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Fehlen einer Beschwerdebefugnis naher Angehörigen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Fehlen einer Beschwerdebefugnis naher Angehörigen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Luise, nach 7 J. habe ich mich mit der Betreuerin zusammengerauft. Die Qualifikation der Betreuerin wurde vom Gericht festgelegt. ...


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Alt 16.03.2009, 22:56   #21
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Hallo Luise,

nach 7 J. habe ich mich mit der Betreuerin zusammengerauft. Die Qualifikation der Betreuerin wurde vom Gericht festgelegt. Es sollte eine Sozialpädagogin sein, in etwa demselben Alter. Die beiden verstanden sich. Als allerdings der 1. Beschluss folgte, war es aus mit dem Verständnis. Und so gingen Jahre ins Land, wo Zwangseinweisungsbeschlüsse gefasst wurden. Ansonsten sah und hörte man von der Betreuerin nix. Weder messieartige Zustände in Wohnungen wurden durch Hilfen im Haushalt, etwa durch persönliches Budget initiiert oder Sozialdienste, noch Einwilligungsvorbehalt in Angriff genommen, obwohl Handlungsbedarf bestand, auch dem VormR bekannt war und ist.

Die Betreute verhält sich seit Monaten ruhig, die Medis werden nach und nach reduziert, denn alle Ausraster basierten auf einem Alk-Problem, nicht auf Schizophrenie, wie immer fäschlicherweise bestätigt wurde. Ein inzwischen erstelltes Gutachten sagt das Gegenteil aus.

Denn mit Schizo ist auch das Geschäft mit Anwendung von Psychopharmaka zu verstehen, mit Einrichtung einer Betreuung und Zwangseinweisungen.

Die Betreuung von mir wurde abgelehnt mit Interessenkollission, obwohl ich 2 Jahre betreut hatte ohne Einweisungen. Aber die Betreute meinte, eine Betreuerin bekäme weniger mit. Was auch stimmt. Und so dümpelt die Betreuung vor sich hin. Wenn die Betreute keine Lust hat, die Betreuerin zu sehen, sieht sie sie 1/2 Jahr nicht.

Gruss mary

Geändert von mary (16.03.2009 um 23:04 Uhr)
mary ist offline  
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Alt 17.03.2009, 13:04   #22
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Zitat:
Zitat von mary Beitrag anzeigen
Aber die Betreute meinte, eine Betreuerin bekäme weniger mit. Was auch stimmt.
Die Betreuerin meiner Mutter geht davon aus, dass die Betreute nichts mitbekommt und orientiert sich an den Wünschen der Erben.
Luise ist offline  
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Alt 17.03.2009, 23:18   #23
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Luise, unsere Betreute verfügt über ein Einkommen, gibt immer viel Geld aus, kaufsüchtig, nimmt Kredite auf, ist verschuldet, zahlt bisher aber die Kredite zurück. Betreuerin weiß das. Der Knall wird irgendwann kommen. Ich komme nicht für Unterhalt für die Betreute auf, denn all das hätte vermieden werden können mit einem Einwilligungsvorbehalt. Da liege ich Betreuerin und Gericht schon seit Jahren in den Ohren. Nix geschieht.

Da werden ständig Sachen bestellt. Hier kommen Kartons an. Hier wird angerufen wegen Vorkasse usw. Inzwischen sage ich allen, dass die Betreute kaufsüchtig ist und unter Einwilligungsvorbehalt steht und man das Rechtsgeschäft mit der Betreuerin regeln könne.

Derzeit wohnt sie nämlich hier. Nahm sie auf, als sie kurz vor ner Lungenentzündung stand, in einem gesundheitlichen schlechten Zustand, und das ohne eigene Wohnung. Sie trank täglich Säfte, aß gut, ruhte sich aus und genießt den Komfort einer ordentlichen Wohnung. Nur ihr Zimmer sah aus, als hätte ne Bombe reingeschlagen. Gerade ist sie im Urlaub. Ich will sie schon loshaben. Betreutes Einzelwohnen ist das Mindeste, besser therap. WG. Aber da geht sie nicht hin.

Das wird noch was geben hier. Es ist an der Zeit, dass sie freiwillig geht.

Gruss mary
mary ist offline  
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Alt 19.03.2009, 12:21   #24
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Luise, in welchem Verhältnis stehen Sie zu der Betreuten? Ist es Ihre Freundin oder Ihre Familienangehörige? Worauf gründet sich der Verdacht der Interessenkollision?

