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Mutter im Heim- Informationen ü. gesundh.Verschlechterung nur an Betreuer?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mutter im Heim- Informationen ü. gesundh.Verschlechterung nur an Betreuer? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat: Zitat von sonnyblue3 Sie kann selbst die Kündigung zurücknehmen. Hallo, Das hoert sich ja gut an, aber kann sie ...


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Alt 07.03.2021, 14:31   #11
She
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.12.2020
Beiträge: 60
Standard

Zitat:
Zitat von sonnyblue3 Beitrag anzeigen
Sie kann selbst die Kündigung zurücknehmen.
Hallo,

Das hoert sich ja gut an, aber kann sie das wirklich?

Recht und Gesetz ist eines, die Durchfuehrbarkeit oft etwas anderes.

Spielen wir das einfach mal durch. Ich bekomme die Bewohnerin, die Schwiegertochter hat Vollmacht und Bankvollmacht, kuemmert sich um alles – auch darum, dass das Heim sein Geld bekommt. Die Bewohnerin ist evtl. noch dement und hat mal gute und mal schlechte Tage, evtl. ist sie nicht dement, aber eines steht fest: Sie kann sich nicht mehr um ihre Belange kuemmern.

Dann melden sich weitere Angehoerige. Es koennte Probleme geben, das kenne ich all zu gut. Ich hatte schon zankende Angehoerige in meinem Buero und ebenfalls eine Verhandlung im Hause, wo den Angehoerigen – nur fuer die Finanzen, denn es ging ums Geld – ein Berufsbetreuer vor die Nase gesetzt wurde. (richtige Entscheidung)

Jetzt kuendigt die Bevollmaechtigte. Die Bewohnerin sagt, sie moechte bleiben.
Die anderen Angehoerigen haben keine Vollmacht und koennen auch nichts Finanzielles regeln. Meinst du, irgendein Heim ignoriert die Kuendigung? Baetsch, sie bekommen ihre Schwiegermutter nicht zurueck. Aber zahlen sollen sie trotzdem, wer soll sonst das Heim bezahlen.

Soll sich das Heim dann noch ans Gericht wenden?
Wenn es die anderen Angehoerigen tun kann der Schuss auch nach hinten losgehen und das Gericht letztendlich sagen, die Bevollmaechtige habe korrekt gehandelt und bleibt bevollmaechtigt und das dauert evtl. Monate? Was dann?

Dann hat das Heim das Zimmer halt direkt nach Kuendigungserhalt weitergegeben und die Bewohnerin muss ausziehen.

Ja, das ist nicht schoen, aber Realitaet – und ich bin froh, dass ich einen solchen Fall noch nicht hatte.

Viele Gruesse
She
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Alt 07.03.2021, 17:12   #12
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

Zitat:
Zitat von She Beitrag anzeigen
Hallo,

ich moechte dir nichts unterstellen, aber das kann ich nicht glauben.

Aber natürlich unterstellst du mir, dass es nicht so gelaufen ist. Ob du es glaubst oder nicht ist dir überlassen. Selbstverständlich ist das Ganze verkürzt dargestellt, da ich hier keine Romane schreibe. Du kannst auch gern in die Geschichte mehr reininterpretieren, als sie hergibt. Die Arztin hat im Übrigen nach meiner Einschätzung nicht nur professionell, sondern auch empathisch zum Wohle ihrer Patientin gehandelt. Wir alle wissen, wie oft mit Vorsorgevollmachten zum Nachteil der Vollmachtgeber umgegangen wird. In besagtem Fall z. B. wurde die Vorsorgevollmacht der Vollmachtgeberin in einer Klinik zur Unterschrift vorgelegt und danach Angehörigen zunächst verheimlicht. Da helfen keine langwierigen Verfahren vor Gericht, sondern eben nur pragmatische Lösungen. Es ist aber menschlich absolut verständlich, dass du das Ganze aus deiner Perspektive als Mitarbeiterin eines Heimes betrachtest und dir mit der Vorgehensweise vielleicht "auf den Schlips getreten" fühlst. Belassen wir es einfach dabei.
mimi91 ist offline  
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Alt 07.03.2021, 18:36   #13
She
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.12.2020
Beiträge: 60
Standard

@mimi91
Aber natürlich unterstellst du mir, dass es nicht so gelaufen ist.

Ich unterstelle überhaupt nichts. Du bist nicht die Bewohnerin, nicht die Aerztin und auch nicht die Tochter. Also kennst du es nur aus Erzaehlungen. Und glaube mir, selbst enge Familienmitglieder verändern oder pauschen bei Erzählungen gern auf, demnach hast Du keine Infos aus erster Hand.

Du kannst auch gern in die Geschichte mehr reininterpretieren,

Ich interpretiere nicht, sondern reagiere nur auf deine Information.

Wir alle wissen, wie oft mit Vorsorgevollmachten zum Nachteil der Vollmachtgeber umgegangen wird.


Da kann ich nur unterschreiben.

Die Aerztin hat im Übrigen nach meiner Einschätzung nicht nur professionell, sondern auch empathisch zum Wohle ihrer Patientin gehandelt.

Sie hat empathisch gehandelt und ich finde ihr handeln sogar gut, aber was ich denke zählt da nicht. Inwieweit sie sich an den Datenschutz gehalten hat, möchte ich auch nicht beurteilen. Sollte sie die Sache mit Bild hilft unterstützt haben halte ich es weiterhin für unprofessionell.

In besagtem Fall z. B. wurde die Vorsorgevollmacht der Vollmachtgeberin in einer Klinik zur Unterschrift vorgelegt und danach Angehörigen zunächst verheimlicht.

