Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung mittellos oder vermögend???? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Den hören Stundensatz bei vermögend bekommt ja weil man mehr Aufwand zu dem Zeitpunkt hatte, unabhängig davon ob der ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
20.06.2015, 17:13 | #11 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|
20.06.2015, 17:21 | #12 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 02.12.2014
Beiträge: 9
|
|
21.06.2015, 00:07 | #13 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
|
Das Problem ist nur, dass es nicht wichtig ist, was ich denke, sondern was der zuständige Rechtspfleger denkt (und im Zweifel der zuständige Bezirksrevisor). Das Vermögen ist nun einmal zum Stichtag des Betreuungsquartales anzugeben. Und wenn dann ein Vermögen über dem Schonbetrag vorhanden ist, muss zwingend gegen das Vermögen festgesetzt werden.
Für mich abschließend gebe ich zu bedenken, dass du im Vergütungsantrag eine Versicherung über die Richtigkeit der Angaben abgeben musst. Im Zweifel handelt es sich um eine uneidliche Falschaussage gegenüber dem Gericht. Und dass diese Aussage vorsätzlich erfolgte, ist nicht wegzudiskutieren, denn du hast wissentlich die Werte so angegeben, dass das Vermögen unter die Grenze fällt und du hast wider besseren Wissens die Richtigkeit versichert. Und das ist mein letztes Statement in diesem Thread, denn über dieses Thema ließe sich trefflich streiten. Letztendlich musst du darüber entscheiden, was du beantragst. Nachtrag: @ Soraya: Deinen Beitrag habe ich verspätet gelesen, darum noch ein zusätzlicher Hinweis zum verlinkten Thread des Rechtspflegerforums. Bitte unbedingt bis zum Beitrag #4 lesen, denn danach stellt sich der Sachverhalt so dar, wie ich ihn geschildert habe. So habe ich es auch mal an der FH gelernt.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source! Geändert von Betreuerwichtel (21.06.2015 um 00:17 Uhr) Grund: Nachtrag eingefügt. |
13.07.2015, 12:35 | #14 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 02.12.2014
Beiträge: 9
|
Hier eben das Ergebnis: das Amtsgericht sagt klar, ist der betreute im jeweiligen Vergütungszeitraum erst mittellos geworden, rechnet man ihn bis zu dem Tag als vermögend ab, bis der Tatbestand eingetreten ist. Die Staatskasse muss dann in der Tat in den sauren Apfel beißen.....
Danke für die Mithilfe und liebe Grüße |
Lesezeichen |
Stichworte |
mittellos, vergütung, vergütungsantrag, vermögend |
|
|