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Hausverkauf?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Hausverkauf? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebes Forum, ich betreue seit sechs Jahren meine Oma, die mit Pflegestufe III im Altenheim ist. Letztes Jahr habe ...


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Alt 14.09.2007, 11:19   #1
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Registriert seit: 10.09.2007
Beiträge: 10
Standard Hausverkauf?

Hallo liebes Forum,

ich betreue seit sechs Jahren meine Oma, die mit Pflegestufe III im Altenheim ist. Letztes Jahr habe ich beim Amtsgericht die offizielle Betreuung angezeigt und auch bekommen. D.h. die 5 Jahre davor, habe ich ohne amtliche Befugnisse meine Oma betreut. Jetzt reicht das Barvermögen nicht mehr aus und ich muß das Haus meiner Oma veräußern. Mir stellst sich jetzt die Frage, darf ich das Haus in Eigenregie einfach veräußern um die entstandenen Schulden meiner Oma zu begleichen und für die anfallenden Kosten aufzukommen? Wie muß ich mich verhalten in dieser Situation? Muß ich das Vormundschaftsgericht etc. informieren?


Vielen Dank für die Antworten,
Gruß Skima
Skima ist offline  
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Alt 14.09.2007, 18:07   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Skima,

zunächst darf ich annehmen, dass du mit der Bestellung der Betreuung auch den Aufgabenkreis Vermögenssorge erhalten hast, und nur mit diesem Aufgabenkreis darfst du dich um die finanziellen Belange deiner Oma kümmern. Aber dem wird ja wohl so sein.

Dann hast du die Aufgabe, die Verbindlichkeiten deiner Oma, insb. Heimkosten zu tilgen. Mit dem Haus gilt sie als vermögend, auch wenn das Barvermögen aufgezehrt ist. Fraglich ist allerdings, welchen Wert das Haus hat. Hierzu ist die Feuerversicherung ein gutes Indiz. Auch wenn es deine Oma ist, wirst du gewiss dem Gericht berichten müssen, wie es um die Finanzen deiner Oma steht. Also wirst du auch den Wert des Hauses angegeben haben. Notfalls solltest du ein Gutachten einholen.

Dann wirst du das Haus zu Geld machen müssen. Du kannst versuchen, es an den Betreiber des Heimes zu verkaufen oder wenn das Heim von der Stadt betrieben wird, es der Stadt anzubieten. Vermutlich ohne Erfolg.

Sodann wirst du das Haus zum Verkauf anbieten und Angebote einholen. Diese werden natürlich geringer sein als im Wertgutachten. Dann wirst du ein Angebot auswählen und das Gericht befragen, ob es den Verkauf unter diesen Bedingungen genehmigen würde, also eine sog. Voranfrage.

Das Gericht wird es prüfen und entweder Zustimmung signalisieren oder schon von vorn herein ablehnen. Im letzten Fall fängst du wieder von vorne an. Sollte das Gericht geneigt sein, das Angebot evtl. zu genehmigen, gehst du zum Notar und lässt einen Kaufvertrag ausarbeiten. Und nur dieser Vertrag kann und wird vom Gericht geprüft und genehmigt.

Die Voranfrage dient dir zur Erleichterung, nicht dass du einen Kaufvertrag kostenpflichtig ausarbeiten lässt und das Gericht lehnt es in Bausch und Bogen ab.

Und wenn dann der Kaufvertrag vom Gericht genehmigt ist, kannst du ihn stellvertretend für deine Oma abschließen, heißt erst nach der Genehmigung kannst du das Haus verkaufen. Den Rest macht dann der Notar, Grundbucheintragung gegen Gelderhalt abzüglich seiner Kosten.

Den Kaufpreis bekommst du dann auf das Konto überwiesen, das du für deine Oma angelegt hast. Auch von dem Konto berichtest du dem Gericht. Dann wirst du das Geld möglichst mit 3 monatiger Kündigungsfrist anlegen und davon die Kosten des Altenheims nach gründlicher Prüfung der monatlichen Rechnungen überweisen. Begehe nicht den Fehler, die Heimkosten ungeprüft wohlmöglich per Bankeinzug abbuchen zu lassen. Da sich ständig die Pflegesätze ändern, ändern sich auch ständig die Rechnungen. Also gib gründlich Obacht.

