Dies ist ein Beitrag zum Thema Mitten im Betreuungsverfahren im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Schade, dass in diesem Forum im Rechtsbereich so wenig informative Beiträge sind.
Zitat:
Zitat von mary
Genau an diese Unterlagen ...
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10.11.2009, 00:16 | #11 | |
Forums-Geselle
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Beiträge: 120
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Akteneinsicht auch ohne Anwalt möglich
Zitat:
Über einen Anwalt allerdings, lässt sich die Angelegenheit auch von zuhause aus erledigen, wenn man probleme hat, selbst bei Gericht Akteneinsicht zu nehmen. Ich hoffe ich kotte helfen. mfg |
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10.11.2009, 04:42 | #12 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 62
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Hallo,
ja ich weiß meine Akte kenne ich auswendig ich habe über Umwege alle Dinge zu lesen bekommen. Man braucht keinen Anwalt dazu. Morgen ist ja der Termin mal sehen wie das dann weiter gehen wird. Jessy |
11.11.2009, 16:35 | #13 |
Forums-Geselle
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Anhörung beim Richter vorbei
Hallo,
aufgeregt war ich wie nen Kind an Weihnachten. Gedauert hat der Spass zehn Minunten. Naja vom Richter aus würde man die Betreuung aufheben. Der Knackpunkt an der Sache ist, das das die von der Betreuungsstelle die Bereiche Vermögenssorge und Amtsgänge aufrecht erhalten will und von der hängt jetzt alles ab.:kommmalherfreund che Die kapiert einfach nicht das der Schuldnerberater das alles übernehmen kann. Werde da nochmal mit dem Betreuer drüber reden mal sehen was der meint. Ich freue mich auf jeden Fall das ich am 26.11 dann arbeiten anfangen kann. Sollte die Betreuung nun doch nicht aufgehoben werden wegen der von der Betreuungsstelle werde ich wieder Widerspruch einlegen und nen Schreiben von der Schuldnerberatung dazu legen damit bestätigt ist das man das auch ohne Betreuung machen kann. Es gibt halt immer wieder Menschen die sich dazwischen stellen. Jessy |
12.11.2009, 01:24 | #14 |
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Ich sags doch, der Schuldnerberater ist der Richtige.
Und was hat die Betreuungsstelle dazu zu sagen? Eigentlich doch gar nix. Der Richter hat das Sagen. Gruss |
12.11.2009, 01:31 | #15 |
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Sonneimregen: und wenn tatsächlich der Betreute Einsicht in die Gerichtsakte vom Gutachten bis hin zum Schriftwechsel evtl. noch mit Angehörigen nehmen kann, wo bleibt der Schutz derjenigen, die mit dem Gericht Korrespondenz führten, sich mit denen auseinandergesetzt haben, schriftlich, ohne dass der Betreute hiervon wusste.
Man sollte also sehr vorsichtig sein mit Schriftwechsel mit dem Richter, denn all das kann ins Gegenteil umschlagen, wenn der Betreute die Akte von A bis Z lesen kann und das Gericht so dusselig ist, die Interessen von Dritten nicht zu schützen. Gruss |
12.11.2009, 03:36 | #16 |
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Chesterfield, "höchst unseriös" stimmt nicht, denn im Internet und auch bei Anwälten vor Ort kannst du nach dem RVG schon was vereinbaren.
Und ne Hellseherin bin ich auch nicht. Anhand der Schilderung sehe ich keine Notwendigkeit eines Psychiaters und irgendwelcher Medis. Ich bleibe bei der Aussage der Schuldnerberatung, ansonsten kann sich der Groofty selber ganz gut helfen. Wozu also noch ein Betreuer. Gruss |
12.11.2009, 06:17 | #17 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Halo mary,
was soll das denn?...das Gericht so dusselig ist, die Interessen von Dritten nicht zu schützen. Wer zur Sache schreibt muss damit leben, dass es vom Betroffenen gelesen werden kann, das ist gut und richtig so. Das Gericht hat die Interessen von Dritten nicht zu schützen- Dusselig ist was anderes.... Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
12.11.2009, 09:42 | #18 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 62
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hallo,
finde ich auch gut das ich das lesen kann. Bzw. die Berichte hat er sich ja von der Psychiatrie direkt zuschicken lassen da hatte das Gericht gar nichts mit zu tun. Ich muss jetzt nuch noch sehen das ich die von der Betreuunsstelle "unschädlich" zu machen. Das was ich geschrieben habe weiß ich ja was mein Betreuer schreibt sagt er mir und der Rest wurde mir ja vom Gericht aus zugeschickt. jessy |
12.11.2009, 17:22 | #19 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 62
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Gespräch mit Betreuer
Hallo,
hatte heute Termin mit meinem Betreuer. Habe ihm gesagt wie der Termin gestern beim Richter war und der kompletten Aufhebung. Er meinte ja er wartet die Entscheidung ab und dann fängt er nix mit meinen Schulden an. Er hat es mal wieder geschafft mich zu verunsichern. Jetzt bin ich wieder am zweifeln ob das was ich mache richtig ist. Jessy |
12.11.2009, 17:29 | #20 |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hi jessy,
was könnt denn falsch sein? was genau ist deine unsicherheit? also habs jetzt nicht verstanden, wie das jetzt im zusammenhang mit dem betreuergespräch steht. steh da irgendwie auf der leitung. gruß, zeiten |
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Stichworte |
aufhebung betreuung, betreuungsbehörde |
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