Dies ist ein Beitrag zum Thema Hier bin ich, Frage im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Morgen, ich bin neu hier.
Seit 2019 habe ich eine Vorsorgevollmacht für meine Mutter und sämtliche Sachen zur Pflege ...
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13.08.2023, 08:36 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 09.08.2023
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 40
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Hier bin ich, Frage
Guten Morgen, ich bin neu hier.
Seit 2019 habe ich eine Vorsorgevollmacht für meine Mutter und sämtliche Sachen zur Pflege geregelt. Nun hat mein Bruder eine Betreuung für meine Mutter angeregt aus Gründen, mit denen ich nicht übereinstimme. Bin am einlesen. Gibt es hier einen Übersichtsthread mit einem allgemeinen Ablauf des Antrags auf Betreuung? Bin sehr gefordert und weiss nicht welche Schritte jetzt notwendig sind? Von dem Antrag auf Betreuung habe ich tatsächlich nur erfahren, da ich den Briefkasten meiner Eltern leere, da die Schreiben vom Betreuungsgericht und Landratsamt auch an meine Mutter gesendet wurden, also war es Zufall, dass ich davon erfahren habe. Vom Ablauf her ist auch die Zeitschiene zügig, Eingangsstempel Betreuungsgericht war 31.07.23, Schreiben an meine Mutter datiert 03.08.23, Frist für Terminvereinbarung beim Landratsamt schon 18.08.23.... Danke für die Unterstützung auch und Grüße Margarete |
13.08.2023, 09:51 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.12.2022
Ort: Kreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 104
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Hallo Margarete,
Schreibe dem Betreuungsgericht und der Betreuungsbehörde, das Du im Besitz einer Vorsorgevollmacht und Du Vollmachtnehmerin bist. Füge die Vollmacht in Kopie bei. Du kannst auch schon mitteilen, wenn Du das möchtest, Du als Betreuerin für deine Mutter zur Verfügung stehst, wenn es zur Betreuerbestellung kommt. Die Betreuungsbehörde wird dich aber auch fragen, ob Du Betreuerin werden möchtest. Aktenzeichen angeben. Damit hast Du erstmal Zeit gewonnen, um weitere Informationen über das Betreuungsverfahren zu sammeln. Geändert von Clark (13.08.2023 um 10:22 Uhr) |
13.08.2023, 10:20 | #3 |
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 2,385
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Grüß Gott Margarete und herzlich willkommen.
Gruß aus Gehrden bei Hannover thomzim
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„Behandle die Menschen so, als wären sie, was sie sein sollten, und du hilfst ihnen zu werden, was sie sein können." (Johann Wolfgang von Goethe)
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13.08.2023, 14:34 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,816
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Moin moin
Der Rat von Clark ist sehr zu empfehlen. Allerdings solltest Du Dich mit Deinem Bruder zusammensetzen und auf einen Nenner kommen. Egal, wie das Betreuungsverfahren ausgeht, wird es das beste sein. Entweder lehnt das Gericht eine Betreuung ab, weil Du ja eine Vollmacht hast. Oder Du bzw. Dein Bruder wird zum BetreuerIn bestellt. Oder keiner von Euch beiden, weil das Gericht meint jemand aussenstehendes bestellen zu müssen, weil ihr euch nicht aufs Fell sehen könnt. Dann bleibt nur noch: Ihr werdet beide bestellt. Egal welche Variante kommen wird: Es wird besser sein, wenn ihr euch verständigt, sonst ist einfach nur Ärger angesagt, wenn ihr gegeneinander arbeitet. Und ein externe/r BetreuerIn wird sich sicherlich nicht von Euch vorschreiben lassen, wo es lang geht. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
13.08.2023, 14:58 | #5 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 09.08.2023
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 40
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Hallo Imre, ja danke, wir sind sind schon zusammen gesessen, aber nicht auf einen Nenner gekommen. Vielleicht ist es ja das Beste wenn jemand von ausserhalb beurteilt. Gruss Katrin
