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Schwierigkeiten von Schwerbehinderten mit selbst beantragter Betreuung

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HAllo, vor einiger Zeit habe ich mal in einem anderen Forum folgenden Sachverhalt geschildert: es geht um eine Betreuung für ...


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Alt 12.04.2008, 18:44   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: NRW
Beiträge: 71
Standard Schwierigkeiten von Schwerbehinderten mit selbst beantragter Betreuung

HAllo,
vor einiger Zeit habe ich mal in einem anderen Forum folgenden Sachverhalt geschildert:
es geht um eine Betreuung für eine Schwerbehinderte Person, die diese selbst beantragt hat. Zunächst war nur die Betreuung für "Behördliches" gewünscht, was im konkreten Fall heissen sollte das die Person schon längere Zeit nicht mehr in der Lage war Amtspost zu bearbeiten, es "überforderte" sie speziell dann wenn die darin offenbarten finanziellen Forderungen nicht leistbar waren, die Beantwortung solcher Fragen fiel schwer und auch die Abwicklung. Um die Sache aber nicht auch noch durch Fristversäumnisse zu verschlechtern kam der Wunsch nach einer Betreuung. Bei der Vorstellung im Gericht wurde dann allerdings auch noch die Betreuung im Bereich "Gesundheit" und "Finanz" - nach einem Gespräch mit dem Richter - hinzugefügt. Die Sache mit den Finanzen wurde so begründet, das der Betroffenen Person mal die "Möglichkeit" bzw die Unterstützung gegeben würde, sich auch mal etwas anzusparen, was wohl in der Vergangenheit nicht möglich war und daher ausgeblieben ist....
Durch den Verlust des Arbeitsplatzes kam eine Aufforderung der Krankenkasse sich dort für die freiwillige Weiterversicherung zu melden. Zu dem Zeitpunkt war die Betreute Person noch im Krankenstand, die Krankheitszeit ging über die Beendung des Arbeitsverhältnisses hinaus. Die Krankenkasse teilt dem Verein telefonisch mit dass die Betreute Person nicht weiter versichert wird, wenn sie sich nicht umgehend gesund meldet, sowie der drohende Verlust von "Unterhalt"/Krankengeld, wenn nicht umgehend eine Gesundmeldung erfolgte. Ich habe mal versucht mich hier neutral auszudrücken, aber letzlich sträubt sich die Krankenkasse für drei Wochen zu zahlen, das Arbeitsamt zahlt natürlich nicht, weil man im Krankheitsfall ja nicht dem Arbeitsamt zur Verfügung steht und da dies alles geschah als die Betreuung ganz frisch eingerichtet wurde vergingen drei Wochen dazwischen die für die Übergabe aller Unterlagen der Betreuten Person und die Weitergabe an die jeweiligen Stellen. Die Frist für die freiwillige Weiterversicherungspflicht wurde eingehalten, lediglich die AU Bescheinigung kam zwei Wochen später.
Die KV möchte keine Kulanz zeigen.
Wie kann die Betreute Person sich gegen den Umstand des Verlusts von Unterhalt für drei Wochen wehren? Bei wem? ( Es liegt wohl mit Absicht auch noch kein schriftlicher Bescheid über eine Ablehnung der KV vor, lediglich die Zahlung ist zu wenig).
Wieviel über eine Rechtslage zu wissen kann man von einem Betreuer verlangen? Kann/darf man sich darauf beschränken, dass es hier nur um die Erledigung der Post geht, oder was ist wenn der Eindruck entsteht, dass doch auch mal ein Rechtsanwalt gebraucht wird? Ist alles davon abhängig was der Betreute will, oder davon was ein Betreuer bereit ist zu tun?
Inzwischen ist bekannt, dass die Auskunft der KV eine bewusste Irreführung war damit erst gar kein schriftlicher Antrag auf Krankengeld gestellt wird. Doch wie geht man damit um? Es fehlen
schliesslich immer noch für drei Wochen Geld in der Kasse? Kann es sein, dass sich die Betreute Person selber Recht verschaffen muss?
Muss/kann/darf ein Betreuer da Unterstützung leisten, oder etwas dagegen unternehmen?
