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Erbausschlagung bei Sozialhilfebezug

Dies ist ein Beitrag zum Thema Erbausschlagung bei Sozialhilfebezug im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Von folgendem Urteil las ich gerade: https://www.merkur.de/leben/betreuer...-10042605.html Weiss jemand Näheres oder hat Erfahrungen mit einer solchen Ausschlagung (für Sozialhilfeempfänger bei ...


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Alt 02.08.2018, 20:17   #1
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard Erbausschlagung bei Sozialhilfebezug

Von folgendem Urteil las ich gerade:




https://www.merkur.de/leben/betreuer...-10042605.html


Weiss jemand Näheres oder hat Erfahrungen mit einer solchen Ausschlagung (für Sozialhilfeempfänger bei positivem Erbe), ggf sogar im Zusammenhang mit verschuldetem Betreuten?
mimi91 ist offline  
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Alt 03.08.2018, 07:08   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Erfahrung mit Ausschlagung bei einem sog. Behindertentestament habe ich nicht aber riesiger Probleme mit dem eingesetzten "Testamentsvollstrecker" in einer Betreuung.


Deine Frage ist mir nicht ganz klar, ich befürchte dass du dich hauptsächlich auf die Stichworte Ausschlagung und Betreuung beziehst.

Wichtig in dem Zusammenhang ist ja dass der Betroffene behindert sein muss und die evtl. kommenden Zuschüsse seinem (gesundheitlichen) Wohl dienen sollten, also die allgemeine Lebenslage erleichtern.
Ob Schulden dazu zählen?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 03.08.2018, 09:42   #3
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

Ich hatte bisher nur Fälle, in denen das Erbe negativ gewesen wäre, Ausschlagung auch mit ger. Genehmigung daher unproblematisch.
Mein bisheriger theoretischer Wissensstand war, dass eine Ausschlagung bei positivem Erbe durch jemandem, der im Sozialhifebezug ist, oder dessen Betreuer, nicht zulässig ist.
Wenn ich das Urteil richtig verstehe, darf zumindest jemand, der in der Eingliederungshilfe ist, also ein positives Erbe ausschlagen.
Ich kenne einen solchen - aber noch nicht akuten - Fall, der Betroffene könnte daher wohl das Erbe ausschlagen, wenn es soweit kommt. Der Betreute hat aber zudem Schulden und sein Betreuer überlegt nun, ob überhaupt eine Insolvenz anzuraten ist, und ob/wie Gläubiger oder im Falle einer Insolvenz der Insolvenzverwalter eine Erbausschlagung dann doch verhindern könnten.
Ich weiss, das ist eine juristische Frage und der Gang zum Anwalt angeraten, fand aber grundsätzlich das Urteil interessant und wichtig.
mimi91 ist offline  
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Alt 03.08.2018, 14:08   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
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Moin moin

Mit einer Erbausschlagung - wie in dem Urteil besprochen - habe ich bisher noch nicht zu tun gehabt. wohl aber mit Betreuten, die erblich im Rahmen eines Behindertentestamentes begünstigt worden sind.
In den Behindertentestamenten wird ein Testamentsvollstrecker eingesetzt, mit denen man sich als Betreuer dann verständigen und konstruktiv zusammenarbeiten darf.
Das ist auch ganz gut so, weil die Testamentsvollstrecker einen Auftrag haben, an den sie sich halten müssen. Z.B. soll das Erbe nur für Dinge oder Gelegenheiten verwendet werden, die vom Sozialamt o.ä. nicht übernommen.

Der Testamentsvollstrecker ist nicht an Forderungen z.B. des Sozialamtes gebunden. Das kann fordern, wie es will - das wird den TV einfach nicht interessieren.
Ein Betreuer hätte nicht diese gesicherte Position.

