Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesetzliche Betreuung aufheben im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallöchen,
ich bin psychisch krank (Psychosen) und meine Mutter ist meine gesetzliche Betreuerin. Die Betreuung habe ich ursprünglich beantragt aufgrund ...
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06.04.2008, 22:15 | #1 |
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Gesetzliche Betreuung aufheben
Hallöchen,
ich bin psychisch krank (Psychosen) und meine Mutter ist meine gesetzliche Betreuerin. Die Betreuung habe ich ursprünglich beantragt aufgrund von Käufen die ich in psychotischen Phasen getätigt habe (damit man das Gekaufte zurück geben) kann. Nun bin ich aber schon seit nunmehr 3 Jahren stabil und es sieht so aus als würde dies weiterhin so bleiben. Da ich nun auch mit meinem Partner eine Familie gründen möchte und ich nicht weiss, wie das dann mit dem Sorgerecht aussieht, möchte ich die Betreuung aufheben. Meine Mutter würde auch zustimmen. Habe aber nun gelesen, dass eine Betreuung nur sehr schwer aufzuheben ist. Stimmt das? Liebe Grüße, Jasmin |
06.04.2008, 23:26 | #2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo,
mach zusammen mit deiner Mutter einen Termin bei Gericht und stell einen entsprechenden Antrag. Die Grundlage findest Du in § 1908d BGB. Entscheident ist aber nicht Dein Familienwunsch, sondern Dein Gesundheitszustand. Viel Erfolg
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
10.04.2008, 16:49 | #3 |
Gesperrt
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Beiträge: 10
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Betreuung aufheben
Hi, Jasmin,
Kohlenklau hat Recht. Entscheidend ist der Gesundheitszustand. Bei 3 Jahren Stabilität spricht nichts dagegen. Ausserdem ist eine Aufhebung innerhalb der Familie, wenn man sich zudem auch einig ist, erheblich einfacher, wie wenn man sich durch sämtliche Instanzen "kämpfen" muß.(siehe meine Erfahrungen) Ich sehe bei Dir da keine so großen Probleme. Gruß, Celtic |
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