Dies ist ein Beitrag zum Thema Krankenversicherung nach Maßregelvollzug im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe einen Betreuten, der nächsten Monat nach mehr als 10 Jahren aus der Forensik (Maßregelvollzug) entlassen wird.
Dieser ...
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16.08.2017, 19:47 | #1 |
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Beiträge: 6
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Krankenversicherung nach Maßregelvollzug
Hallo,
ich habe einen Betreuten, der nächsten Monat nach mehr als 10 Jahren aus der Forensik (Maßregelvollzug) entlassen wird. Dieser ist zu 100 schwerbehindert, erwerbsunfähig und vermögend. Aufgrund des Strafvollzuges hat er keine Krankenversicherung und eine große KRankenvorgeschichte. Wie bekomme ich ihn ab Entlassung krankenversichert? Über das Sozialamt wohl nicht, weil er vermögend ist. Daher meine Fragen: - Wie bekomme ich ihn versichert? - Wo kann ich ihn versichern? Bei jeder Krankenkasse? - Muss ihn jede Kasse nehmen? - Als freiwillig Versicherten? Vielen herzlichen Dank. Auch für weitergehend Tipps an was ich noch denken muss. |
16.08.2017, 20:17 | #2 |
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Beiträge: 61
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hat er schon mal gearbeitet ? wie hoch ist das Vermögen ?
vielleicht EU-Rente beantragen ? selbst bei kleiner Rente ist mann dann Krankenversichert MfG Thomas Pillusch |
16.08.2017, 20:19 | #3 |
Ich bin neu hier
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Daten
Er hat so ca. 50.000 Euro und bekommt eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Das Rentenalter hat er nicht erreicht.
Frage ich einfach bei der AOK nach einer Versicherung? |
16.08.2017, 20:28 | #4 |
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Beiträge: 61
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dann ist er doch Pflichtversichert bei der AOK wenn er
Erwerbsminderung Rente bekommt hat er einen Behinderten Ausweis ? wenn ja dann fällt er ins Teilhabe Gesetz und von den Vermögen sollte er ne Wohnung Kaufen die er selber nutzt dann kann er auch Grundsicherung bekommen dann kann das Amt nicht an Geld . . . und mann kann schon für 30 oder 40000,00 Euro eine 1 Zimmer Wohnung kaufen MfG Thomas Pillusch |
16.08.2017, 20:50 | #6 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,604
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Moin Salomon
Wie war er denn früher versichert bzw. bei welcher KV? Wenn man jemand versichern muss, dann ist erst mal die KV in der Plficht, ihn wieder aufzunehmen, in der er vorher war. Wenn er jetzt EU-Rentner ist, dann mußt Du prüfen, wie weit er darüber im Rahmen der KVDR über die frühere Versicherung rein kann, bzw. ob die Rentenkasse Beiträge der KVDR zahlt. Für eine Pflichtversicherung wird es wohl nicht reichen, also freiwillige KV. Der § für die Aufnahme ist der heiß geliebte SGB V §5.13. als Argument möglich. MfG Imre
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17.08.2017, 07:12 | #7 |
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Beiträge: 61
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weiß denn hier niemand das mann bei Rentenbezug egal welche Rente das mann dann Automatisch Pflichtversichert wird ?
die Beiträge werden von der Rente abgezogen geringe Beiträge aber mann ist dann Krankenversichert die Rentenversicherung meldet die Krankenversicherung von selbst an MfG Thomas Pillusch |
17.08.2017, 08:09 | #8 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
https://www.verbraucherzentrale.de/k...ng-der-rentner
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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18.08.2017, 13:38 | #9 |
Einsteiger
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Ort: Gera
Beiträge: 21
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Ich arbeite bei einer gesetzlichen KK. Wenn er zu letzt in der GKV war, muss ihn dir letzte Kasse über 5/1/13 SGB V aufnehmen, andernfalls die letzte PKV.
In die FRW der GKV geht nicht, da er die Voraussetzungen nicht erfülllen wird und wenn jetzt erst Rente beantragt wird ist die KVdR bei 10 Jahren Haft definitiv nicht möglich. Es sei denn er hatte in den 10 Jahren eine Anwartschaft in der GKV. Dann wäre die Mitgliedschaft nach der Haft aber auch schon geklärt. |
18.08.2017, 18:59 | #10 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin moin
Dein Hinweis über die Anwartschaften ist da hilfreich. wenn man die nicht erfüllt ist es klar, dass die Kosten der Gesundheit vom Sozialamt übernommen werden müssen. Allerdings wehren sich die Krankenkassen mit allen auch unanständigen Mitteln, wenn man ihnen die Wiederaufnahme eines Mitglieds andient und sie wittern, dass es teuer werden könnte. Ich führe da schon seit Jahren Gerichtsverfahren, weil die KV nicht aufnehmen will und sich dabei auf den 5/1/13 SGB V beruft. Genauso wie das Sozialamt, dass mit diesem § die Aufnahme in die KV fordert... Und da habe ich schon mehrere Verfahren gehabt, die mal so und mal so ausgegangen sind... Der Politikerspruch, das jede/r Anspruch auf Krankenversicherung hat und aufgenommen werden muss, ist leider nur das übliche Wahlkampfgesülze gewesen. MfG Imre
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