Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegerollstuhl im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Heute hatte ich ein Schreiben eines überregional tätigen Sanitätshauses.
"Wir haben für Herrn X einen Pflegerollstuhl beantragt. Die GKV lehnte ...
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28.01.2023, 19:28 | #1 |
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
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Beiträge: 4,381
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Pflegerollstuhl
Heute hatte ich ein Schreiben eines überregional tätigen Sanitätshauses.
"Wir haben für Herrn X einen Pflegerollstuhl beantragt. Die GKV lehnte den Antrag ab. Es soll ein Betreuer bestellt sein. Wir bitten um Sachstand zum Widerspruchsverfahren". Freiumschlag. 1. Ist der Rolli nicht eine ärztliche Verordnung? 2. wenn abgelehnt müsste der Arzt seine Verordnung überdenken und ggf. neu begründen? 3. hierzu wäre Kontaktaufnahme zum Betreuer, der von dem Vorgang nix weiß, sicherlich hilfreich? Der B. hat Pflegegrad 5 und ist bettlägerig, derzeit absolut demotiviert. Üblicherweise wird die Pflegedoku ja auch angefordert, aus der das ersichtlich ist. Er schaut nicht einmal TV. gerade 50 Jahre alt, aber Z.n. nach heftigem Apoplex und coronarer Insuffizienz. Was ist jetzt, ganz blöd gefragt, mein Job? |
29.01.2023, 11:31 | #2 |
Routinier
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Wenn ich es richtig verstanden habe, fehlt der Krankankasse Deine Unterschrift?
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29.01.2023, 13:19 | #3 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Beiträge: 104
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Der Sachstand ist, dass das Widerspruchsverfahren gänzlich unbekannt ist. Das würde ich so mitteilen.
Bei Interesse kann man ja eine Rückrufnummer angeben, dann erfährt man später sicherlich mehr. Oder man ruft direkt dort an. Nach vermutlich einigen Warteschleifenminuten wird die eigene Neugierde noch schneller befriedigt. Ärztliche Verordnungen von Hilfsmitteln bedürfen immer der Genehmigung durch die Krankenkasse. Engagierte Ärzte betreiben zuweilen so ein Widerspruchsverfahren (fast) selber, weniger engagierte Ärzte überlassen den Widerspruch dem Patienten, wo er formal ja auch hingehört. |
29.01.2023, 18:39 | #4 |
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
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Ich sage lieber nichts dazu
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