Ich kenne Ihre Situation, wie Sie sie schildern: man kümmert sich, kann aber nichts verbessern, weil einem die Hände gebunden sind. Man gibt Hinweise, die ignoriert werden und im Papierkorb landen. Man könnte tausendmal bessere Arbeit leisten als ein bestellter Betreuer. Es geht aber weder um die gute Arbeit oder um das sich Kümmern; es geht um etwas ganz anderes.
Luise ist offline  
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Alt 20.03.2009, 13:27   #25
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Zitat:
Zitat von Stracciatellamaus Beitrag anzeigen
Schonmal darüber nachgedacht, dass es vielleicht tatsächlich nicht dem Willen der Mutter entspricht, wenn Sie zur Betreuerin bestellt werden?

Berufsbetreuer sind nicht zwangsläufig die schlechtere Wahl!
Damit unterstellen Sie richtera, sie sei entweder als Betreuerin Ihrer Mutter ungeeignet oder ihre Mutter hege ein (berechtigtes?) Misstrauen gegen sie.

Und wenn richtera sich in drei Monaten über die Betreuung beschweren möchte, sind Sie, Stracciatellamaus, die Erste, die ihr den guten Rat gibt, sich doch -basta!- damit abzufinden und Ihnen nicht auf den Wecker zu fallen.

Berufsbetreuer sind die schlechteste Wahl, die eine Familie treffen kann.

Sofern Sie, richtera, nicht vorbestraft sind oder selbst unter Betreuung stehen, sollten Sie sich beeilen, den Wettlauf mit den Berufsbetreuern im Interesse Ihrer Mutter und Ihrer selbst zu gewinnen.

Geändert von Luise (20.03.2009 um 13:42 Uhr)
Luise ist offline  
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Alt 20.03.2009, 14:15   #26
"Flying Soul"
 
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Hallo Luise,

ich kann Stracciatellamaus nur zustimmen.

Zitat:
Zitat von Luise Beitrag anzeigen
Berufsbetreuer sind die schlechteste Wahl, die eine Familie treffen kann.
Dem stimme ich nicht zu. Ich zum Beispiel würde es furchtbar finden, wenn meine Mum meine Betreuerin wäre. Meine Mum soll meine Mum bleiben und nicht noch zusätzlich meine Betreuerin. Sehen sie es doch mal so rum. Berufsbetreuer sind eben nicht die schlechteste Wahl, die eine Familie treffen kann.


Grüße
Franzi
Franzi19 ist offline  
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Alt 20.03.2009, 15:02   #27
Angehörige
 
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
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Es wird hier häufig der Angehörige dem Berufsbetreuer
gegenübergestellt. Richtiger wäre, die Berufsbetreuung
gegenüber dem Ehrenamt abzuwägen.

Das Betreuungsrecht hat das Amt des Betreuers
in erster Linie als Ehrenamt vorgesehen.

Was ein Berufsbetreuer an Erfahrung und Kenntnissen
einem Ehrenamtler voraus hat, kann dieser
schnell wett machen, wenn er engagiert und lebenstüchtig ist,
denn er wird in der Regel weit mehr Zeit für
seinen Betreuten aufwenden können als es ein Berufsbetreuer kann.

Kommt ein ehrenamtlicher Betreuer aus dem unmittelbaren
Umfeld, kann er mit einem weiteren Pfund wuchern: Er
kennt den Betreuten gut und weiß leichter, was in seinem
Sinne ist.

Der optimale Fall ist sicher, wenn das Amt des Betreuers
als Ehrenamt ausgeübt werden kann - zumindest, wenn
es sich nicht um besonders schwierige Fälle handelt.
abend ist offline  
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Alt 20.03.2009, 15:24   #28
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Registriert seit: 08.03.2009
Beiträge: 57
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Ich stelle absichtlich den Angehörigen einen Berufsbetreuer gegenüber, denn auch ein Ehrenamtlicher kann vom Gericht eingesetzt werden, ohne dass er dazu das Vertrauen der Familie brauchte. Vielleicht wäre "Fremdbetreuer" treffender. Was ich generell meine, ist, dass jemand, der nicht das Vertrauen der Betroffenen und der Angehörigen hat, auch nicht Betreuer sein sollte.

Zitat:
Zitat von abend Beitrag anzeigen
gerade weil Richter auch nur Menschen sind,
könnte es ratsam sein, es erst mal
mit einem freundlichen Telefonat zu versuchen
- erst Recht, wenn man kurzfristig was erreichen will,
bevor alles in Stein gemeißelt wird.
Ein Richter schätzt es in seiner Gottähnlichkeit wenig, wenn man ihm nahezubringen versucht, er habe sich womöglich nicht vergewissert, dass die Mutter den Sinn einer Betreuung nicht voll erfasst hat.

