Dies ist ein Beitrag zum Thema Vertretung im Unterbringungsverfahren im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Kurz und knapp:
Darf ein Betreuer den Betreuten im Unterbringungsverfahren vertreten und z. B. dessen Antrag, die Unterbringung für rechtswidrig ...
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13.01.2019, 15:04 | #1 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
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Vertretung im Unterbringungsverfahren
Kurz und knapp:
Darf ein Betreuer den Betreuten im Unterbringungsverfahren vertreten und z. B. dessen Antrag, die Unterbringung für rechtswidrig zu erklären, einfach zurücknehmen? |
13.01.2019, 16:48 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
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Moin moin
Warum sollte er das tun? Er hat ja den Antrag auf Unterbringung gestellt und das Gericht hat darüber zu entscheiden. Wenn der Betreute einen Widerspruch einlegt hat das Gericht auf darüber zu entscheiden. Wenn der Betreute den Widerspruch urücknehmen will, dann kann er das auch selber tun. Als Betreuer sollte man da m.E. die Füße still halten. Aber Deine Fragestellung ist so herzerfrischend kurz und ohne Hintergründe, dass (m)eine Antwort darauf zu nichts zu gebrauchen ist. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
14.01.2019, 16:39 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
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Hintergrund ist der, dass ich hier ein Schreiben des Landgerichts in den Händen halte mit dem Inhalt:
"Es wird festgestellt, dass der Antrag der Betreuten auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterbringung durch Rücknahmeerklärung des Betreuers erledigt ist." Das hat bei mir einiges an Stirnrunzeln ausgelöst. |
14.01.2019, 17:00 | #4 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Dem Wortlaut nach würde ich es so interpretieren, dass der Betreuer den Antrag auf Unterbringung zurückgenommen hat und sich damit auch der Antrag der Betreuten auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterbringung erledigt hat.
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