Schulden des begünstigen Erben sind keine Sachen, für deren Begleichung das Sozialamt zuständig ist. Die können vom Erbe gezahlt werden. Ob sie auch davon bezahlt werden müssen, oder ob der TV sich verweigern kann, weiß ich nicht.
Eine Erbschaft ist allerdings schon eine nette Gelegenheit, alte Fehler zu korrigieren.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 03.08.2018, 16:14   #5
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 491
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Der Testamentsvollstrecker ist nicht an Forderungen z.B. des Sozialamtes gebunden. [...]
Schulden des begünstigen Erben [...] können vom Erbe gezahlt werden. Ob sie auch davon bezahlt werden müssen, oder ob der TV sich verweigern kann, weiß ich nicht.
Der Testamentsvollstrecker ist da nur an die Weisungen des Erblassers gebunden. Gläubiger haben keinen Zugriff auf den Nachlass, soweit er der Testamentsvollstreckung unterliegt (§ 2214 BGB).

Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
Mein bisheriger theoretischer Wissensstand war, dass eine Ausschlagung bei positivem Erbe durch jemandem, der im Sozialhifebezug ist, oder dessen Betreuer, nicht zulässig ist.
Früher wurde die Erbausschlagung wohl oft als sittenwidrig angesehen, wenn ihr Ziel war, den Zugriff der Sozialbehörden zu verhindern. Das hat der BGH inzwischen anders entschieden, und darauf bezieht sich auch das LG Neuruppin.

Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
Ich kenne einen solchen - aber noch nicht akuten - Fall, der Betroffene könnte daher wohl das Erbe ausschlagen, wenn es soweit kommt. Der Betreute hat aber zudem Schulden und sein Betreuer überlegt nun, ob überhaupt eine Insolvenz anzuraten ist, und ob/wie Gläubiger oder im Falle einer Insolvenz der Insolvenzverwalter eine Erbausschlagung dann doch verhindern könnten.
Die Erbausschlagung können die Gläubiger nicht direkt verhindern (§ 83 InsO).

Falls dem Betroffenen ein Pflichtteilsanspruch verbleiben sollte (§ 2306 BGB), könnten auf den allerdings unter gewissen Umständen Sozialbehörden oder evtl. auch Gläubiger zugreifen.
FFB ist offline  
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Alt 03.08.2018, 21:26   #6
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Vielen Dank für die interessanten Infos!
mimi91 ist offline  
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Alt 04.08.2018, 22:03   #7
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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... aber ich komme nochmal auf das "BGH-Urteil" zurück, FFB: Ich finde dieses Urteil nicht, 1. und 2. soweit ich das Urteil des LG Neuruppin verstanden habe, bezieht man sich auf zwar ein Urteil des BGH, wo es allerdings um Behindertentestamente geht. Das ist hier ausdrücklich nicht der Fall.
mimi91 ist offline  
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Alt 05.08.2018, 10:58   #8
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
Standard Entscheidungen zur Erbausschlagung

Hallo, zum einen findest du alle Gerichtsentscheidungen (im Leitsatz) auf der Online-Lexikon-Seite: Erbausschlagung ? Betreuungsrecht-Lexikon (zu den Volltexten kommt man durch Anklicken der Aktenzeichen)

Die BGH-Entscheidung, auf die das Landgericht Neuruppin sich bezieht, steht hier: https://lexetius.com/2011,98

Allerdings, jetzt kommt die Einschränkung: dabei ging es nicht um eine Erbausschlagung eines werthaltigen Nachlasses (schon gar nicht durch einen Betreuer), sondern den Verzicht auf einen Pflichtteilsanspruch bei einem Sozialhilfeempfänger. Ob man das wirklich auf die Erbausschlagung von Betreuern übertragen kann, weiß ich nicht. Die Ausführungen des BGH unter Rn 29, 30 sind da zwar recht aufschlussreich, aber auch keine tragenden Gründe, sondern nur ein "orbiter Diktum", also eine Randbemerkung. M.A.W: direkt ist die Frage höchstrichterlich noch nicht entschieden. Trotzdem natürlich versuchen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 06.08.2018, 09:51   #9
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Oh vielen Dank, das Lexikon natürlich. Wenn man den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht...
mimi91 ist offline  
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