Dies ist ein Beitrag zum Thema Post zusätzlich an den Betreuten? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe bei meinem Betreuten, er lebt in einem Pflegeheim und kann (aus gesundheitlichen Gründen) "nichts" mehr machen. Also ...
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20.05.2021, 18:13 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.09.2019
Ort: Hessen
Beiträge: 70
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Post zusätzlich an den Betreuten?
Hallo,
ich habe bei meinem Betreuten, er lebt in einem Pflegeheim und kann (aus gesundheitlichen Gründen) "nichts" mehr machen. Also weder Post entgegennehmen, noch öffnen, geschweige denn lesen, und auch nicht verstehen. Ich habe das Aufgabengebiet für die Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post. Das ist auch alles kein Problem. Meine Frage ist, ist es üblich das das Gericht, trotzdem immer noch alles in Kopie an ihn sendet? Ich meine, das wird alles ungeöffnet vom Pflegeheim an mich weiter gesendet, von daher verstehe ich den Sinn darin nicht, zumal das Gericht ja (bzw. das Gutachten) bestätigt hat, das der Betreute nicht mehr einwilligungsfähig ist, also er kann zu nichts ja und nein sagen, weil er ja nichts versteht/mitbekommt. Und das schreibt das Gericht auch immer wieder in die Beschlüsse so rein. Ich habe dann immer alles doppelt hier... Ist das so üblich, oder ein Fehler im System? Liebe Grüße Silvia |
20.05.2021, 19:26 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,813
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Du meinst das Betreuungsgericht? Ja, alle Sachen bekommt stets auch die betreute Person selbst. Sie gilt generell als verfahrensfähig (§ 275 FamFG) und das Ganze ist Teil des grundgesetzlich verbürgten Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 GG). Das soll Überraschungsentscheidungen verhindern. Eine Nachsendung an den Betreuer ist unzulässig (müsste auch eigentlich auf dem Umschlag stehen).
Dass das so ist, war eine der grundlegenden Errungenschaften der Betreuungsrechtsreform 1992. Dass die eine oder andere betreute Person das vielleicht nicht (mehr) versteht, spielt keine Rolle. Also: wenn der betreuten Person die Infos nicht in adressatengerechter Weise vermittelt werden können, dann bleiben sie ungeöffnet liegen. Die Weitersendung darf nur andere Sachen (als vom Betreuungsgericht) betreffen! Das muss unbedingt klargestellt werden. Es ist eigentlich traurig, dass das nicht allgemein bekannt zu sein scheint.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de Geändert von HorstD (20.05.2021 um 20:13 Uhr) |
20.05.2021, 21:43 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 04.12.2020
Beiträge: 60
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Hallo Silvia,
ich bin Heim und nicht Betreuerin. Horst hat absolut recht. Einige Post, vor allem vom Betreuungsgericht, muss dem Bewohner ausgehändigt werden. Egal ob er in der Lage ist sie zu lesen oder nicht. Das ist auch gut und richtig so. Ich habe schon in einem Heim mit einem "beschützenden" WB gearbeitet, und habe auch erlebt wie sich Menschen daraus heraus gearbeitet haben. Egal ob ein Bewohner die Post lesen kann oder nicht, egal ob er überhaupt noch begreift, was Post ist. Er muss die Möglichkeit bekommen sich über Bestimmungen über ihn zur Wehr zu setzen. Man hat ja schon in den Zeitungen gelesen, dass Menschen jahrelang in der "Geschlossenen" saßen, ohne eine Möglichkeit zu haben, sich zu äußern. Das Heim hätte dir diese Post nicht schicken dürfen, sondern dem Bewohner zugänglich machen müssen. Selbst wenn Du die ungeöffnete Post beim nächsten Besuch einfach mitnimmst, weil Dein Betreuter zu nichts mehr in der Lage ist. Das ist nicht Sache des Heims. @HorstD Eine Nachsendung an den Betreuer ist unzulässig (müsste auch eigentlich auf dem Umschlag stehen). Es steht leider nicht auf dem Umschlag, würde einiges leichter machen. Eine dicke Aufschrift: "nur an Herrn/Frau persönlich xxx abzugeben" würde Fehler nicht verhindern, aber wenigstens begrenzen. Viele Grüße She |
