Dies ist ein Beitrag zum Thema Durch Betreuung vom Regen in die Traufe im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Sorry, aber auf eine Betreuerin die mich anlügt und unangekündigte Strafaktionen anleiert kann ich verzichten, habe mich entschieden die Auflösung ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
22.01.2020, 17:07 | #11 |
Einsteiger
Registriert seit: 20.01.2020
Beiträge: 11
|
Sorry, aber auf eine Betreuerin die mich anlügt und unangekündigte Strafaktionen anleiert kann ich verzichten, habe mich entschieden die Auflösung der Betreuung gerichtlich zu beantragen...
|
22.01.2020, 17:26 | #12 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
Du hast hier von "Betreuungskosten" geschrieben, darunter konnte jeder erst mal nur verstehen es wären die Kosten für die gereichtliche Betreuung (was letztlich keinen Sinn machte und ja auch bereits entsprechend angezweifelt wurde) Du hast geschrieben dass du in eine (TWG) eingezogen bist, das wird eine (neudeutsch ab sofort dank BTHG) sog. besondere Wohnform sein. Füher hiess das schlicht und ergreifend Betreutes Wohnen. Durch das neue Gesetz zahlt nicht mehr ein einziger Kostenträger alles sondern alle bezogenen Leistungen mussten im letzten Jahr vollständig neu, und vor allem einzeln beantragt werden. Diese Leistungen gehen dadurch einzeln auf dem jeweiligen Girokonto ein und das ergibt dann insgesamt schon ein stattliches Sümmchen. Die Betreuerin kann hier aber nicht aussuchen was jetzt von diesem stattlichen Sümmchen gezahlt wird, davon muss ab 1.1. die Miete, das Essen usw. direkt vom jeweiligen Konto überwiesen werden. Ganz ehrlich, ich verstehe gut dass deine Betreuerin im Dreieck springt. Durch das Ausgeben dieses Betrags hast du wahrscheinlich deine derzeitige Mitzahlung gefährdet. Wenn das Geld weg ist kann die Miete usw. für Januar natürlich nicht mehr gezahlt werden. Dadurch: Zitat:
Reg dich also ab, setz dich dann mit ihr zusammen und versucht Lösungen zu finden für die neuen Schulden die du jetzt verursacht hast. ich habe mir das jetzt aus dem geschriebenen zusammen gereimt, könnte auch sein dass ich mich irre- hoffentlich irre ich mich. Aber ganz nebenbei, dass die von mir beschrieben Gefahr besteht davor hat zur Zeit jeder Betreuer Angst. Deshalb werden wohl auch reihenweise sog. Einwilligungsvorbehalte beantragt- damit hätte das nämlich nicht passieren können weil dann auch keiner mehr denken kann er hätte eine Nachzahlung bekommen die er ausgeben könnte..
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
||
22.01.2020, 20:19 | #13 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
|
Sorry michaela mohr aber ich kann dir in einem entscheidenden Punkt nicht zustimmen.
Der Fall mit dem Geld stammt laut TE vom Oktober 2019. Da gab es noch kein BTHG und das Geld hätte noch vom Sozialhilfeträger direkt an den Leistungserbringer fließen müssen, vorausgesetzt die Betreuerin hat auch wirklich rechtzeitig Eingliederungshilfe beantragt. Daran habe ich ein paar Zweifel, weil sie ja die Rückzahlung zu Unrecht gezahlten Unterhalts für diese Kosten in Anspruch nehmen wollte. Das wäre nur rechtens gewesen wenn diese Rückzahlung als Einkommen nach § 87 SGB XII für die Eingliederungshilfe hätte eingesetzt werden müssen (und selbst dann hätte sich der TE allenfalls gegenüber dem Sozialhilfeträger und nicht gegenüber dem Leistungserbringer verschuldet). Da der TE nach eigenen Angaben nicht über Möbel und Kleidung verfügte um sein Zimmer in der TWG ausstatten wird man ihm das Geld was er ansonsten ohnehin als Erstausstattung vom Sozialhilfeträger erhalten hätte nicht bei der Eingliederungshilfe anrechnen dürfen. |
22.01.2020, 20:59 | #14 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
|
Moin moin
Wenn ich mir die letzten beiden Beiträge von Michaela und Pichelmu durchlese, ist es umso wichtiger ein Gepräch mit der Betreuerin zu führen und sich erläutern zu lassen, welches Geld woher kommt und wofür es gebraucht wird. Also sich über die ganze Finanzsituation aufklären zu lassen. Dem sollte auch die Betreuerin nachkommen, sonst wird das nie was. Ohne so ein Gespräch beim Gericht Beschwerde einzureichen oder die Aufhebung der Betreuung zu beantragen geht ziemlich sicher nach hintenlos. Von daher mein Rat an Torsten: Sprich mit Deiner Betreuerin. Vielleicht künnt ihr ja ein vertrauensvolleres Verhältnis zueinander aufbauen. Beschweren und ggf. einen Betreuerwechsel beantragen geht hinterher immer noch. Eine Aufhebung der Betreuung zu beantragen halte ich wg. des BTHG für unsinnig, weil kein normaler Mensch das Gesetz versteht. Du würdest Dein Inso-Verfahren auch noch damit gefährden. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