War sie da schon schwer dement? Dann könnte man sehr gut dagegen vorgehen. Auch bei uns werden Bewohnern Vollmachten und Patientenverfügungen von den Angehörigen vorgelegt. (nach ausführlicher Beratung) Aber nur Bewohnern die nicht dement, also wirklich geistig fit sind, ansonsten akzeptieren wir so etwas nicht.

Es ist aber menschlich absolut verständlich, dass du das Ganze aus deiner Perspektive als Mitarbeiterin eines Heimes betrachtest und dir mit der Vorgehensweise vielleicht "auf den Schlips getreten" fühlst.

Nein, ich fühle mich nicht auf den Schlips getreten, es betrifft nicht mein Heim. Aber ich bin nicht nur Heim, sondern habe in der Familie auch schon einiges erlebt. Daher stecke ich wohl in „mehreren Köpfen“.

Ich wollte dich nicht „sauer“ machen, aber ich denke ein Forum ist gerade dafür da, mehrere verschiedene Meinungen darzustellen.

Viele Gruesse
She
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Alt 08.03.2021, 10:55   #14
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
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Zitat:
Zitat von She Beitrag anzeigen
Hallo,

Das hoert sich ja gut an, aber kann sie das wirklich?

Recht und Gesetz ist eines, die Durchfuehrbarkeit oft etwas anderes.

Spielen wir das einfach mal durch. Ich bekomme die Bewohnerin, die Schwiegertochter hat Vollmacht und Bankvollmacht, kuemmert sich um alles – auch darum, dass das Heim sein Geld bekommt. Die Bewohnerin ist evtl. noch dement und hat mal gute und mal schlechte Tage, evtl. ist sie nicht dement, aber eines steht fest: Sie kann sich nicht mehr um ihre Belange kuemmern.

Dann melden sich weitere Angehoerige. Es koennte Probleme geben, das kenne ich all zu gut. Ich hatte schon zankende Angehoerige in meinem Buero und ebenfalls eine Verhandlung im Hause, wo den Angehoerigen – nur fuer die Finanzen, denn es ging ums Geld – ein Berufsbetreuer vor die Nase gesetzt wurde. (richtige Entscheidung)

Jetzt kuendigt die Bevollmaechtigte. Die Bewohnerin sagt, sie moechte bleiben.
Die anderen Angehoerigen haben keine Vollmacht und koennen auch nichts Finanzielles regeln. Meinst du, irgendein Heim ignoriert die Kuendigung? Baetsch, sie bekommen ihre Schwiegermutter nicht zurueck. Aber zahlen sollen sie trotzdem, wer soll sonst das Heim bezahlen.

Soll sich das Heim dann noch ans Gericht wenden?
Wenn es die anderen Angehoerigen tun kann der Schuss auch nach hinten losgehen und das Gericht letztendlich sagen, die Bevollmaechtige habe korrekt gehandelt und bleibt bevollmaechtigt und das dauert evtl. Monate? Was dann?

Dann hat das Heim das Zimmer halt direkt nach Kuendigungserhalt weitergegeben und die Bewohnerin muss ausziehen.

Ja, das ist nicht schoen, aber Realitaet – und ich bin froh, dass ich einen solchen Fall noch nicht hatte.

Viele Gruesse
She

Hallo She,

wir haben zu wenig Informationen über die alte Dame, wissen nicht, wie ihre Finanzen aussehen und nicht, ob sie noch über einen freien Willen verfügt.

Wir wissen lediglich, dass die Threadstarterin unzufrieden damit ist, dass sie keine Informationen von der Bevollmächtigten bekommt, aber es anscheinend doch noch einen innerfamiliären Kontakt zur Mutter gibt.

In "meinem" Altenheim, in dem ich 18 Jahre lang im Sozialen Dienst gearbeitet habe, hätte man sich bei Kenntnis über eine Problemlage eingeschaltet und versucht vor der Umsetzung der Kündigung eine Lösung zugunsten der Heimbewohnerin zu finden.

Vielleicht würde ja schon ein Gespräch mit der Heimbewohnerin reichen, die tatsächlich zu Sohn und Schwiegertochter ziehen möchte, auch wenn dann die anderen Kontakte möglicherweise entfallen würden.

Oder aber die Dame wäre eh schon auf Hilfe zur Pflege angewiesen, der Sozialhilfeträger hätte schon vorher die Finanzierung des Heimplatzes übernommen. Was spräche dann dagegen, dass die Dame bleibt - natürlich unter der Voraussetzung, dass dieses ihr Wunsch ist.

In meinem Beitrag wollte ich in erster Linie darauf hinaus, dass ein betreuter Mensch mit freiem Willen und dem eigenen (oder durch den Sozialhilfeträger begründeten) finanziellen Hintergrund nicht durch eine bevollmächtigte Person hilflos deren Wünschen ausgeliefert sein muss.

Und ich gehe davon aus, dass Menschen, die im Heim untergebracht sind, auch von den dort Tätigen soviel Unterstützung erfahren, dass diese Vollmacht bezüglich der Heimangelegenheiten nicht missbraucht wird und auch Verdachtsmomenten nachgegangen wird.

Wir wissen einfach viel zu wenig...., aber nicht immer muss zwingend das Gericht oder dessen Entscheidung abgewartet werden. Manche (nicht alle!) Dinge lassen sich durch ein einfaches Gespräch klaren, aber einen Versuch soll es wohl wert sein.

Gruß,
Sonnyblue
sonnyblue3 ist offline  
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