Was ist wenn sich die Rechtsauffassung der Betreuten Person von der des Betreuers unterscheiden. Ein Betreuer kann ja auch nicht immer alles wissen, ist aber in dieser Situation in der "Rolle des Wissenden".
So war der Standpunkt letztes Jahr.
Inzwischen hat sich das ganze Weiter entwickelt.....
Der Anspruch ist inzwischen verjährt. Die Betreuung hatte auch keinen Kontakt mit der Rechtsabteilung der Gewerkschaft aufgenommen und nach einigen Wochen hiess es:"da besteht wohl jetzt keine Chance mehr"....woraus geschlossen werden musste, das der Wunsch de zu betreuenden Person, nachdem die mit der Anwätin gesprochen hatte und die darum bat das die Betreuung den Kontakt herstellen sollte, einfach überhört wurde ( trotzd mehrmaliger Hinweise)
es sind noch mehr Dinge vorgefallen.
Eine neue Arbeitsstelle der zu betreuenden Person in einer anderen Stadt brachte einen ersehnten Betreuungswechsel mit sich.
Da aber noch mehr Dinge schief gelaufen waren ( das ist nur milde gesagt), gegen die nun an verschiedenen Stellen Widersprüche eingereicht werden mussten und "widereinsetzung in den alten Stand" beantragt werden musste, da einiges davon erst nach dem Wechel offenbar wurde, weil dabei einige Unterlagen ( leider eben nur ein kleiner Teil und nicht alle) übergeben/übersandt wurden....
(Es wurde ein wiederspruch auf eine ungerechtfertigte ungeprüfte Forderung nicht eingelegt und statt dessen ohne Erlaubnis einfach eine Ratenzahlung vereinbart, was wie ein Schuldeingeständnis ist, dadurch entsteht nun ein Schaden über 1000 Euro, neben anderen Verlusten...)
Doch nun möchte die ehemalige Betreuung die Unterlagen behalten.
Dabei handelt es sich überwiegend um die Post der betroffenen Person, die Unterlagen werden für weitere Beweise benötigt, da einige Widersprüche ohne Beweise nicht getätigt werden können....
Die neue Betreuung hat diese Information einfach so hingenommen und gibt auch keine Auskunft darüber ob das so richtig ist, es entsteht der Eindruck als würden die sich kennen und sie sei befangen. Es wird so begründet das diese Unterlagen archiviert werden müssten und die nur als Kopie, bei persönlichem Aufsuchen herausgegeben würden.
Gibt es soetwas?
Wo ist soetwas wie das Postgeheimnis und die ehemals freiwillige vorübergehende Vereinbarung Unterlagen lediglich aufzubewahren, wenn es sich hier nicht um ein Angebot handelte.....wird das in Zukunft mit allen anderen Unterlagen auch so sein? Das wäre ein Grund sofort die Betreuung abzubestellen!
Die zu betreuende Person ist lediglich Körperbehindert - es gibt keinen Anlass am gesunden Menschenverstand zweifeln zu müssen, lediglich entsteht so langsam der Verdacht dieser Eindruck könnte gewollt sein....so kann die zu betreuende Person weniger unternehmen, da sie überall nicht für voll genommen wird.

Noch etwas: durch den Wohnortwechsel und Betreuungswechsel wurde auch ein Kontowechsel vorgenommen. Die Bank zieht die Kreditkarte und die EC Karte ein, mit der Begründung, die Bank würde mit allen Betreuten Kunden so vor gehen. Inzwischen ist zwar dort bekannt, dass es sich um eine Betreuung wg. Schwerbehinderung und nicht wegen "Unfähigkeit" mit Geld umzugehen handelt, jedoch kennt die Bank keine Ausnahmen. Homebanking wurde auch nicht gestattet. Der Wohnort der Betroffenen Person ist von der Bank so weit entfernt, das hiermit wirklich eine Behinderung entsteht und nun zwangsweise die Betreuung auch noch diese Geschäfte erledigen muss, was einfach die Gesamte Arbeit intensiver/schwerer macht bzw unnötig vermehrt - man kommt schon so kaum nach.
Kann man sich dagegen wehren? Bzw. darf die Bank das?

Über Kommentare wäre ich dankbar.
Mit freundlichem Gruß
Schlafmütze
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