Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

betreuungsantrag ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema betreuungsantrag ? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
ich habe ja schon einige berichte hier geschrieben über mein problem und hatte versprochen mich zu melden wenn ich eine ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 31.07.2013, 22:05   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 21.05.2013
Beiträge: 39
Standard betreuungsantrag ?

ich habe ja schon einige berichte hier geschrieben über mein problem und hatte versprochen mich zu melden wenn ich eine nachricht vom amtsgericht erhalte.
auf meinen antrag auf betreuung vom 24.06. habe ich heute eine antwort erhalten. es ist darin genau ein satz enthalten. ihr schreiben vom 24.06. wurd an die betreuungsbehörde mit der bitte um bericht übersandt. das war es. nun bin ich gespannt wie lange es noch dauert bis endlich etwas für meinen lebensgefährten getan wird. werde weiter berichten.
snowball53 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2013, 22:30   #2
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Beim üblichen Gang der Dinge ohne erkennbares oder erklärtes Eilbedürfnis dauert es bis zur Einrichtung vier bis sechs Wochen. Mindestens.
Eilbedürftigkeit sollte erklärt und begründet werden. Am besten untermauert durch ein gleich mit eingereichtes äzztliches Attest.
Für ist hier kein Platz.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2013, 22:37   #3
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Bea-Wesel
 
Registriert seit: 14.12.2012
Ort: NRW, Ruhrpott
Beiträge: 220
Standard

In meinem Gebiet vergehen zwischen Betreuungsantrag und Betreuungsbeschluss 4-5 Monate, wenn keine Eilbedürftigkeit gegeben ist. Ein entsprechend beigefügte ärztliches Attest verkürzt das Verfahren.
__________________
Bea-Wesel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2013, 07:05   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 21.05.2013
Beiträge: 39
Standard

das ist wieder wertvolle zeit die vergeht. an ein ärztliches gutachten komme ich ja nicht heran, weil der sohn noch die betreuung hat und ich kein recht habe mit seinen ärzten zu sprechen
snowball53 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2013, 09:56   #5
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

"wertvolle Zeit" , schaut von seiten der Justiz und der behörden so aus, daß man mit x Mitarbeitern grad mal so über die Runden kommt, wenn auch vieles dann mal länger liegen bleibt . bei mehr Mitarbeitern x + y geht zwar wird die Arbeit zwar schneller erledigt, aber es besteht die fürchterliche Angst, daß dann mal wer nicht ausreichend zu tun hat und Däumchen dreht. Die jetzigen Arbeitsvorgaben orientieren sich an einem Arbeitsstil, der vielleicht gerade noch irgendwelchen Qualitätsansprüchen entsprechen soll.

Gerade im Bereich des Betreuungsrechts gäbs sicher viele Möglichkeiten, Angelegenheiten mit Betreuten und Betreuern seitens der Richter und Rechtspfleger häufiger und intensiver zu besprechen.
Aber diese Zeit ist dem Staat dann einfach zu wertvoll.


fwu
fwu ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2013, 15:55   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 21.05.2013
Beiträge: 39
Standard

mich verärgert die tatsache, das mein anliegen jetzt wieder bei der bearbeiterin in der betreuungsbehörde gelandet ist, bei der ich schon vor wochen mein anliegen vorgebracht hatte und die mich an eine andere betreuungsbehörde verwiesen hat. diese behörde hat mich an das familiengericht verwiesen und das familiengericht hat fordert jetzt einen bericht von der behörde an wo ich zuerst war, da fühle ich mich schon ein wenig verarscht, weiß denn niemand wer wirklich zuständig ist? kann ja eigentlich nicht sein.
snowball53 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2013, 17:11   #7
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Das Betreuungs!!gericht ist zuständig für die Einrichtung, Überwachung und Aufhebung der Betreuung.
VOR Einrichtung der Betreuung bzw. Betreuerwechsel ist allerdings die zuständige Betreuungsbehörde anzuhören hinsichtlich dem möglichen Aufgabenkreis und dem Vorschlag eines beruflichen oder ehrenamtlichen Betreuers (je nach erforderlichem Aufgabenkreis ist evtl die Betreuung durch einen Ehrenamtler ausreichend; bei großer Vermögensverwaltung, laufendem Betrieb o. ä. kommt dann eher der Berufsbetreuer ins Spiel). Die Betreuungsbehörde geht meist auch noch vor der Einrichtung der Betreuung zu den betreffenden Personen nach Hause und sondiert auch das familiäre Umfeld, ob und welche Probleme anstehen, ob und welche geeigneten Personen zur Übernahme des Betreueramtes in der Familie vorhanden sind etc.
Die Zuständigkeiten von Betreuungsgericht und Betreuungsbehörde sind schon klar geregelt.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2013, 21:11   #8
HCS
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.05.2013
Beiträge: 122
Standard

Also, bei mir hat die Einrichtung der Betreuung ungefähr 1 Tag gedauert - vielleicht solltest Du es mal in Bayern probieren, dort scheint das recht leichtfertig zu funktionieren...
HCS ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2013, 21:16   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
Standard

Hallo HCS

"Leichtfertig" ist ein gewagtes Wort und hoffentlich falsch (auch wenn ich Entscheidungen Bayrischer Gerichte manchmal sehr fragwürdig finde).

Vielleicht ging es bei Dir fix - und noch besser ist es, wenn es zu Deiner Zufriedenheit war. Das würde mich sehr freuen.
Aber leichtfertig sollten Gerichte mit der Einrichtung von Betreuungen doch bitte nicht umgehen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2013, 22:03   #10
HCS
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.05.2013
Beiträge: 122
Standard

Wenn eine Betreuung einstweilen angeordnet wird, d.h. nur auf Grund eines Gutachtens (das ich damals nicht zu Gesicht bekam, heute weiss ich, dass es zu 90% die Phantasien des Gutachters oder drastischer ausgedrückt Lügen beinhaltet) und ohne den Betroffenen anzuhören, finde ich das mehr als leichtfertig.

Sein Ziel, dadurch über den Umweg Betreuer fragwürdige Therapien zwangsweise durchführen (z.B. EKT = Elektroschocks auf das Gehirn - ist eine etablierte Therapie, mit der ich aber schlechte Erfahrungen [Gedächtnisverlust] habe) zu können, hat der Arzt aber nicht erreicht.

Der Richter kam erst Wochen später persönlich vorbei. Das ich damit alles andere als einverstanden war, ist wohl offensichtlich. Hoffentlich hebt jetzt in Rheinland-Pfalz das Gericht die Betreuung auf.
HCS ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:17 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39