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Essen auf Rädern

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Zitat: Zitat von Janapho Und als Betreuer muss ich für Abhilfe sorgen und entsprechende Dienste beauftragen, da die betreute Person ...


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Alt 15.10.2023, 14:29   #11
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Zitat:
Zitat von Janapho Beitrag anzeigen
Und als Betreuer muss ich für Abhilfe sorgen und entsprechende Dienste beauftragen, da die betreute Person nicht mehr in der Lage ist, diese Einkäufe selbst zu erledigen.
Das sehe ich auch so und es scheint mir damit auch der richtige Ansatz für die Antwort auf die Frage, die Du unten stellst, zu sein.



Zitat:
Zitat von Janapho Beitrag anzeigen
Um auf meine Ausgangsfrage zurück zu kommen: Wenn die betreute Person kein Mittagessen bestellen möchte, weder selbstständig noch mit meiner Unterstützung, und damit die Lebensmittelversorgung gefährdet ist, habe ich eine andere Möglichkeit, als die Essensbestellung ersatzlos fallen zu lassen?
Du kannst durchaus Essen auf Rädern ordern. Es muss dann eben zu den Essenszeiten jemand da sein, der das in Empfang nimmt, für die Betreute aufwärmt, anrichtet und die Behälter für die Rückgabe reinigt. Der kann dann etwa auch Buch führen, was gegessen und getrunken wurde. Durch die schon eingetretenen Gewichtsabnahmen scheint eine solche Bilanzierung dringend erforderlich. Kachexie ist ein lebensbedrohlicher Zustand, insbesondere bei Älteren oder Personen mit Vorerkrankungen.



Du oder diese Pflegeperson können durchaus auch die Betreute bei den Bestellungen weiterhin einbeziehen also etwa, wenn sie äußert etwas nicht zu mögen, dieses nicht mehr zu bestellen. Nur lautet die Antwort auf den Einwand "Ich will erst meinen Mann fragen" dann "Das machen Sie dann mal. Derweilen bestellen wir mal X und wenn Sie sich mit Ihrem Mann auf etwas anderes geeinigt haben, dann ändern wir das.".
RightRider ist offline  
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Alt 16.10.2023, 07:59   #12
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Zitat:
Zitat von Janapho Beitrag anzeigen
In welcher Gesellschaft lebst du, wenn der eine Ehepartner sich erst die Erlaubnis des anderen einholen muss, wenn er sich auf eigene Rechnung etwas zu Essen bestellen möchte?
Ich frage mal andersherum: in welcher Gesellschaft lebst du? Ob ich das gut finde, ist ja gar nicht die Frage, aber das ist leider die Realität. Nicht nur bei den Älteren. Ich habe einige Menschen in der Betreuung, die so unsicher sind und Verantwortung immer abgegeben haben, denen das sehr schwer fällt. Und das kriegt man auch nicht von heute auf morgen geändert, da braucht man Geduld und die so genannte "unterstützende Entscheidungsfindung".

Ansonsten finde ich RightRiders Ausführung sehr gut. Bei uns gibt es auch die Möglichkeit einen Schlüssel bei dme lieferdienst zu hinterlegen und dann wird das Essen entweder vor die Wohnungstür gelegt oder direkt in die Wohnung. Warm hält es ja auch lange.

LG
aprilapril ist offline  
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Alt 16.10.2023, 12:47   #13
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Beitrag Beeinflussung des Ehepartners auf die betreute Person

Zitat:
Zitat von aprilapril Beitrag anzeigen
Ob ich das gut finde, ist ja gar nicht die Frage, aber das ist leider die Realität.
Ob die betreute Person nach der Meinung des Ehepartners fragt, oder um Erlaubnis bittet, sind für mich zwei völlig verschiedene paar Schuhe. Ich hatte dich mit deinem Absatz im Beitrag 13.10.2023 20:25 so verstanden, dass die Bitte um Erlaubnis für dich normal wäre.

