20.11.2015, 17:39   #14
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 02.10.2012
Beiträge: 70
Standard

Zitat:
Zitat von Boomer Beitrag anzeigen
Ich wüsste im Moment nicht, welche Hilfe der Betreuer hier leisten könnte. Was würdest du dir denn vorstellen? Welche Regelung würde dir und vor allem auch dem Vater vorschweben?
Irgendwas mit einer Familienhilfe- vom Jugendamt gibt es keine Möglichkeiten. Es wird hilflos zugeschaut und hofft dass es sich verlaufen wird mit Umgang. Nur die Leute vom betreuten Wohnen drängen weiterhin auf Kontakt. Hilfe, da wird auf den Betreuer indirekt verwiesen.
Noel ist offline  
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Alt 20.11.2015, 20:10   #15
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Elterliche Sorge kann aber nicht unter Betreuung gestellt werden. Da sind die Eltern in die Verantwortung genommen. Einzige Hilfe besteht darin, dass der Betreuer einen Teil der Verwaltung und Antragstellung übernimmt.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
Betreuerwichtel ist offline  
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Alt 20.11.2015, 20:42   #16
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 02.10.2012
Beiträge: 70
Standard

Zitat:
Zitat von Betreuerwichtel Beitrag anzeigen
Elterliche Sorge kann aber nicht unter Betreuung gestellt werden. Da sind die Eltern in die Verantwortung genommen. Einzige Hilfe besteht darin, dass der Betreuer einen Teil der Verwaltung und Antragstellung übernimmt.
Es geht doch nicht ums Sorgerecht (hat der Vater eh nicht ), sondern um Hilfe beim Umgang. Der Vater kommt mit dem Kind nicht klar und das Jugendamt bietet lediglich ein paar Stunden begleiteten Umgang an. Danach bleiben wir im Regen stehen, Kind und Vater (der total überfordert ist) und ich am Ende, wenn nichts klappt. Daher meine Hoffnung, ob da nicht der Betreuer bei irgendwelchen Sozialstellen eine pädagogische Fachbetreuung beantragen kann (die nicht über das Jugendamt bezahlt wird, die haben kein Geld ü.ä. für ).
Noel ist offline  
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Alt 20.11.2015, 22:22   #17
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

1. Mir wäre zumindest bei uns kein Dienst bekannt, der hier einspringen könnte. Und vor allem auch
2. Thema Geld. Wer könnte eine solche Dienstleistung bezahlen? Wenn ihr euch das leisten könnt, dann könntet ihr z.b. stundenweise eine Erzieherin oder sonstige pädagogische Fachkraft engagieren die dem Vater beim Umgang mit dem Kind begleitet. Aber auch dies müsste vorher mit dem Jugendamt abgesprochen werden. Wenn kein Geld vorhanden ist .... tja staatliche Hilfen kenne ich dazu nicht.
Boomer ist offline  
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Alt 21.11.2015, 06:58   #18
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Elterliche Sorge kann aber nicht unter Betreuung gestellt werden.
Zitat:
Es geht doch nicht ums Sorgerecht
Elterliche Sorge ist ein juristischer Begriff der alles umfasst was mit dem Kind zu tun hat.
Das Sorgerecht ist nur ein Teil der elterlichen Sorge.

Zitat:
Der Vater verweigert teilweise den direkten Kontakt.
Er sagt von sich aus, er kann sich nicht adäquat um Kind kümmern, da er nichts mit ihm anfangen könne.
Daran wird auch ein Beteuer nichts ändern können.
Es gibt keine Möglichkeit, auch ausserhalb von Betreuungen, einen Vater zu zwingen sich um sein Kind zu kümmern, vor allem sich auf die richtige Art um sein Kind zu kümmern.

Der begleitet Umgang durch das Jugendamt wäre doch immerhin ein Anfang durch den sich vielleicht auch die Einstellung des Vetras gegenüber dem Kind ändern könnte.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 21.11.2015, 09:51   #19
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 02.10.2012
Beiträge: 70
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Elterliche Sorge ist ein juristischer Begriff der alles umfasst was mit dem Kind zu tun hat.
Das Sorgerecht ist nur ein Teil der elterlichen Sorge.



Daran wird auch ein Beteuer nichts ändern können.
Es gibt keine Möglichkeit, auch ausserhalb von Betreuungen, einen Vater zu zwingen sich um sein Kind zu kümmern, vor allem sich auf die richtige Art um sein Kind zu kümmern.

Der begleitet Umgang durch das Jugendamt wäre doch immerhin ein Anfang durch den sich vielleicht auch die Einstellung des Vetras gegenüber dem Kind ändern könnte.
Danke. Begleiteter Umgang wäre ja nur kurzfristig, auf lange Sicht fühlt sich der Vater den psychosozialen und emotionalen Anforderungen die das Kind betreffen überfordert. Lt. Aussage von ihm und dem Helfer vom betreuten Wohnen muss eine dauerhafte Hilfe installiert werden, die 6mal vom betreuten Umgang würden zwar einen kurzen Erfolg bringen aber wohl auch den Vater danach in ein Loch fallen lassen. Er wäre alleine für das Kind verantwortlich und dem fühle sich der Vater nicht gewachsen.
Eine weitere Begleitung durch eine Erziehungsberatung wird aufgrund ihres konfessionellen Hintergrundes und der bereits aus weiteren Gründen gescheiterten Beratung abgelehnt.
Für den Vater wäre eigentlich eine Familienhilfe nötig, aus meiner Sicht.
Noel ist offline  
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Alt 21.11.2015, 11:14   #20
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Aber das Kind lebt nicht beim Vater, oder? Eine Familienhilfe wird nur in dem Haushalt installiert, in dem das Kind lebt.
Boomer ist offline  
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