Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage: Berufsbetreuer als Erbe? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Setzt eine betreute Person aus freien Stücken und aus freiem Willen ein Testament zu Gunsten des Berufsbetreuers aus, ist ...
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24.02.2012, 11:37 | #11 | |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Zitat:
Die Voraussetzungen für die Errichtung eines Testaments ergeben sich aus dem BGB, dort ab § 2064. Das mit dem G'schmäckle kann ich unterschreiben. Es wirft kein gutes Licht auf den Betreuer, auf die Betreuer insgesamt und auf die Betreuung als solches. |
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24.02.2012, 14:11 | #12 |
Gast
Beiträge: n/a
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24.02.2012, 14:24 | #13 |
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
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Das muss ich jetzt nicht verstehen.
Aber zum Thema: Die direkten Angehörigen bekommen vom Nachlassgericht das Testament zugesandt. Dann kann man sich schlau machen. Bei meinem Vater habe ich meine Geschwister benannt und sie bekamen alle eine Abschrift der zwei letzten Testamente. Denn theortisch besteht ja der Anspruch auf einen Pflichtteil so Geld vorhanden ist. Wenn kein Geld da ist, müssen die Kosten der Beerdigung natürlich von den nächsten Angehörigen bezahlt werden. Wenn die Angehörigen keinen Kontakt zur alten Dame hatten und so deren Tod nnicht mitbekommen haben, werden sie vom Nachlassamt informiert. Über ein gefühltes Unrecht (Erbe an Betreuer) kann man nur was sagen, wenn man die Umstände kennt. Liebe Grüße Lisa |
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Stichworte |
erbe, nachlass, testament |
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