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ALG II oder SGB XII

Dies ist ein Beitrag zum Thema ALG II oder SGB XII im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Leute, mein Betreuter ist laut Gutachten erwerbsgemindert und wird im Herbst eine Reha-Ausbildung beginnen. Dabei handelt sich um „Teilhabe ...


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Alt 26.05.2014, 19:29   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 28.04.2014
Ort: Mannheim
Beiträge: 35
Rotes Gesicht ALG II oder SGB XII

Hallo Leute,

mein Betreuter ist laut Gutachten erwerbsgemindert und wird im Herbst eine Reha-Ausbildung beginnen. Dabei handelt sich um „Teilhabe am Arbeitsleben“ nach § 33 SGB IX, also keine Umschulung. Er fängt dann mit dem Berufsbildungsbereich an, der zwei Jahre dauert und danach würde die Möglichkeit der Übernahme in die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) bestehen.

Jetzt steht die Frage offen, ob mein Betreuter aus dem ALGII Bezug in den Bereich des SGB XII wechseln soll. Wie ist eure Einschätzung dazu?
Was ist denn der Unterschied bzw. wo wären denn die Vor-und Nachteile? Hat da jmd. von euch Erfahrung?

Freundliche Grüße und im Voraus vielen Dank!

Jade
Jade ist offline  
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Alt 26.05.2014, 20:09   #2
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von acmhh
 
Registriert seit: 13.05.2014
Ort: Hamburg
Beiträge: 77
Standard

Wieso "wechseln *soll*"? Die Frage, ob er Anspruch auf SGB II oder SGB XII hat, ist doch kein Wunschkonzert.

Wenn er als voll erwerbsgemindert eingestuft ist, hat er einen Anspruch auf SGB XII (aber keinen auf SGB II). Ist er nur teilweise erwerbsgemindert, hat er Anspruch auf SGB II (aber nicht auf SGB XII).

SGB II lässt ihm erheblich höhere Vermögenswerte, dafür kann er bei SGB XII ggf. mehr ergänzende Hilfen bekommen.

Und bei einem etwaigen Wechsel von II auf XII an die Krankenversicherung denken. Im SGB XII - Bezug fällt die Versicherungspflicht weg und Du musst folglich einen Antrag auf Weiterversicherung stellen.
acmhh ist offline  
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Alt 26.05.2014, 20:14   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
Standard

Moin Jade

Wovon hat denn Dein Betreuter bisher gelebt?
Daran würde ich zumindest erst Mal nicht rühren, weil er ja jetzt die Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben macht, an deren Ende erst die Entscheidung fällt, ob er wieder erwerbsfähig ist oder eher in einer WfbM bleiben soll.
Das ist der Zeitpunkt, an dem entschieden wird, ob es mit ALG2, einem Job oder Grundsicherung gem. SGB XII weitergeht.
Warum also jetzt schon die Pferde scheu machen?

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 27.05.2014, 07:31   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Jetzt steht die Frage offen, ob mein Betreuter aus dem ALGII Bezug in den Bereich des SGB XII wechseln soll.
Man kann sich übrigens fast mit tödlicher Sicherheit darauf einstellen, dass ein Wechsel von SGBII zu SGB XII direkt vom Amt veranlasst wird wenn die jeweiligen Voruassetzungen -die die Vorschreiber bereits genannt haben- vorliegen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 27.05.2014, 08:48   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 28.04.2014
Ort: Mannheim
Beiträge: 35
Standard

Vielen Dank an alle
Lg

Jade
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Alt 30.05.2014, 19:19   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 227
Standard Alg II oder SGB XII

Hallo Jade,

es scheint, dass SGB XII sowieso für Euch zuständig sein wird. Das hat aber mehr Vorteile für Euch, als Nachteile.

Im SGB XII gibt es viel mehr Hilfen und es werden mehr Kosten übernommen, was aber sehr individuell ist. Aber ein Beispiel wäre: Battarien für Hörgerät. In SGB II werden diese NICHT übernommen, aber im SGB II.

Lasse das SGB XII zu Deinem Lieblingsbuch werden, schmökere drin und dann wirst Du feststellen, dass viele Hilfen dort aufgezeigt werden.

Liebe Grüße

Ruediger99
Ruediger99 ist offline  
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Alt 30.05.2014, 20:13   #7
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Man kann sich übrigens fast mit tödlicher Sicherheit darauf einstellen, dass ein Wechsel von SGBII zu SGB XII direkt vom Amt veranlasst wird wenn die jeweiligen Voruassetzungen -die die Vorschreiber bereits genannt haben- vorliegen.
Seltsamerweise kann ich dies nicht bestätigen. Ich habe Betreute, die sind offensichtlich erwerbsunfähig und beziehen seit Jahren ALG2. Immer wieder werden Sie zu Vorsprachen eingeladen, füllen die betr. Formulare aus (Eingliederungsvereinbarung u.a.) - und gut ist.
Eine habe ich jetzt durch eigene Initiative endlich ins SGB 12 "befördert" (was auch meine Arbeit nun etwas leichter macht).

mfg
carlos ist offline  
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Alt 30.05.2014, 21:52   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Seltsamerweise kann ich dies nicht bestätigen.
Tach Carlosbei uns hat das damit was zu tun, dass wir eine sog. Optionskomune sind. Jeder Träger versucht dem anderen die Kunden zu bzw. rüber zu schieben damit die eigenen Töpfe Entlastung erfahren.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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