22.01.2020, 21:58 | #15 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
Zeitlich habe ich das nicht richtig zugeordnet- passen würde es (inhaltlich) aber. Der Betreute selbst schreibt aber auch dass die Gelder auf das Konto der Einrichtung geflossen wären Zitat:
Betreuungskosten die auf das Konto einer Einrichtung gehen hat die Betreuerin wie angedeutet mit Sicherheit nicht anderweitig verwendet wie z.B. hier: Zitat:
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|||
22.01.2020, 22:58 | #16 |
Einsteiger
Registriert seit: 20.01.2020
Beiträge: 11
|
Die Betreuung läuft ja schon seit Monaten. Kommunikation gibt es so gut wie keine. Über Betreuungskosten irgendeiner Art geschweige deren Höhe wurde ich nicht informiert. Ich wurde angelogen was die Debitkarte anbelangt. Das Onlinebanking wurde kürzlich ohne Vorwarnung gesperrt. Wie bitte soll man da Vertrauen aufbauen?? Die Betreuung wurde auf meinen eigenen Wunsch eingerichtet und auch so beendet werden. Das was sie verbockt hat ist gelinde gesagt eine Sauerei da es mir nicht zuletzt dadurch gesundheitlich schlecht geht, Alpträume, Herzbeschwerden usw., für mich grenzt das an Körperverletzung und das werde ich nicht weiter dulden. Da scheiß ich auf die Insolvenz und zahle die nächsten 30 Jahre und habe mehr als jetzt.
|
22.01.2020, 23:22 | #17 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
|
Was mir gerade einfällt: wenn du in Privatinsolvenz bist müsstest du eigentlich auch einen Insolvenzverwalter haben. Dessen Aufgabe ist es u. a. mögliche Forderungen des Schuldners zu prüfen und gerichtlich durchzusetzen. Falls es bei der Betreuung zu irgendwelchen Ungereimtheiten gekommen ist (und das mit den Betreuungskosten verstehe ich ehrlich gesagt immer noch nicht) könnte den das interessieren, weil er dann ggfs. Schadensersatzansprüche gegen die Betreuerin durchsetzen müsste.
Ich sehe erst einmal keinen Grund wieso die Aufhebung der Betreuung als solche zur Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Masse resp. zur Versagung der Restschuldbefreiung führen soll. Bin aber jetzt nicht so fachlich im Insolvenzrecht drin. |
23.01.2020, 07:55 | #18 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
In einer Insovenz sollten möglichst keine neuen Schulden aufgebaut werden, es soll ja in der zeit auch bewiesen werden dass man was begriffen hat, evtl. ist das mit "Gefährdung" gemeint.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|
23.01.2020, 09:31 | #19 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
|
Ergänzend möchte ich noch feststellen, dass es bei der Verbraucherinsolvenz den Ablehnungsgrund der fehlenden Insolvenzmasse nicht gibt, denn sonst gäbe es fast keine Insolvenzverfahren für Verbraucher. In den wenigsten dieser Verfahren steht überhaupt verwertbare Masse zur Verfügung, geschweige denn, die Kostendeckung ist gegeben. Diesen Insolvenzversagungsgrund gibt es nur in Regelinsolvenzverfahren (also für Unternehmen).
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source! |
23.01.2020, 23:13 | #20 |
Einsteiger
Registriert seit: 20.01.2020
Beiträge: 11
|
Um die Insolvenz mache ich mir keine Sorgen, selbst wenn diese warum auch immer Scheitern sollte kann ich das in 3 Jahren neu beantragen. Was die Betreuung angeht ist dies eher eine Beuntreuung. Ich wurde belogen und desinformiert, auch seitens der XXX-GmbH. Quasi-Entmündigung hinterrücks ohne rechtliche Grundlage, das ist der Punkt. Und die Bank hat schön mitgemacht, hab nichts schriftliches in der Hand. Außerdem ist es so daß ich zur Betreuung durch meinen Arbeitgeber genötigt wurde was ich aber nicht beweisen kann.
Betreuungsaufhebung auf Antrag Aufhebung auf Antrag des Betreuten, wenn Betreuung auf eigenen Antrag erfolgte: Ist der Betreuer auf eigenen Antrag des Betreuten bestellt worden z.B. bei einem Körperbehinderten i.S. des (§ 1896 Abs. 1 Satz 3 BGB, so ist die Betreuung auf dessen Antrag aufzuheben, es sei denn, dass eine Betreuung von Amts wegen erforderlich ist. Den Antrag kann auch ein Geschäftsunfähiger stellen. Die Verfahrensvorschrift dazu ist § 294 FamFG. Diese sieht keine zwingende Anhörung vor, allerdings ist ein Sachverständigengutachten anzufertigen, wenn ein solches bei der Betreuerbestellung nicht vorlag. Das nur am Rande, werde aber den "Klärungstermin" abwarten und dann entsprechend reagieren, notfalls mit Attest vom behandelnden Arzt bzw. neuem Gutachten. |
Lesezeichen |
|
|