Das wärs. Viel Erfolg
Heinz
 
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Alt 14.09.2007, 18:41   #3
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,693
Standard ohne

Hallo,

obwohl der Vorschreiber Heinz Balzer ein alter Fuchs im Betreuungsrecht ist und schon fast alles geschrieben hat, möchte ich noch etwas dazu schreiben.

Ich habe noch nicht erlebt, dass das Gericht einem Hausverkauf ohne Vorlage eines Wertgutachtens zustimmt. Was leider Geld kostet, das von der Betreuten zu bezahlen ist.

Man kann sich beim Hausverkauf viel Mühe sparen, wenn man einen Makler beauftragt. Die Kosten trägt der Käufer. Ich habe das damals bei meinen Eltern über eine Bank gemacht, die eine eigene Immobilienabteilung hatte. Leider wollte der Makler das Haus für sich selbst kaufen, und das gab dann richtig Ärger, bis hin zu einer dicken Beschwerde beim Vorstand der Bank. Aber ich schreibe schon wieder zu viel .

Sollte der im Wertgutachten genannte Preis nicht erzielt werden, dann bitte hier nochmals fragen.

Gruss und viel Erfolg,

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 19.09.2007, 11:09   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.09.2007
Beiträge: 10
Standard

Hallo,
vielen Dank für die Antwort!!!

Ich bin gerade dabei einen Gutachter vom Ortsgericht zu angagieren um den Wert des Hause zu ermitteln. Allerdings ist ein weiteres Problem aufgetreten: Das Heim in dem meine Oma liegt, hat mich beim Amtsgericht angezeigt und die wollen jetzt einen neuen Betreuer stellen. Das wäre genau das was meine Oma nicht gewollt hätte. Klar bin ich vielleicht nicht der Beste Betreuer, da ich mich erst in die ganze Sache hineinarbeiten muß und auch nicht so genau weiß was ich rechtlich machen darf, muß und was nicht. Ich bin immer sehr bemüht das Beste für meine Oma zu tun und ihren Wünschen nachzukommen. Jetzt haben sich natürlich Heimrechnung angestaut, diese will ich auch schnellst möglich begleichen, dazu muß wie schon geschrieben, das Haus veräußert werden, aber das geht ja bekanntlich nicht von heute auf morgen.

Kann mir hier Jemand vielleicht noch den ein oder anderen Tipp geben, wie ich drum herum komme, dass ein neuer Betreuer bestellt wird?

Vielen Dank für die Bemühungen,

Gruß Skima
Skima ist offline  
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Alt 19.09.2007, 13:27   #5
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
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Hallo Skima,

eine unangenehme Situation, aber bekannt. Die Heime oder Heimverwaltung fackelt oft nicht lange. Es gibt aber Ausnahmen.
Eine "Anzeige" bei Gericht hört sich schlimmer an, als es ist. Ist also keine Strafanzeige, wegen Untätigkeit oder so. Nur Angehörige gelten in der Regel als völlig inkompetent, subjektiv, emotional und ohne Distanz zum Angehörigen wie auch zum Heim, also schlicht befangen und ungeeignet. Auch hier gibt es sicherlich auch andere Beispiele.

Dass das Heim das Gericht um einen gesetzlichen Betreuer ersuchte, zeigt, dass sie es dir nicht zutrauen. Deine Strategie (und Strategie meine ich wörtlich) ist nun, zum einen dem Gericht darzulegen, dass es praktisch keinen anderen gibt, der das Wohl deiner Oma wahren kann. Hier solltest du einen kleinen Brief ans Gericht schreiben und schildern, was du bisher unternommen hast oder gedenkst zu tun, um die finanzielle Angelegenheit deiner Oma auch im Interesse des Heims zu regeln.

Wichtig ist die Reihenfolge: erst kommt das Wohl deiner Oma und nachrangig die Wünsche und das Begehren des Heim. Notfalls müssen sie halt warten, was sie ungern tun. Wichtig ist aber auch dem Gericht klar zu machen, dass du beim Verkauf des Hauses vorrangig die Interessen des Heimes berücksichtigst und nicht eigene, von wegen Erbschaft und dergleichen.

Sollte der Eindruck in irgendeiner Weise entstanden sein, gib Obacht. Das ist der Tod im Topf und die Betreuung ist ganz schnell jemand anderes übertragen.

