Dies ist ein Beitrag zum Thema Begleitung von Heimbewohnern zum Arzt ? Urteil Verwaltungsgericht im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
[COLOR=Black][FONT=Verdana][SIZE=2]Hallo,
meine Mutter lebt im Heim (in Bayern ), hat Pflegestufe 1 und ist seit 5 Jahren Demenzerkrankt, das heißt ...
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30.11.2011, 07:34 | #1 |
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Registriert seit: 28.11.2011
Beiträge: 1
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Begleitung von Heimbewohnern zum Arzt ? Urteil Verwaltungsgericht
[COLOR=Black][FONT=Verdana][SIZE=2]Hallo,
meine Mutter lebt im Heim (in Bayern ), hat Pflegestufe 1 und ist seit 5 Jahren Demenzerkrankt, das heißt Sie ist orentierungslos und kann alleine keinen Arzt aufsuchen. Die Heimleitung hat bisher die Arztbesuche organisiert und auch die Fahrten dazu übernommen. Vor kurzen hat mich die Heimleitung informiert, ich müßte in Zukunft die Fahrten selber organisieren und finanzieren, oder einen ehrenamtlichen Betreuer beauftragen, da sie das bisher auf freiwilliger Basis getan haben aber nun aus personellen Gründen dieses nicht mehr machen können. Habe das unten stehende Urteil der Heimleitung geschickt, worauf diese mir sagte, dieses gilt nur in Baden-Württemberg und in Bayern nicht. Ist das so richtig ? Und was solle ich nun tun ? Bin um jede Antwort dankbar VG Stuttgart, 13.01.2011 - 4 K 3702/10 |
30.11.2011, 13:01 | #2 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 438
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Bei dem Urteil handelt es sich tatsächlich um ein Verwaltungsgerichturteil des Landes Baden-Württemberg.
Das besagte Verwaltungsgericht untersteht der Landesgesetzgebung Baden-Württemberg. Bayern hat eine eigene Landesgesetzgebung, das besagte Urteil aus BW ist für Bayern tatsächlich nicht bindend. |
30.11.2011, 13:38 | #3 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
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Hallo,
im Übrigen ist das Urteil aus Stuttgart noch nicht rechtswiksam, da ein Berufungsverfahren anhängig ist. Gruß Heiner |
30.11.2011, 19:08 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,611
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Hallo Barnabas
Zu dem Thema hat es schon mehrere andere Threads gegeben - unabhängig vom Bundesland. Schau doch mal in den Heimvertrag, was da für Leistungen beschrieben sind. Die Leistungsvereinbarung mit dem Landkreis (oder wer sonst bei Euch noch als Kostenträger in Frage kommt) ist auch interessant zu lesen. Wenn da was von Arztbegleitung drinsteht, wird das Heim kaum darum herumkommen, diesen Job zu erledigen. Ist Deine Mutter Selbstzahlerin? Wenn nein - und das Sozialamt (Landkreis) ist mit im Boot, dann kannst Du einen Antrag auf Kostenübernahme dort stellen. Aber bitte rechtzeitig vorher. Hinterher zahlt das Amt nix. Wenn ale Stricke reißen: Das höfliche Angebot eines Heimwechsels ist manchmal auch hilfreich (insbesondere bei den begehrten Selbstzahlern). MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
01.12.2011, 07:15 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 91
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wir haben in Sachsen-Anhalt u.a. diesen Punkt erstritten (beim AG), jetzt ist das Heim vor das LG gezogen, die Entscheidung wird am 12.12.11 verkündet; andere Einrichtungen sehen dieses Urteil auch nicht als verbindlich an, dann schlage ich immer vor, daß ich für den betreffenden Bewohner ebenfalls eine Einzelentscheidung vor dem AG erstreiten werde, die Stimmung ist danach unterkühlt, aber was solls..
betr. Sozialamt habe ich die Erfahrung gemacht,daß man sich dort nicht verantwortlich fühlt und wieder an das Heim verweist.. möglich wäre hier ein Antrag auf Erhöhung des monatl. Barbetrages (bei Sozialhilfeempfängern) mit der Begründung, daß Fahrten vom Bewohner selbst finanziert werden müssen viel Erfolg und laß nicht nach |
08.08.2014, 14:03 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.02.2012
Ort: im Hohen Norden
Beiträge: 172
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Gibt es hier evtl neue Erkenntnisse?
Ich soll eine Betreute aus dem Pflegeheim zum Augenarzt bringen, ich bin keine Verwandte, nur eine ehrenamtliche Betreuerin (bin auch Berufsbetreuerin, nicht aber in diesem Fall) Habe hier am Telefon klar und deutlich gesagt, dass ich das nicht übernehme. Jetzt denke ich mal, so habe ich es im Gefühl, dass sie nix machen. Wäre schön, wenn es hier irgendwas gibt womit ich winken kann |
08.08.2014, 15:32 | #7 |
Einsteiger
Registriert seit: 14.07.2014
Ort: Ennepetal
Beiträge: 23
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Bei mir im Heim (NRW) ist es so, daß ich diesen Punkt in der letzten Pflegesatzverhandlung mit aufgenommen habe und tatsächlich auch eine Kraft dafür bewilligt wurde. Mit den Kassen und Verbänden hier in NRW kann man gut verhandeln, in Hessen hatte ich schlechte Erfahrungen damit.
Im Heimvertrag (bei uns) selber ist das nicht geregelt, hier gibt es eine Zusatzvereinbarung (Bezahlung einer Begleitung in Abstufung der Qualifikation). Wobei ich sagen muß, daß es immer noch irgendwie gegangen ist und gemacht wird. Das Gegenargument ist halt, daß nur "Pflege" im Sinne von Grundpflege (Satt, Sauber und Entertainment) durch die Pflegesätze bezahlt wird. Für alles andere ist keiner mehr so richtig zuständig und wird/will auch keiner wahrnehmen. Liebe Grüße, Velivar
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Liebe Grüße, Velivar __________________________________________________ ______ "Was Du nicht willst, daß man Dir tu, das füg auch keinem andern zu!" |
09.08.2014, 11:46 | #8 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
http://www.forum-betreuung.de/rechts...flegeheim.html da findest du vielleicht die eine oder andere Argumentationshilfe. Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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