21.05.2021, 10:25 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.09.2019
Ort: Hessen
Beiträge: 70
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Vielen Dank für eure Antworten. Also auf den Umschlägen steht davon nichts. Auf den "Normalen" Umschlägen sowieso nicht, und auf den PZU's habe ich jetzt mal geschaut. Das ist ganz willkürlich, es gibt dort unter der Überschrift - Förmliche Zustellung- drei Kästchen zum ankreuzen:
Weitersenden innerhalb des: 1. Bezirks des Amtsgerichts 2. Bezirks des Landesgericht 3. Inlands Ich habe jetzt mal einige Beschlüsse durchgeschaut, hier ist immer ganz unterschiedlich eines von den Dreien angekreuzt. und dann gibt es untendrunter noch mal: Bei der Zustellung zu beachtende Vermerke: 1. Ersatzzustellung ausgeschlossen 2. Keine Ersatzzustellung an:___________ 3. Nicht durch Niederlegung zustellen 4. Mit Angabe der Uhrzeit zustellen Hier habe ich noch nie was angekreuzt gesehen. Heißt für mich, ich sag' dem Heim, sie sollen die Post liegen lassen, und wenn ich komme, nehme ich sie dann mit und lasse sie ungeöffnet bei mir, oder lasse sie einfach bei meinem Betreuten liegen? Liebe Grüße Silvia |
21.05.2021, 14:29 | #5 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,604
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Moin moin
So blöde wie das ist, aber ich habe mir angewöhnt die Heime immer wieder bzgl. des Umganges mit der Post zu informieren. Komischerweise fing es bei den Heimen an zu laufen, die auch die von mir zugesendeten Zuzahlungsbefreiungen an mich zurückzusenden. Die habe ich aufgefordert die Befreiungen bei mir im Büro abzuholen oder wahlweise meinen Zusatzaufwand für das vorbeibringen zu bezahlen (Meine Stundensätze habe ich ganz dreist der Personalkostenstelle der Heim- bzw. Geschäftsleitung angepasst). Auf einmal ging es... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
20.08.2021, 17:09 | #6 |
Forums-Geselle
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Ort: Hessen
Beiträge: 70
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ich muss jetzt hier noch einmal nachhaken, wie macht ihr das denn jetzt nochmal genau...
Das Heim hat mir wieder die Post nachgesendet. Das eine war vom Betreuungsgericht, ist aber nicht erkennbar, da ja nur Amtsgericht drauf steht, könnte ja was anderes als Betreuung vom Amtsgericht kommen (Staatsanwaltschaft, Familiengericht usw., Erbsachen usw.), wieder per PZU, aber wieder nichts angekreuzt, das andere auch vom Betreuungsgericht aber ganz normal per Brief, auch nicht erkennbar das es vom Betreuungsgericht kommt. Das macht mich ganz kirre. MUSS ich irgendwas davon öffnen? Muss ich irgendwas davon aufheben? Was macht ihr damit wenn es bei euch eingeht? Na klar öffne ich die Post, auch wenn mein Betreuter als Adressat drin steht. Ich habe wie schon erwähnt, das Aufgabengebiet "entgegennehmen, anhalten und öffnen". Danke wenn ihr hier noch einmal drauf eingeht. Grüße Silvia |
20.08.2021, 18:31 | #7 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Post die für den Betreuten war trage ich beim nächsten Besuch mit ins Heim, zeige sie ihm und wenn das nicht geht lege ich sie in den Schrank.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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20.08.2021, 19:53 | #8 |
Forums-Geselle
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ok, danke Michaela :-)
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20.08.2021, 20:42 | #9 |
Moderator
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Beiträge: 5,813
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Tja, alles aufmachen. Außer auf dem Umschlag steht „nicht weitersenden“ oder „nur persönlich aushändigen“. Wenns dann zB eine Anhörung vom Betreuungsgericht ist, dem Betreuten übergeben. Und vielleicht mal dem Rechtspfleger ausrichten, er möge das „nicht weiterleiten“ bei Sachen, die für Betreute persönlich bestimmt sind, doch mal auf den Umschlägen anbringen lassen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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