Eine Kopie deines Berichts oder der Stellungnahme ans Gericht schickst du mit freundlichen Grüßen zur Kenntnisnahme auch dem Heim und bittest süffisant um weitere gedeihliche Zusammenarbeit. Und beim Lächeln immer schön die Zähne zeigen, freundlich aber bestimmt. Betreuer zu sein, heißt die Regie zu haben und sonst nur noch das Gericht.

Bei dem Schreiben ans Gericht solltest du auch darauf hinweisen, dass es immer der Wunsch deiner Oma war von dir oder jemandem aus der Familie betreut zu werden und von niemandem anderen. Zudem besteht eine gesetzlicher Vorrang für Angehörige gegenüber beruflichen Betreuern. Du solltest jedoch dem Gericht auch mitteilen, wie lange du dich bereits um das Wohl deiner Oma (hier wieder der gesetzlich feststehende Begriff vom Wohl der Betreuten) kümmerst und es zu keinen Schwierigkeiten oder Beschwerden gekommen ist. Schließlich würde ich dem Gericht mitteilen, in wie weit ich kompetent bin für diese Angelegenheit (Ausbildung, Beruf oder sonstige Erfahrungen mit Geldangelegenheiten) und in wie weit ich mir anwaltliche oder sonstige Hilfe (Verbraucherberatung) beabsichtige zu holen oder bereits eingeholt habe.

Wichtig ist, dass du das Gericht davon überzeugst, mit der Angelegenheit nicht überfordert zu sein. Notfalls würde ich die Rechtspflegerin bzw. Richter oder Richterin um ein persönliches Gespräch ersuchen, um zu erfahren, wo der Hase langläuft. Oft ist der persönliche Eindruck entscheidend.

Sollte dann doch alle Stricke reißen, und das Gericht bestimmt jemand anderes, hast du noch die Möglichkeit der Beschwerde. Doch wir hoffen mal, dass es gut geht.

In diesem Sinn viel Erfolg
Heinz
 
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Alt 19.09.2007, 15:02   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.09.2007
Beiträge: 10
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Hallo,

vielen Danke für die guten Tipps!

Ich halte Sie auf dem Laufenden!

Gruß Skima
Skima ist offline  
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Alt 26.09.2007, 18:56   #7
Stracciatellamaus
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Was mich hier etwas verwundert ist, warum wendet sich niemand an das Sozialamt, wenn das Barvermögen aufgebraucht ist?
Das Sozialamt kann Sozialhilfe zur Deckung der Heimkosten darlehensweise gewähren und auf dem Grundstück eine Sicherungshypothek eintragen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 26.09.2007, 22:27   #8
Heinz
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Hallo Straciatellamaus,

"Was mich hier etwas verwundert ist, warum wendet sich niemand an das Sozialamt,"

ich finde es nicht verwunderlich. Im Gegenteil, die Reaktion des Ressorts der Kommune war für mich nachvollziehbar, weil mit der Belastung des Hauses dieses noch schwieriger zu verkaufen gewesen wäre. Außerdem ist die Eintragung lediglich eine Sicherheit und kein adäquater Gegenwert, denn ob und wann die Sicherheit eingelöst wird, bleibt Risiko der Kommune, die eher daran interessiert ist, Geld als Einnahme zu verbuchen.

Selbst eine Zwangsversteigerung zugunsten der Kommune lehnte diese ab. All diese Schwierigkeiten haben dann auch das Gericht bewogen, von dem fehlerhaften Wertgutachten abzuweichen und einem Verkauf mit einem Kaufpreis zuzustimmen, der nur gut ein Viertel des veranschlagten Wertes ausgemacht hat und nicht wie du vormals schriebst max 10 %. Die Fehlerhaftigkeit des Wertgutachten bestand darin, dass die Kontamination des Bodens unberücksichtigt blieb, weil die Kommune den Besitzern, nicht aber den Erwerbern eine Dekontamination zu Lasten dern Kommune versprochen hatte.

Da die Liegenschaft jedoch aufgrund des Wertgutachtens praktisch unverkäuflich war und die Kommune überhaupt kein Interesse hatte, weder das Grundstück zu erwerben noch eine Sicherheit eintragen zu lassen, blieb nur der minderwertige Verkauf. Es gibt scheinbar doch größere Ermessensspielräume bei den Entscheidenden.

