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Krankenversicherung nach Maßregelvollzug

Dies ist ein Beitrag zum Thema Krankenversicherung nach Maßregelvollzug im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe einen Betreuten, der nächsten Monat nach mehr als 10 Jahren aus der Forensik (Maßregelvollzug) entlassen wird. Dieser ...


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Alt 16.08.2017, 19:47   #1
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Registriert seit: 11.03.2014
Ort: Wiesbaden
Beiträge: 6
Standard Krankenversicherung nach Maßregelvollzug

Hallo,
ich habe einen Betreuten, der nächsten Monat nach mehr als 10 Jahren aus der Forensik (Maßregelvollzug) entlassen wird.

Dieser ist zu 100 schwerbehindert, erwerbsunfähig und vermögend. Aufgrund des Strafvollzuges hat er keine Krankenversicherung und eine große KRankenvorgeschichte.

Wie bekomme ich ihn ab Entlassung krankenversichert? Über das Sozialamt wohl nicht, weil er vermögend ist.

Daher meine Fragen:

- Wie bekomme ich ihn versichert?
- Wo kann ich ihn versichern? Bei jeder Krankenkasse?
- Muss ihn jede Kasse nehmen?
- Als freiwillig Versicherten?

Vielen herzlichen Dank. Auch für weitergehend Tipps an was ich noch denken muss.
salomon10 ist offline  
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Alt 16.08.2017, 20:17   #2
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Beiträge: 61
Standard

hat er schon mal gearbeitet ? wie hoch ist das Vermögen ?
vielleicht EU-Rente beantragen ? selbst bei kleiner Rente ist
mann dann Krankenversichert

MfG
Thomas Pillusch
Pillusch ist offline  
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Alt 16.08.2017, 20:19   #3
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Registriert seit: 11.03.2014
Ort: Wiesbaden
Beiträge: 6
Standard Daten

Er hat so ca. 50.000 Euro und bekommt eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Das Rentenalter hat er nicht erreicht.

Frage ich einfach bei der AOK nach einer Versicherung?
salomon10 ist offline  
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Alt 16.08.2017, 20:28   #4
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Beiträge: 61
Standard

dann ist er doch Pflichtversichert bei der AOK wenn er
Erwerbsminderung Rente bekommt hat er einen Behinderten
Ausweis ? wenn ja dann fällt er ins Teilhabe Gesetz
und von den Vermögen sollte er ne Wohnung Kaufen
die er selber nutzt dann kann er auch Grundsicherung bekommen dann kann das Amt nicht an Geld . . .
und mann kann schon für 30 oder 40000,00 Euro eine 1 Zimmer Wohnung kaufen

MfG
Thomas Pillusch
Pillusch ist offline  
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Alt 16.08.2017, 20:42   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 11.03.2014
Ort: Wiesbaden
Beiträge: 6
Standard Hört sich gut an

Also beantrage ich bei der AOK eine Versicherung nach § 5 SGB 5 und Leistungen zur Teilhabe beim LWV denke ich mal. Oder beides beim LWV fragen
salomon10 ist offline  
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Alt 16.08.2017, 20:50   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin Salomon

Wie war er denn früher versichert bzw. bei welcher KV?
Wenn man jemand versichern muss, dann ist erst mal die KV in der Plficht, ihn wieder aufzunehmen, in der er vorher war.
Wenn er jetzt EU-Rentner ist, dann mußt Du prüfen, wie weit er darüber im Rahmen der KVDR über die frühere Versicherung rein kann, bzw. ob die Rentenkasse Beiträge der KVDR zahlt.
Für eine Pflichtversicherung wird es wohl nicht reichen, also freiwillige KV.

Der § für die Aufnahme ist der heiß geliebte SGB V §5.13. als Argument möglich.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 17.08.2017, 07:12   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 61
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weiß denn hier niemand das mann bei Rentenbezug egal welche Rente das mann dann Automatisch Pflichtversichert wird ?
die Beiträge werden von der Rente abgezogen geringe
Beiträge aber mann ist dann Krankenversichert

die Rentenversicherung meldet die Krankenversicherung
von selbst an

MfG
Thomas Pillusch
Pillusch ist offline  
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Alt 17.08.2017, 08:09   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
weiß denn hier niemand das mann bei Rentenbezug egal welche Rente das mann dann Automatisch Pflichtversichert wird ?
das kann hier auch keiner wissen weil es nicht so ist, und schon gar nicht"automatisch".
https://www.verbraucherzentrale.de/k...ng-der-rentner
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 18.08.2017, 13:38   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 04.12.2016
Ort: Gera
Beiträge: 21
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Ich arbeite bei einer gesetzlichen KK. Wenn er zu letzt in der GKV war, muss ihn dir letzte Kasse über 5/1/13 SGB V aufnehmen, andernfalls die letzte PKV.

In die FRW der GKV geht nicht, da er die Voraussetzungen nicht erfülllen wird und wenn jetzt erst Rente beantragt wird ist die KVdR bei 10 Jahren Haft definitiv nicht möglich. Es sei denn er hatte in den 10 Jahren eine Anwartschaft in der GKV. Dann wäre die Mitgliedschaft nach der Haft aber auch schon geklärt.
DerSchakal ist offline  
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Alt 18.08.2017, 18:59   #10
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
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Moin moin

Dein Hinweis über die Anwartschaften ist da hilfreich. wenn man die nicht erfüllt ist es klar, dass die Kosten der Gesundheit vom Sozialamt übernommen werden müssen.

Allerdings wehren sich die Krankenkassen mit allen auch unanständigen Mitteln, wenn man ihnen die Wiederaufnahme eines Mitglieds andient und sie wittern, dass es teuer werden könnte.
Ich führe da schon seit Jahren Gerichtsverfahren, weil die KV nicht aufnehmen will und sich dabei auf den 5/1/13 SGB V beruft. Genauso wie das Sozialamt, dass mit diesem § die Aufnahme in die KV fordert...

Und da habe ich schon mehrere Verfahren gehabt, die mal so und mal so ausgegangen sind...
Der Politikerspruch, das jede/r Anspruch auf Krankenversicherung hat und aufgenommen werden muss, ist leider nur das übliche Wahlkampfgesülze gewesen.

MfG

Imre
__________________
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Imre Holocher ist offline  
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