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„Betreuungsanregung“ wird vom Gericht vorenthalten.

Dies ist ein Beitrag zum Thema „Betreuungsanregung“ wird vom Gericht vorenthalten. im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo schrader, bezüglich deiner Unterstellung, die Psychiatrien seien selbst unbedingt daran interessiert, "volles Haus" zu haben, kann ich nur gegenteiliges ...


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Alt 02.07.2009, 16:00   #11
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard

Hallo schrader,

bezüglich deiner Unterstellung, die Psychiatrien seien selbst unbedingt daran interessiert, "volles Haus" zu haben, kann ich nur gegenteiliges berichten. Schon allein aus dem Grund, weil den Psychiatrien die Krankenkassen schwer im Nacken sitzen.

Als ich 2006 während eines knapp 4 monatigem Aufenthaltes in der geschlossenen meine Akte in die Finger bekam, fand ich dort bereits 2 Wochen nach meiner Aufnahme, den ersten Brief meiner KK, ob und wann ich entlassen werden könnte.

Vorab, also vor der Aufnahme musste ich eine Kostenübernahmeerklärung der KK einholen, welche aber nur über 14 Tage ging.
Die Briefe gingen dann wöchentlich an den behandelnden Arzt, der immer ausführlicher berichten musste, wieso ich noch nicht entlassen werden könne und auch ambulante Angebote nicht ausreichten. In Woche 5 wurde dann der med. Dienst eingeschaltet! Der hat dann das letzte Wort, ob weiter gezahlt wird, oder nicht!
Und jetzt bedenke bei all dem bitte, dass z.B. die Neubehandlung eines schwer Depressiven mit Antidepressiva ca. 4-6 Wochen dauert, ehe gesagt werden kann, ob das Mittel anschlägt oder nicht. Das ist den Kassen auch bekannt! Wenn du dann nicht aufs Medi reagierst, muss eine Alternative gefunden werden und so weiter.

Ich kann deine Verärgerung nachvollziehen, ohne weitere Hintergründe zu kennen, aber du solltest wirklich genau differenzieren, was du da in deinem Ärger alles von dir gibst!

Gruss,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 02.07.2009, 19:52   #12
Gesperrt
 
Registriert seit: 21.06.2009
Beiträge: 7
Standard

Zitat:
Zitat von schader Beitrag anzeigen
@ Kevin
Wenn ich Dich richtig verstehe, bist Du der Meinung, es sei Denunziation, wenn das Gericht schon von vorn herein dem Betroffenen den Betreuungsanreger nennt, bzw. im die Betreuungsanregung, die ja wohl in der Regel schriftlich erfolgen muss, zukommen lässt.
Da habe ich mich wohl mißverständlich ausgedrückt, sorry! Ich meinte es genau in Deinem Sinn:

Zitat:
Zitat von schader Beitrag anzeigen
...dass eher die Anzeige eines Mitmenschen beim Gericht (Betreuungsanregung) in dem Falle, wenn kein seriöser Grund dafür vorliegt, es unbegründet oder unangemessen und unverhältnismäßig ist, oder gar willkürlich und missbräuchlich geschieht, z.B. um einem Mitmenschen eins auszuwischen, eher eine Denunziation darstellt.
Und das wäre eben um so leichter, wenn das Gericht den "Anreger" nicht preisgeben würde. Eine insofern anonyme Anregung würde auch allen rechtsstaatlichen Prinzipien widersprechen.

Nochmal: Das Gericht wird zumindestens dem Betroffenen Auskunft geben, möglicherweise auch nahen Angehörigen, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen können. Habt Ihr denn inzwischen schon mal nachgefragt ?

Im übrigen kann ich Dich schon gut verstehen. Daß zum Beispiel eine Klinik ein Verfahren ohne Rücksprache mit den Angehörigen (so es welche gibt) lostreten kann, ist schon etwas anrüchig. Bei der Betreuungsanregung für meinen Vater lief das ähnlich, d. h. die Klinik hat von sich aus wg. Demenz und der häuslichen Pflegesituation angeregt. Etwas mehr Rücksprache wäre mir da auch lieber gewesen.

Ich kenne die einzelnen Hintergründe bei Deiner Tochter natürlich nicht, aber ich habe den Eindruck, Du machst Dir zu viele Gedanken über mögliche Mauscheleien, die es so wahrscheinlich gar nicht gibt.

Das von Dir beschriebene Formblatt und die erwähnten Fragen sind wohl Standard. Wann genau Deine Tochter das ausfüllt (vor oder nach einer Anhörung) bleibt doch auch ihr überlassen.

Und über die Errichtung einer Betreuung entscheidet definitiv nicht irgendeine Klinik, sondern allein der Richter auf Basis eines unabhängigen Gutachtens und seines persönlichen Eindrucks bei der zwingend vorgeschriebenen Anhörung. Da kann man auf rechtsstaatlichen Ablauf durchaus vertrauen.

Ich habe nicht das Gefühl, daß Beutreuungen angeordnet werden, die nicht unbedingt notwendig sind. Schon wegen notorischer Überlastung der Gerichte. .

Geht die Sache einfach mal an, auch wenn es im ersten Moment nervig und lästig ist - es hift ja nix!

Viele Grüße
Kevin
Kevin ist offline  
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Stichworte
anregung der betreuung, einrichtung der betreuung


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