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13.08.2023, 20:16 | #6 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,172
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Ich hab das mal verschoben. Die Diskussion gehört doch nicht in den Vorstellungen-Bereich.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
14.08.2023, 15:26 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 04.12.2020
Beiträge: 60
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Hallo Margarete,
normalerweise halte ich (Heim, nicht Betreuerin) mich aus solchen Sachen raus, aber Imre hat Recht. Wir hatten vor einigen Jahren auch so einen Fall, in dem sich die Kinder bzgl. Geld ziemlich gezofft haben. (In meiner Position erzählt man mir oft Dinge, die ich eigentlich gar nicht wissen möchte) Es kam zu einer Verhandlung und eines der Kinder hat die Betreuung bekommen. Bis auf die Finanzen, die gingen an einen erfahrenen Berufsbetreuer. (vollkommen richtige Entscheidung in diesem Fall) Viele Grüße She |
14.08.2023, 17:15 | #8 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
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Moin, das möchte ich aus Erfahrung bestätigen. Wenn man es wirklich will, sind Betreuungsvereine und Richter, auch bei familiären Streitigkeiten, davon zu überzeugen, die richige Person für die Betreuung eines Angehörigen zu sein. |
15.08.2023, 05:49 | #9 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 09.08.2023
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 40
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Danke für die Antworten und Erfahrungen. Ja ich benötige mehr Informationen über das Betreuungsverfahren und Zeit, um mich zu sortieren.
Im Moment bin ich auch so emotional ( was natürlich sachlich schlecht ist) und sauer, dass mein Bruder diesen Weg eingeschlagen hat. Andere Frage- wenn er jetzt zum Betreuer würde- bin ich dann den Rest der Arbeit los? Hatte jetzt schon wirklich viel Zeit in die ganzen Unterlagen der Eltern gesteckt, und ca. 10 Ordner gesichtet, sortiert und gescannt... Dann könnte ich mich meiner Mutter widmen, die sehr schlecht zuwege ist. Noch ein Grund sauer zu sein, sie könnte auch bald sterben und ich schlage mir hier die Zeit mit der Betreuung und meinem Bruder rum. Und mein Vater ist erst sehr kurz tot, das ist auch noch so frisch, ich empfinde alles als viel zu schnell, überstürzt. Hat natürlich nichts mit der Sache an sich zu tun. |
15.08.2023, 15:30 | #10 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 205
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Bruder
Hallo Margarete,
würde Dein Bruder Betreuer muss er sich um die rechtlichen Angelegenheiten kümmern. Es werden vom Gericht Aufgabenbereiche festgelegt, die zu regeln sind, in diesen muss er handeln. Da es um Pflege geht, muss er dann entweder die ambulante Pflege organisieren oder vollstationär einen Heimvertrag abschließen und die Einhaltung kontrollieren. Die Heimplatzsuche gehört nicht dazu, das könntest Du machen, dann hättest Du auch Einfluss, wo Deine Mutter hinkommt. Viele Betreuer suchen allerdings das Heim. Vermutlich hast Du auch noch eine Erwerbstätigkeit, so dass Du zeitlich sicher auch eingeschränkt bist. Du hättest dann Zeit, Dich um die persönlichen Belange Deiner Mutter zu kümmern und auch emotional hinterherzukommen. Was Du jetzt noch tun könntest, ist Deiner Mutter zu helfen, eine Patientenverfügung zu aktualisieren falls sie dazu noch in der Lage ist. Es wäre nicht gut, wenn es hierüber noch Streitigkeiten gäbe, denn würde Dein Bruder Betreuer, muss er sich in medizinischen Fragen nach dem mutmaßlichen Wunsch Deiner Mutter richten, falls sie ihn selbst nicht mehr äußern kann. Es könnte ja durchaus sein, dass ihr hierüber nicht einer Meinung seid. Alles Gute! Geranie |
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