Dies ist ein Beitrag zum Thema Essen auf Rädern im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von Janapho
Und als Betreuer muss ich für Abhilfe sorgen und entsprechende Dienste beauftragen, da die betreute Person ...
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15.10.2023, 14:29 | #11 | ||
Forums-Geselle
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Zitat:
Zitat:
Du oder diese Pflegeperson können durchaus auch die Betreute bei den Bestellungen weiterhin einbeziehen also etwa, wenn sie äußert etwas nicht zu mögen, dieses nicht mehr zu bestellen. Nur lautet die Antwort auf den Einwand "Ich will erst meinen Mann fragen" dann "Das machen Sie dann mal. Derweilen bestellen wir mal X und wenn Sie sich mit Ihrem Mann auf etwas anderes geeinigt haben, dann ändern wir das.". |
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16.10.2023, 07:59 | #12 | |
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Zitat:
Ansonsten finde ich RightRiders Ausführung sehr gut. Bei uns gibt es auch die Möglichkeit einen Schlüssel bei dme lieferdienst zu hinterlegen und dann wird das Essen entweder vor die Wohnungstür gelegt oder direkt in die Wohnung. Warm hält es ja auch lange. LG |
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16.10.2023, 12:47 | #13 | ||
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Beeinflussung des Ehepartners auf die betreute Person
Zitat:
In der Vergangenheit war dies bei diesem Ehepaar auch nicht die Realität. Die jetzt betreute Person hat früher sehr eigenständig agiert und hat sich auch entgegen der Meinung des Ehepartners durchgesetzt. Diese Kraft hat sie heute nicht mehr. Ich halte es daher für notwendig, die betreute Person darauf hinzuweisen, und ihr auch dabei zu helfen, ihre eigene Meinung kund zu tun. Dabei ist etwas anderes, sich die Meinung des Ehepartner einzuholen, oder den Ehepartner zu fragen, ob sich die betreute Person so entscheiden darf, wie sie es gerade möchte. Um das Verhältnis der Ehepartner weiter zu verstehen, ist vielleicht noch folgendes interessant zu wissen: Der Ehepartner wollte mich beauftragen, den Pflegedienst abzubestellen, weil sich hierdurch das ausbezahlte Pflegegeld reduziert. Habe ich natürlich abgelehnt. Die Beeinflussung des Ehepartners auf die betreute Person geht inzwischen so weit, dass die betreute Person den Pflegedienst jetzt sogar selbst abbestellen möchte, "weil sie alles selber kann", was definitiv nicht der Fall ist. Das gleiche gilt analog für die Tagespflege, den die betreute Person eigentlich gern besucht. Zitat:
PS: Ich schreibe hier bewusst von "die betreute Person" und "der Ehepartner". Daraus ergibt sich nicht, dass "die betreute Person" weiblich und "der Ehepartner" männlich ist. Auch wenn sich das aus einigen Antworten so lesen mag. Es sollte in diesem Fall keine Rolle spielen, um welches Geschlecht es sich jeweils handelt. Es macht mir nichts aus, wenn jemand das in seinen Antworten so definiert. Ich möchte aber vermeiden, dass jemand das Verhältnis des hier betroffenen Ehepartner auf ein alt hergebrachtes, traditionelles Verhalten zurück führt. Es gibt genügend Beispiele, in denen zwei-geschlechtlichen Partnerschaften die Frau "die Hosen an hat". Aber ich bin einfach zu alt zum Gendern, mein Lesefluss kommt dabei immer ins Stocken. Geändert von Janapho (16.10.2023 um 12:59 Uhr) |
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16.10.2023, 15:53 | #14 |
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Es ist manchmal schon schwierig, wenn bei einem Paar für eine Person die gesetzliche Betreuung eingerichtet wurde und für die andere Person nicht. Konflikte sind vorprogrammiert.
Mittlerweile betone ich immer, wenn etwas gemeinsam zu entscheiden ist oder finanziell zu klären ist, daß die beiden das zusammen klären müssen und ich außen vor bin, denn ich habe für die andere Person nichts zu regeln, nichts zu verantworten, muß der auch nicht hinterherlaufen, um Infos zu bekommen. Beispiel: Zuzahlungsbefreiung oder Wohngeldantrag, wenn die nicht betreute Person als alleiniger Mieter im Vertrag steht.
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Mimmi aus Baden-Württemberg |
16.10.2023, 16:46 | #15 | |
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Zitat:
Selbstverständlich. Das ist ein wichtiger Hinweis. Oben war ich einfach schreibfaul. |
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16.10.2023, 17:52 | #16 |
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Andererseits wird man es auch bei der harmlosesten Betreuung nicht ausschließen können, das Konflikte entstehen. Schmeißt man dann gleich hin?
Zuzahlungen für Medikante, oder was ist hier gemeint? |
16.10.2023, 17:57 | #17 |
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Bei dem Antrag auf Befreiung der Zuzahlungen bei der Krankenkasse (Medikamente, Krankenfahrten, etc.) ist es notwendig, das Familieneinkommen anzugeben.
Wenn nur eine Person betreut wird, die andere nichts mit diesem Antrag zu tun haben will und ihr Einkommen nicht angeben möchte, kann der Antrag nicht gestellt werden. |
16.10.2023, 18:23 | #18 | ||
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16.10.2023, 18:31 | #19 |
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Antrag auf Befreiung der Zuzahlungen bei der Krankenkasse
Wenn ich dich richtig verstehe, holt man sich von dem Familiengericht die Zustimmung zur Einsicht in die Akten beim Geldgeber (Arbeitgeber, Rentenkasse etc.) und kann damit anschließend den Antrag auf Befreiung der Zuzahlungen bei der Krankenkasse stellen.
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16.10.2023, 18:36 | #20 |
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Das ist, was mir als Erstes einfällt. Da die Kasse ja auch Beiträge kassiert, wird sie das Meiste sowieso schon wissen. Es könnte also sein, dass das Familiengericht es für notwendig hält, dass man erst mal gegen eine Verweigerung der Kasse vorgeht.
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essen auf rädern, häusliche versorgung |
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