Doch sind die Unwägbarkeiten von Gericht zu Gericht und von Kommune zu Kommune unterschiedlich, so dass deine Empfehlung, den Ball an die Kommune zurück zu geben, zumindest den Versuch wert ist. Vielleicht genügt denen ja doch die bloße Eintragung einer Sicherheit. Aber verwundern tät es mich gerade dieses.

Heinz
 
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Alt 26.09.2007, 22:30   #9
Heinz
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Hallo Straciatellamaus,

"Was mich hier etwas verwundert ist, warum wendet sich niemand an das Sozialamt,"

ich finde es nicht verwunderlich. Im Gegenteil, die Reaktion des Ressorts der Kommune war für mich nachvollziehbar, weil mit der Belastung des Hauses dieses noch schwieriger zu verkaufen gewesen wäre. Außerdem ist die Eintragung lediglich eine Sicherheit und kein adäquater Gegenwert, denn ob und wann die Sicherheit eingelöst wird, bleibt Risiko der Kommune, die eher daran interessiert ist, Geld als Einnahme zu verbuchen.

Selbst eine Zwangsversteigerung zugunsten der Kommune lehnte diese ab. All diese Schwierigkeiten haben dann auch das Gericht bewogen, von dem fehlerhaften Wertgutachten abzuweichen und einem Verkauf mit einem Kaufpreis zuzustimmen, der nur gut ein Viertel des veranschlagten Wertes ausgemacht hat und nicht wie du vormals schriebst max 10 %. Die Fehlerhaftigkeit des Wertgutachten bestand darin, dass die Kontamination des Bodens unberücksichtigt blieb, weil die Kommune den Besitzern, nicht aber den Erwerbern eine Dekontamination zu Lasten dern Kommune versprochen hatte.

Da die Liegenschaft jedoch aufgrund des Wertgutachtens praktisch unverkäuflich war und die Kommune überhaupt kein Interesse hatte, weder das Grundstück zu erwerben noch eine Sicherheit eintragen zu lassen, blieb nur der minderwertige Verkauf. Es gibt scheinbar doch größere Ermessensspielräume bei den Entscheidenden.

Doch sind die Unwägbarkeiten von Gericht zu Gericht und von Kommune zu Kommune unterschiedlich, so dass deine Empfehlung, den Ball an die Kommune zurück zu geben, zumindest den Versuch wert ist. Vielleicht genügt denen ja doch die bloße Eintragung einer Sicherheit. Aber verwundern tät es mich gerade dieses.

Heinz
 
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Alt 17.09.2008, 15:24   #10
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Registriert seit: 10.09.2007
Beiträge: 10
Standard Neuigkeiten! Hilfe benötigt!

Hallo, es geht weiter in der Geschichte mit meiner Großmutter:

1. Konnte ich noch meinen Kopf aus der Schlinge ziehen und bin Betreuer geblieben

2. Habe versucht das Haus zu veräußern, aber bislang ist den meisten Intressenten der Betrag zu hoch

3. Jetzt ist absolut kein Geld mehr da und das Heim droht mir mit fristloser Kündigung!


Ich weiß nicht was ich machen soll!

Ich habe mitlerweile 3 Monatsmieten nicht mehr bezahlen können. Das Sozialamt vor Ort sagt, sollange das Haus da ist = KEIN Geld!!! Die Bank streigt, da zu riskant. Das Haus bekomme ich jedenfalls jetzt noch nicht verkauft. Das Heim sagt, wenn 2 Mieten nicht bezahlt sind, was ja auch der Fall ist, werden sie firstlos kündigen und dann ist meine Oma mit Pflegestufe drei obdachlos!!!
Wie kann man das nur moralisch vertreten. Ich bin völlig verzweifelt und habe Angst, dass sie meine Oma einfach auf die Stasse schieben! Verhandlungen (Teilzahlung, Verzugszinsen etc.) sind gescheitert. Heim absolut stur!

Ich brauche unbedingt gute Tipps! An wen kann ich mich wenden!
Was soll ich machen?

G. Skima
Skima ist offline  
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Stichworte
angehörige, darlehn, ehrenamtliche betreuung, haus, hausverkauf, heim, heimgesetz, heimkosten, post, postzustellung, schulden, sgb12, sozialamt, sozialhilfe


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