Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Begleitung von Heimbewohnern zum Arzt ? Urteil Verwaltungsgericht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Begleitung von Heimbewohnern zum Arzt ? Urteil Verwaltungsgericht im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
[COLOR=Black][FONT=Verdana][SIZE=2]Hallo, meine Mutter lebt im Heim (in Bayern ), hat Pflegestufe 1 und ist seit 5 Jahren Demenzerkrankt, das heißt ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 30.11.2011, 07:34   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 28.11.2011
Beiträge: 1
Unglücklich Begleitung von Heimbewohnern zum Arzt ? Urteil Verwaltungsgericht

[COLOR=Black][FONT=Verdana][SIZE=2]Hallo,

meine Mutter lebt im Heim (in Bayern ), hat Pflegestufe 1 und ist seit 5 Jahren Demenzerkrankt, das heißt Sie ist orentierungslos und kann alleine keinen Arzt aufsuchen.
Die Heimleitung hat bisher die Arztbesuche organisiert und auch die Fahrten dazu übernommen.
Vor kurzen hat mich die Heimleitung informiert, ich müßte in Zukunft die Fahrten selber organisieren und finanzieren, oder einen ehrenamtlichen Betreuer beauftragen, da sie das bisher auf freiwilliger Basis getan haben aber nun aus personellen Gründen dieses nicht mehr machen können.
Habe das unten stehende Urteil der Heimleitung geschickt, worauf diese mir sagte, dieses gilt nur in Baden-Württemberg und in Bayern nicht.
Ist das so richtig ? Und was solle ich nun tun ?

Bin um jede Antwort dankbar


VG Stuttgart, 13.01.2011 - 4 K 3702/10
barnabas08 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.11.2011, 13:01   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 438
Standard

Bei dem Urteil handelt es sich tatsächlich um ein Verwaltungsgerichturteil des Landes Baden-Württemberg.
Das besagte Verwaltungsgericht untersteht der Landesgesetzgebung Baden-Württemberg.
Bayern hat eine eigene Landesgesetzgebung, das besagte Urteil aus BW ist für Bayern tatsächlich nicht bindend.
stephan1 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.11.2011, 13:38   #3
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
Standard

Hallo,

im Übrigen ist das Urteil aus Stuttgart noch nicht rechtswiksam, da ein Berufungsverfahren anhängig ist.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.11.2011, 19:08   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,611
Standard

Hallo Barnabas

Zu dem Thema hat es schon mehrere andere Threads gegeben - unabhängig vom Bundesland.

Schau doch mal in den Heimvertrag, was da für Leistungen beschrieben sind. Die Leistungsvereinbarung mit dem Landkreis (oder wer sonst bei Euch noch als Kostenträger in Frage kommt) ist auch interessant zu lesen. Wenn da was von Arztbegleitung drinsteht, wird das Heim kaum darum herumkommen, diesen Job zu erledigen.

Ist Deine Mutter Selbstzahlerin? Wenn nein - und das Sozialamt (Landkreis) ist mit im Boot, dann kannst Du einen Antrag auf Kostenübernahme dort stellen. Aber bitte rechtzeitig vorher. Hinterher zahlt das Amt nix.

Wenn ale Stricke reißen:

Das höfliche Angebot eines Heimwechsels ist manchmal auch hilfreich (insbesondere bei den begehrten Selbstzahlern).

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.12.2011, 07:15   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 91
Standard

wir haben in Sachsen-Anhalt u.a. diesen Punkt erstritten (beim AG), jetzt ist das Heim vor das LG gezogen, die Entscheidung wird am 12.12.11 verkündet; andere Einrichtungen sehen dieses Urteil auch nicht als verbindlich an, dann schlage ich immer vor, daß ich für den betreffenden Bewohner ebenfalls eine Einzelentscheidung vor dem AG erstreiten werde, die Stimmung ist danach unterkühlt, aber was solls..
betr. Sozialamt habe ich die Erfahrung gemacht,daß man sich dort nicht verantwortlich fühlt und wieder an das Heim verweist..
möglich wäre hier ein Antrag auf Erhöhung des monatl. Barbetrages (bei Sozialhilfeempfängern) mit der Begründung, daß Fahrten vom Bewohner selbst finanziert werden müssen
viel Erfolg und laß nicht nach
OMADORO ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2014, 14:03   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.02.2012
Ort: im Hohen Norden
Beiträge: 172
Standard

Gibt es hier evtl neue Erkenntnisse?
Ich soll eine Betreute aus dem Pflegeheim zum Augenarzt bringen, ich bin keine Verwandte, nur eine ehrenamtliche Betreuerin (bin auch Berufsbetreuerin, nicht aber in diesem Fall)

Habe hier am Telefon klar und deutlich gesagt, dass ich das nicht übernehme. Jetzt denke ich mal, so habe ich es im Gefühl, dass sie nix machen.

Wäre schön, wenn es hier irgendwas gibt womit ich winken kann
Nachtfalke ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2014, 15:32   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 14.07.2014
Ort: Ennepetal
Beiträge: 23
Standard

Bei mir im Heim (NRW) ist es so, daß ich diesen Punkt in der letzten Pflegesatzverhandlung mit aufgenommen habe und tatsächlich auch eine Kraft dafür bewilligt wurde. Mit den Kassen und Verbänden hier in NRW kann man gut verhandeln, in Hessen hatte ich schlechte Erfahrungen damit.

Im Heimvertrag (bei uns) selber ist das nicht geregelt, hier gibt es eine Zusatzvereinbarung (Bezahlung einer Begleitung in Abstufung der Qualifikation). Wobei ich sagen muß, daß es immer noch irgendwie gegangen ist und gemacht wird.
Das Gegenargument ist halt, daß nur "Pflege" im Sinne von Grundpflege (Satt, Sauber und Entertainment) durch die Pflegesätze bezahlt wird. Für alles andere ist keiner mehr so richtig zuständig und wird/will auch keiner wahrnehmen.

Liebe Grüße, Velivar
__________________
Liebe Grüße, Velivar

__________________________________________________ ______
"Was Du nicht willst, daß man Dir tu, das füg auch keinem andern zu!"
Velivar ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2014, 11:46   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Wäre schön, wenn es hier irgendwas gibt womit ich winken kann
schau dir dazu mal diesen Thread an.
http://www.forum-betreuung.de/rechts...flegeheim.html

da findest du vielleicht die eine oder andere Argumentationshilfe.

Zitat:
Das Gegenargument ist halt, daß nur "Pflege" im Sinne von Grundpflege (Satt, Sauber und Entertainment) durch die Pflegesätze bezahlt wird.
das ist kein Gegenargument denn das Heim erhebt ja einen weit höheren Kostenbeitrag als den der von der Pflegekasse übernommen wird für weiter Leistungen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
heim


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:34 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39