Dies ist ein Beitrag zum Thema Selbstständigkeit / Berufsbetreuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe jetzt 10 Betreuungen und möchte mich nun beim Gericht als Befufsbetreuer einstufen lassen. Könnt Ihr mir bitte ...
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18.07.2015, 09:45 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 16.11.2013
Beiträge: 12
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Selbstständigkeit / Berufsbetreuer
Hallo,
ich habe jetzt 10 Betreuungen und möchte mich nun beim Gericht als Befufsbetreuer einstufen lassen. Könnt Ihr mir bitte eine kurze Liste geben was das Gericht da alles benötigt. Es sollen ja auch alle Betreuungen angegeben werden, die man bereits hat, welche informationen sind da relevant. Behörde und Gericht wissen bereits, dass ich Berufsbetreuer werden möchte und ich habe auch bereits im Ehrenamt Fälle die nicht ehrenamtlich zu führen sind. Für mich ist der Berufsstatus sehr wichtig, da ich selber Schwerbehindert bin und erst mit dem Berufsstatus alle Hilfsmittel wie Arbeitsassistenz, spezieller Monitor und Bürostuhl beantragen kann. Euch vielen Dank im Voraus |
18.07.2015, 11:35 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Hallo,
dafür gibt es kein genormtes Verfahren, von daher kann dir hier niemand sagen was "dein " AG haben möchte, wenn es denn überhaupt noch Zusatzinfos benötigt, am besten direkt dort nachfragen. Am hiesigen Gericht gibt es z.B. diese Unsitte der 10 ehrenamtlichen Betreuungen gar nicht, Status Berufsbetreuer ist ab der ersten Betreuung möglich. Gruß, Andreas
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18.07.2015, 17:53 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Hier auch. Hab den Status mit der ersten Betreuung bekommen. Allerdings muss man hier ein offizielles Auswahlverfahren durchlaufen . Kann dir nur sagen was unsere BB wollte :
Bewerbung, Lebenslauf, Zeugnisse etc, Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis, polizeiliches Führungszeugnis. |
19.07.2015, 17:33 | #4 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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... sowie auch eine Schufa-Auskunft (Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis war bei mir nicht gefragt)
Das Gericht fragt in aller Regel auch nach der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Eine der beiden Betreuungsbehörden hat bei mir auch nach der Berufshaftpflicht gefragt. Auch bei mir haben zwei Betreuungsbehörden und zwei Amtsgerichte übereinstimmend festgestellt: wer aufgrund seiner Bewerbung/Vorstellung als qualifiziert und geeignet eingestuft wird, die Voraussetzungen (Zeugnisse etc.) erfüllt und wenn Bedarf besteht, gilt: ab der 1. übernommenen Betreuung wird man als Berufsbetreuer eingestuft, da das Gesetz so ausgelegt wird, dass man davon ausgeht, dass in einem absehbaren Zeitraum (hier: 9-12 Monate) mind. die vorgeschriebenen 11 Betreuungen übernommen werden. |
19.07.2015, 18:56 | #5 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Hier sinds innerhalb von 6 Monaten. Jeder handhabt das anders. Schufa wollte keiner sehen.
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21.07.2015, 16:19 | #6 |
Einsteiger
Registriert seit: 16.11.2013
Beiträge: 12
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Danke an Alle für die Infos.
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01.08.2015, 06:56 | #7 |
Einsteiger
Registriert seit: 24.07.2015
Beiträge: 20
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Das mit der Schufa habe ich aber auch noch nicht gehört. Wundert mich auch ehrlich gesagt etwas.
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01.08.2015, 08:36 | #8 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Als Betreuer hat man manchmal/oft viel mit Geldverwaltung zu tun, man kann auch über (relativ) hohe Beträge recht selbstständig verfügen. Das Gericht hat eine Aufsichtspflicht und Verantwortung gegenüber den Menschen die selbst nichts mehr blicken in einigen Bereichen. Da ist es schon verständlich, dass von vorneherein evtl. kommende Schwierigkeiten abgeklärt werden. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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01.08.2015, 14:02 | #9 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Ich musste wie gesagt einen Auszug aus dem Schuldnerregister vorlegen. Was ich witzlos fand, da die ausgebende Stelle unserem AG angegliedert ist und zwei Zimmer neben den Rechtspflegern sitzt
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15.05.2016, 20:19 | #10 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.04.2016
Beiträge: 79
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Hallo!
Hier mal ein Auszug aus einem meiner Beiträge aus einem anderen Thema...ich denke hier ist es besser aufgehoben: "Wie oben beschrieben, hatte ich vor kurzem auch ein Vorstellungsgespräch bei der Betreuungsbehörde, was sehr positiv verlief- nun soll ich neben anderen Formalien noch eine Schufa-Auskunft beibringen. Meine Frage: Welche Schufa- Auskunft genau? Bonitätsauskunft, oder Unternehmensauskunft? Welche Einträge können meine Bestellung als Betreuer negativ Beeinflussen?! Konkret: Laufende Kleinkredite hat ja heutzutage fast jeder und ein kfw-Kredit aus dem Studium bringe ich auch mit... ansonsten liefen natürlich keine Gerichtsverfahren oder dergleichen gegen mich. Ohne dass ich die Auskunft online bestelle (9,95€) weiß ich eben nicht, was drinsteht..." aus: Bewerbung bei Gericht Könnt ihr mir das beantworten? Ist ein negativer Schufa-Eintrag bereits vorhanden, wenn mal eine Rechnung nicht bezahlt und ein Inkassobüro oder Anwalt beauftragt wurde, oder fällt die Auskunft erst negativ aus, wenn man AUCH DAS nicht bezahlt?? Ersteres ist mir nämlich mal passiert, dieses wurde natürlich sofort beglichen. Aber dennoch wurde mal eins gegen mich beauftragt. Muss ich nun um meine "reine Weste" vor der Betreuungsbehörde fürchten?? |
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Stichworte |
berufsstatus, betreuungen, bewerbung |
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