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kann man als Berufsbetreuer vom Amtsgericht gekündigt werden

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Hallo zusammen, ist es möglich, dass man als Berufsbetreuer in selbständiger Tätigkeit vom Amtsgericht quasi gekündigt wird, so dass man ...


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Alt 16.03.2015, 22:14   #1
azlem
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard kann man als Berufsbetreuer vom Amtsgericht gekündigt werden

Hallo zusammen,

ist es möglich, dass man als Berufsbetreuer in selbständiger Tätigkeit vom Amtsgericht quasi gekündigt wird, so dass man keine Klienten mehr erhält?

Ich bin Sozialpädagogn und arbeite seit 2013 als Betreuer erfolgreich. Zuvor war ich immer befristet, bei Bildungsträgern eingestellt (Horror), was existenziell sehr an mir nagte. Diese Angst besteht bei mir immer noch.
War mal so ein Gedanke in die Runde wegen Zukunftsängsten.
 
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Alt 17.03.2015, 00:08   #2
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Ja, das ist möglich. Du müsstest allerdings schon einiges an Dreck am Stecken oder schlechte Arbeit liefern, damit das passiert
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Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 17.03.2015, 14:54   #3
azlem
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

außer, dass sich einmal eine tochter einer Betreuten über mich beschwert hatte, war bisher nichts.
 
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Alt 17.03.2015, 19:13   #4
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

Es wäre zu unterscheiden zwischen der Entlassung als Betreuer bei einer bestehenden Betreuung und der nicht mehr Berücksichtigtung bei der Betreuerbestellung für neue Betreuungen.

Es kann durchaus sein, daß dem bisherigen oder neuen Betreuungsrichter mal die Nase, Arbeitsweise , Ansichten eines Berufsbetreuers nicht (mehr) gefällt, bei kleineren Betreuungsgerichten kann sich so ne Apathie auch auf einen "jungen" neuen Betreuungsrichter ausweiten .

Mit der Entlassung tut sich das Gericht schwer, außer der Betreute wird zB bei der Anhörung wegen Verlängerung der Betreuung dahin gehend angehört, daß das als Wunsch auf einen anderen Betreuer ausgelegt werden muß. Im Zweifel gibts gegen die Entlassung das Rechtsmittel der Beschwerde.

Gegen die Nichtbestellung als Betreuer durch das Gericht gibt es kein Rechtsmittel. Wenn man Glück hat, erfährt man "beiläufig" von der Betreuungsbehörde , daß Richter X nicht möchte, daß man von der Betreuungsgsstelle vorgeschlagen wird.

Gibt dann auch noch die Möglichkeit, daß man bei der Betreuungsbehörde insgesamt oder bei einzelnen Mitarbeitern aus irgendeinem Grund in Ungnade fällt-

Das bekommt man unteranderem mit, wenn einen dann der Richter fragt, warum man denn keine neue Betreuungen mehr machen will ?
Bei der Variante kann der Richter bei der Betreuerauswahl die Betreuungsbehörde übergehen.

Rechtsmittel gegen die Auswahl durch die Betreuungsbehörde gibt es auch nicht.

Wohl dem der auf zwei Hochzeiten , äh in zwei , drei Landkreisen/Amtsgerichtsbezirken tanzt .


fwu


ist wahrscheinlich in größeren Städten anders, als in der ostbayrischen Provinz
fwu ist offline  
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Alt 23.03.2015, 21:01   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 295
Standard

Zitat:
Zitat von fwu Beitrag anzeigen
E
Rechtsmittel gegen die Auswahl durch die Betreuungsbehörde gibt es auch nicht.

W
Ja, stimmt alles soweit. Nur das pflichtgemäße Ermessen der Behörde obliegt der vollen verwaltungsgerichtlichen Nachprüfbarkeit. Man kommt über den Gleichbehandlungsgrundsatz weiter. Vorher aber mal eine Fachaussichtsbeschwerde und dann weiter sehen. Meistens läufst dann schon. Wenn nicht, auf jeden Fall Klage zum VG.
Beschützer ist offline  
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Alt 24.03.2015, 07:44   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Man kommt über den Gleichbehandlungsgrundsatz weiter. Vorher aber mal eine Fachaussichtsbeschwerde und dann weiter sehen. Meistens läufst dann schon. Wenn nicht, auf jeden Fall Klage zum VG.
Ohje ohje....... bloss nicht.
Es besteht kein Anspruch - egal gegenüber welchem Gericht oder welcher Instanz- als Betreuer bestellt zu werden.
Es gibt nicht einmal eine Bestandsschutzregelung.


"Gekündigt" werden kann man nur in einer (Fest) Anstellung, da BB`s selbstständig sind ist es ....ähem.... seltsam von Kündigung zu sprechen bzw. sich an solchen Kategorien zu orientieren. Vielleicht liegt da schon der Fehler.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 24.03.2015, 08:18   #7
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Zitat:
Zitat von Beschützer Beitrag anzeigen
Ja, stimmt alles soweit. Nur das pflichtgemäße Ermessen der Behörde obliegt der vollen verwaltungsgerichtlichen Nachprüfbarkeit. Man kommt über den Gleichbehandlungsgrundsatz weiter. Vorher aber mal eine Fachaussichtsbeschwerde und dann weiter sehen. Meistens läufst dann schon. Wenn nicht, auf jeden Fall Klage zum VG.
Fachaufsichtsbeschwerden, Dienstaufsichtsbeschwerden, Klagen ...
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Fara ist offline  
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Alt 24.03.2015, 22:56   #8
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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Dienst - und sonstige ....beschwerden sind in der Regel

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fwu
fwu ist offline  
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Alt 25.03.2015, 20:29   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 295
Standard

Zitat:
Zitat von fwu Beitrag anzeigen
Dienst - und sonstige ....beschwerden sind in der Regel

formlos
fristlos
erfolglos




fwu
kann passieren, aber Klage kann auch erfolgreich sein. Dafür haben wir ja die Gerichte. Jammern hilft nicht weiter. Genauso wenig unendlose Diskussionen ..... Es müssen schon Taten folgen.
Beschützer ist offline  
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Alt 25.03.2015, 20:32   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 295
Standard

Zitat:
Zitat von Fara Beitrag anzeigen
Fachaufsichtsbeschwerden, Dienstaufsichtsbeschwerden, Klagen ...
Mich deucht, das machst Du gerne ...
Unangenehm. ...
Ja, damit hatte ich oftmals Erfolg. Vor allem mit Klagen....

Das deutsche Recht steht auf den Säulen des römischen Rechtes. Ein Rechtssatz lautet: Man muss um sein Recht kämpfen....

Nach Jahrzehnten Praxis (nicht als Betreuer) muss ich sagen es stimmt.

Geändert von Beschützer (25.03.2015 um 20:48 Uhr)
Beschützer ist offline  
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