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Vertretung im Unterbringungsverfahren

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vertretung im Unterbringungsverfahren im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Kurz und knapp: Darf ein Betreuer den Betreuten im Unterbringungsverfahren vertreten und z. B. dessen Antrag, die Unterbringung für rechtswidrig ...


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Alt 13.01.2019, 15:04   #1
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
Standard Vertretung im Unterbringungsverfahren

Kurz und knapp:


Darf ein Betreuer den Betreuten im Unterbringungsverfahren vertreten und z. B. dessen Antrag, die Unterbringung für rechtswidrig zu erklären, einfach zurücknehmen?
Pichilemu ist offline  
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Alt 13.01.2019, 16:48   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
Standard

Moin moin

Warum sollte er das tun? Er hat ja den Antrag auf Unterbringung gestellt und das Gericht hat darüber zu entscheiden. Wenn der Betreute einen Widerspruch einlegt hat das Gericht auf darüber zu entscheiden.
Wenn der Betreute den Widerspruch urücknehmen will, dann kann er das auch selber tun.
Als Betreuer sollte man da m.E. die Füße still halten.

Aber Deine Fragestellung ist so herzerfrischend kurz und ohne Hintergründe, dass (m)eine Antwort darauf zu nichts zu gebrauchen ist.


MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 14.01.2019, 16:39   #3
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
Standard

Hintergrund ist der, dass ich hier ein Schreiben des Landgerichts in den Händen halte mit dem Inhalt:


"Es wird festgestellt, dass der Antrag der Betreuten auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterbringung durch Rücknahmeerklärung des Betreuers erledigt ist."


Das hat bei mir einiges an Stirnrunzeln ausgelöst.
Pichilemu ist offline  
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Alt 14.01.2019, 17:00   #4
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

Dem Wortlaut nach würde ich es so interpretieren, dass der Betreuer den Antrag auf Unterbringung zurückgenommen hat und sich damit auch der Antrag der Betreuten auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterbringung erledigt hat.
mimi91 ist offline  
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