Ich habe den Richter, mit dem meine Mutter es zu tun hatte, bei der ersten Anhörung auf ein Problem meiner Mutter nach ihrem Schlaganfall hingewiesen, nämlich dass sie weder Namen noch Adressen ad hoc sagen kann, aber aus einer Liste von 1000 Möglichkeiten den Namen, den sie meint, benennen könne. Darauf giftete der Richter: "Ich weiß selbst, wie ich zu fragen habe". Sprach's und fragte meine Mutter nach dem Namen der Person, die sie zum Betreuer haben wolle.

In der Begründung für die Fremdbetreuung führte der Richter u.a. an, die Betroffene habe nicht einmal den Namen des von ihr gewünschten Betreuers gewusst.

Geändert von Luise (20.03.2009 um 16:15 Uhr)
Luise ist offline  
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Alt 20.03.2009, 16:13   #29
Ehrenamtlicher Betreuer
 
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Beiträge: 1,693
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Zitat:
Zitat von abend Beitrag anzeigen
Es wird hier häufig der Angehörige dem Berufsbetreuer
gegenübergestellt. Richtiger wäre, die Berufsbetreuung
gegenüber dem Ehrenamt abzuwägen.

Das Betreuungsrecht hat das Amt des Betreuers
in erster Linie als Ehrenamt vorgesehen.

Was ein Berufsbetreuer an Erfahrung und Kenntnissen
einem Ehrenamtler voraus hat, kann dieser
schnell wett machen, wenn er engagiert und lebenstüchtig ist,
denn er wird in der Regel weit mehr Zeit für
seinen Betreuten aufwenden können als es ein Berufsbetreuer kann.

Kommt ein ehrenamtlicher Betreuer aus dem unmittelbaren
Umfeld, kann er mit einem weiteren Pfund wuchern: Er
kennt den Betreuten gut und weiß leichter, was in seinem
Sinne ist.

Der optimale Fall ist sicher, wenn das Amt des Betreuers
als Ehrenamt ausgeübt werden kann - zumindest, wenn
es sich nicht um besonders schwierige Fälle handelt.
Hallo,

das ist zu kurz gedacht. Es gibt viele Sachen, die einen ehrenamtlichen überfordern. Z. B. der Umgang mit Süchtigen. Da muss einfach eine entsprechende Ausbildung vorhanden sein. Ich habe auch schon die Übernahme einer Betreuung abgelehnt, weil das, was notwendig war, nicht geleistet werden konnte.

Was ich persönlich kritisiere:

- Die Angehörigen bekommen viel zu selten den Unterschied zwischen Berufsbetreuer und ehrenamtlichem Betreuer erklärt, z. T. mit finanziellen Folgen.

- Es werden Betreuer bestellt, ohne das sich Betreuer und Betreute in spe vorher kennengelernt haben. Das ist bei jedem Gericht anders, finde ich aber ein Unding.

- Bei "meinem" Gericht wird nicht gefragt, was ein ehrenamtlicher Betreuer kann/leistet, sondern es wird nur darauf geachtet, wie viele Betreuungen er/sie führt, bei sechs ehrenamtlichen Betreuungen ist Schluß. Schwachsinn in meinen Augen.

- Das Gericht muss ständig einen Spagat durchführen zwischen den Berufsbetreuern, die ihre Anzahl an Betreuungen brauchen, um davon leben zu können, und den ehrenamtlichen Betreuern, die wesentlich günstiger sind.

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 20.03.2009, 16:18   #30
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Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen
Das Gericht muss ständig einen Spagat durchführen zwischen den Berufsbetreuern, die ihre Anzahl an Betreuungen brauchen, um davon leben zu können, und den ehrenamtlichen Betreuern, die wesentlich günstiger sind.
Was für eine schöne Betreuungsindustrie! Berufsbetreuer brauchen den Job, das Gericht schustert sie zu. Am liebsten bei vermögenden Betreuten.

Die Betreuungsbehörde fand, meine Mutter brauche gar keine Betreuung. Das Vormundschaftsgericht war anderer Meinung, weil wohl gerade eine Berufsbetreuerin "ihre Anzahl an Betreuungen" brauchte.

Geändert von Luise (20.03.2009 um 16:22 Uhr)
Luise ist offline  
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