In der Vergangenheit war dies bei diesem Ehepaar auch nicht die Realität. Die jetzt betreute Person hat früher sehr eigenständig agiert und hat sich auch entgegen der Meinung des Ehepartners durchgesetzt. Diese Kraft hat sie heute nicht mehr.

Ich halte es daher für notwendig, die betreute Person darauf hinzuweisen, und ihr auch dabei zu helfen, ihre eigene Meinung kund zu tun. Dabei ist etwas anderes, sich die Meinung des Ehepartner einzuholen, oder den Ehepartner zu fragen, ob sich die betreute Person so entscheiden darf, wie sie es gerade möchte.

Um das Verhältnis der Ehepartner weiter zu verstehen, ist vielleicht noch folgendes interessant zu wissen: Der Ehepartner wollte mich beauftragen, den Pflegedienst abzubestellen, weil sich hierdurch das ausbezahlte Pflegegeld reduziert. Habe ich natürlich abgelehnt. Die Beeinflussung des Ehepartners auf die betreute Person geht inzwischen so weit, dass die betreute Person den Pflegedienst jetzt sogar selbst abbestellen möchte, "weil sie alles selber kann", was definitiv nicht der Fall ist. Das gleiche gilt analog für die Tagespflege, den die betreute Person eigentlich gern besucht.

Zitat:
Zitat von RightRider Beitrag anzeigen
Nur lautet die Antwort auf den Einwand "Ich will erst meinen Mann fragen" dann "Das machen Sie dann mal. Derweilen bestellen wir mal X und wenn Sie sich mit Ihrem Mann auf etwas anderes geeinigt haben, dann ändern wir das.".
Dazu habe ich mich auch inzwischen durch gerungen. Ich konnte mit verschiedenen Personen aus dem Umfeld der betreuten Person sprechen, die sich ebenfalls dahingehend geäußert haben. Das gibt mir in Allem einen guten Rückhalt.

PS: Ich schreibe hier bewusst von "die betreute Person" und "der Ehepartner". Daraus ergibt sich nicht, dass "die betreute Person" weiblich und "der Ehepartner" männlich ist. Auch wenn sich das aus einigen Antworten so lesen mag. Es sollte in diesem Fall keine Rolle spielen, um welches Geschlecht es sich jeweils handelt. Es macht mir nichts aus, wenn jemand das in seinen Antworten so definiert. Ich möchte aber vermeiden, dass jemand das Verhältnis des hier betroffenen Ehepartner auf ein alt hergebrachtes, traditionelles Verhalten zurück führt. Es gibt genügend Beispiele, in denen zwei-geschlechtlichen Partnerschaften die Frau "die Hosen an hat". Aber ich bin einfach zu alt zum Gendern, mein Lesefluss kommt dabei immer ins Stocken.

Geändert von Janapho (16.10.2023 um 12:59 Uhr)
Janapho ist offline  
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Alt 16.10.2023, 15:53   #14
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Es ist manchmal schon schwierig, wenn bei einem Paar für eine Person die gesetzliche Betreuung eingerichtet wurde und für die andere Person nicht. Konflikte sind vorprogrammiert.
Mittlerweile betone ich immer, wenn etwas gemeinsam zu entscheiden ist oder finanziell zu klären ist, daß die beiden das zusammen klären müssen und ich außen vor bin, denn ich habe für die andere Person nichts zu regeln, nichts zu verantworten, muß der auch nicht hinterherlaufen, um Infos zu bekommen.

Beispiel: Zuzahlungsbefreiung oder Wohngeldantrag, wenn die nicht betreute Person als alleiniger Mieter im Vertrag steht.
__________________
Mimmi aus Baden-Württemberg
Mimmi ist offline  
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Alt 16.10.2023, 16:46   #15
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Zitat:
Zitat von Janapho Beitrag anzeigen

Das gleiche gilt analog für die Tagespflege, den die betreute Person eigentlich gern besucht.
Am Besten machst Du dir ab und an Notizen, wie sich dies äußert, etwa dass sie angeregt mit anderen spricht etc.. Sollte dann jemand dich anschwärzen, dass Du den geäußerten Willen missachtest, dass sie dort nicht hin will, kannst Du das als konkludentes Handeln anführen und damit zeigen, dass der geäußerte Wille unbeachtlich ist, weil sie nicht versteht, dass sie damit das zerstören würde, was sie offensichtlich will.


Zitat:
Zitat von Janapho Beitrag anzeigen

Es sollte in diesem Fall keine Rolle spielen, um welches Geschlecht es sich jeweils handelt.
Selbstverständlich. Das ist ein wichtiger Hinweis. Oben war ich einfach schreibfaul.
RightRider ist offline  
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Alt 16.10.2023, 17:52   #16
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Zitat:
Zitat von Mimmi Beitrag anzeigen
Konflikte sind vorprogrammiert.
Andererseits wird man es auch bei der harmlosesten Betreuung nicht ausschließen können, das Konflikte entstehen. Schmeißt man dann gleich hin?


Zitat:
Zitat von Mimmi Beitrag anzeigen
Beispiel: Zuzahlungsbefreiung oder Wohngeldantrag, wenn die nicht betreute Person als alleiniger Mieter im Vertrag steht.
Zuzahlungen für Medikante, oder was ist hier gemeint?
RightRider ist offline  
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Alt 16.10.2023, 17:57   #17
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Zitat:
Zitat von RightRider Beitrag anzeigen
Zuzahlungen für Medikante, oder was ist hier gemeint?
Bei dem Antrag auf Befreiung der Zuzahlungen bei der Krankenkasse (Medikamente, Krankenfahrten, etc.) ist es notwendig, das Familieneinkommen anzugeben.


Wenn nur eine Person betreut wird, die andere nichts mit diesem Antrag zu tun haben will und ihr Einkommen nicht angeben möchte, kann der Antrag nicht gestellt werden.
Janapho ist offline  
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Alt 16.10.2023, 18:23   #18
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Zitat:
Zitat von Janapho Beitrag anzeigen
Bei dem Antrag auf Befreiung der Zuzahlungen bei der Krankenkasse (Medikamente, Krankenfahrten, etc.) ist es notwendig, das Familieneinkommen anzugeben.
Danke. Klar ich war nur verwirrt, weil das in Verbindung mit dem Mietvertrag brachte.

Zitat:
Zitat von Janapho Beitrag anzeigen
Wenn nur eine Person betreut wird, die andere nichts mit diesem Antrag zu tun haben will und ihr Einkommen nicht angeben möchte, kann der Antrag nicht gestellt werden.
Mit dem Befreiungsverfahren wird über Vermögen verfügt, etwa auf Erstattungen verzichtet durch Nichtvorlage notwendiger Belege. Es entspricht einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Das Geld kommt irgendwo her, von der Rentenkasse, von der Bank, vom Arbeitgeber. Verweigert der Ehepartner die Zustimmung zur Akteneinsicht, kann man das Familiengericht bitten, diese zu erteilen, § 1365 Abs. 2 BGB.
RightRider ist offline  
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Alt 16.10.2023, 18:31   #19
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Beitrag Antrag auf Befreiung der Zuzahlungen bei der Krankenkasse

Wenn ich dich richtig verstehe, holt man sich von dem Familiengericht die Zustimmung zur Einsicht in die Akten beim Geldgeber (Arbeitgeber, Rentenkasse etc.) und kann damit anschließend den Antrag auf Befreiung der Zuzahlungen bei der Krankenkasse stellen.
Janapho ist offline  
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Alt 16.10.2023, 18:36   #20
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Zitat:
Zitat von Janapho Beitrag anzeigen
Wenn ich dich richtig verstehe, holt man sich von dem Familiengericht die Zustimmung zur Einsicht in die Akten beim Geldgeber ...
Das ist, was mir als Erstes einfällt. Da die Kasse ja auch Beiträge kassiert, wird sie das Meiste sowieso schon wissen. Es könnte also sein, dass das Familiengericht es für notwendig hält, dass man erst mal gegen eine Verweigerung der Kasse vorgeht.
RightRider ist offline  
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essen auf rädern, häusliche versorgung


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